(Niedersächsisches FG, Beschluss vom 21.8.2013, 7 K 143/08) - TopicsExpress



          

(Niedersächsisches FG, Beschluss vom 21.8.2013, 7 K 143/08) : Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und will darüber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einholen. Die Begründung: Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht eingehalten - insbesondere Arbeitnehmer würden ungerecht behandelt. Das Niedersächsische Finanzgericht wird dem Bundesverfassungsgericht eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler vorlegen, mit der der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich "Soli") gekippt werden soll. Die Regelungen verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Eine ausführliche Begründung will das Finanzgericht in sechs bis acht Wochen nachreichen und verdeutlicht den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz an einem Arbeitnehmerfall, in dem zwei Arbeitnehmer in Deutschland beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind und gleich hohe Einkünfte erzielen. Einziger Unterschied: ein Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland - der andere, nur "wenige Meter entfernt", über der Grenze in der Liechtensteiner Zweigstelle. Die in Liechtenstein gezahlte Einkommensteuer wird in Deutschland angerechnet und mindert dadurch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer - und damit indirekt auch den Solidaritätszuschlag. Das sei aus Sicht des Gerichts sachlich nicht zu rechtfertigen.
Posted on: Tue, 27 Aug 2013 12:41:02 +0000

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