09.06.2013 - Unwetter Hochwasser: Update 9. Juni 15:00 - TopicsExpress



          

09.06.2013 - Unwetter Hochwasser: Update 9. Juni 15:00 Uhr 07.06.2013 - Hochwasser Terminänderungen für Prüfungen an berufsbildenden Schulen Derzeit finden auch an den Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen statt. In Abweichung zu den Festlegungen in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf vom 11. April 2012 werden aufgrund der Hochwassersituation für die betreffenden Schularten folgende Festlegungen getroffen: Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen Für die schriftlichen Abschlussprüfungen werden für Schüler, die zum regulären Termin nicht an der Prüfung teilnehmen konnten, folgende zusätzliche Termine festgelegt: Englisch: 17.Juni 2013 / Mathematik: 19.Juni 2013 Deutsch: 21.Juni 2013 Einjährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege, Berufsfachschule für Pflegehilfe, Berufsfachschule für Altenpflege, Berufsfachschule für Sozialwesen Für Schüler, die zum regulären Termin nicht an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen konnten, finden diese Prüfungen in den Wochen vom 17. bis 29. Juni 2013 statt. Die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Chemnitz, wird die konkreten Termine für die einzelnen Bildungsgänge und die zu prüfenden Lernfelder bestimmen und allen Regionalstellen zur Kenntnis geben. Fachschule - Fachbereiche Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen Der Zeitraum für die schriftlichen Prüfungen wird bis 29. Juni 2013 verlängert. Für die Fachschule Fachbereich Sozialwesen wird die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, die konkreten Termine für die einzelnen Bildungsgänge und die zu prüfenden Lernfelder bestimmen und allen Regionalstellen zur Kenntnis geben. Für die Berufsfachschule für Technik, die Berufsfachschule für Wirtschaft und für das Berufliche Gymnasium sind nach jetziger Einschätzung keine zentralen Sonderregelungen erforderlich. Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das jeweilige Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur fest. (Quelle > bildung.sachsen.de/9327.htm?id=585)
Posted on: Sun, 09 Jun 2013 15:04:52 +0000

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