** Gut zu wissen ** Reiserecht - Zu langer Sicherheitscheck - TopicsExpress



          

** Gut zu wissen ** Reiserecht - Zu langer Sicherheitscheck bringt Entschädigung Verpasst ein Reisender seinen Flug, weil die Sicherheitskontrolle zu lange dauert, haben sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 1 U 276/12). Im verhandelten Fall waren im Handgepäck des späteren Klägers verdächtige Gegenstände entdeckt worden, als er die Sicherheitskontrolle zu seinem um 4.20 Uhr startenden Frühflug passierte. Wie in diesen Fällen üblich, rief die Bundespolizei per Rufbereitschaft den Entschärfungstrupp. Die Spezialisten trafen jedoch erst drei Stunden später ein, um dann lediglich festzustellen, dass sich in dem Rucksack des Reisenden keine gefährlichen Gegenstände befanden. Das Flugzeug war in der Zwischenzeit schon gestartet. Der Klage auf die Erstattung der Kosten für neue Tickets für den Kläger und seinen Begleiter in Höhe von 912 Euro wurde stattgegeben. Zum einen habe die Bundespolizei dafür zu sorgen, dass gefährliche Güter auch nachts kontrolliert werden könnten. Zum anderen war in diesem Fall der Verdacht nur durch eine Überlagerung von Gegenständen auf dem Röntgenbild entstanden und hätte damit vermieden werden können. Die Umstände, die zu der überlangen Kontrolle führten, habe der Kläger also nicht selbst zu verantworten. ** Malediven - Reisehinweis - Hauptinsel Male meiden Der zunächst für den 28. September 2013 geplante zweite Wahlgang der Präsidentschaftswahl wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Daher ist mit Demonstrationen und Unruhen zu rechnen, die auch die Ferieninseln betreffen könnten. Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht zwingend notwendigen Reisen auf die Hauptinsel Male ab. Generell sollten Demonstrationen und Kundgebungen gemieden werden. Solche Ereignisse zu fotografieren oder zu filmen, sollte unterlassen werden. ** Norwegen - Oslo - Hauptstadtflughafen heißt nicht länger Gardermoen Der internationale Flughafen der norwegischen Hauptstadt Oslo trägt nicht länger den Beinamen Gardermoen. Der offizielle Name lautet seit Juni nur noch Oslo Lufthavn (Oslo Flughafen). Der Airport behält weiterhin das internationale Flughafenkürzel OSL. Das teilte der staatliche Flughafenbetreiber Avinor mit. So wird ab sofort auf den Zusatz „Gardermoen“ in jeglicher Kommunikation und Präsentation des Flughafens verzichtet. Große Fluggesellschaften wie Scandinavian Airlines oder Norwegian wollen allerdings auch in Zukunft nicht auf die bekannte Bezeichnung Oslo-Gardermoen verzichten. Weitere Informationen gibt es unter osl.no und visitnorway.de.
Posted on: Mon, 07 Oct 2013 06:35:09 +0000

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