24. July Ao. 1310 Burchardi III. Ertzbischoffs zu Magdeburg - TopicsExpress



          

24. July Ao. 1310 Burchardi III. Ertzbischoffs zu Magdeburg Cession und Verschreibung der Vormundschafft an den Rath zu Halle, auf einen Wiederkauff. ~ Zur damaligen Zeit erstreckte sich die Jurisdiktion des Magistrats zu Halle nicht auf die Güter der erzbischöflichen Vasallen. Verstarb ein Vasall und hinterließ keine mündigen Erben, übernahm der Erzbischof die Vormundschaft über die Güter und zog auch die Einnahmen daraus ein. Die unmündigen Erben erhielten nur eine Unterhaltszahlung. Weil dies den Ratsherren in Halle nicht gefiel, die selbst meist Adlige oder Ritter waren, erwirkten sie von Erzbischof Burchard den Verkauf der Vormundschaft über die Güter für 500 Mark Stendalischen Silbers. Erzbischof Burchard bereute den Verkauf bald, konnte aber die Rückgabe der Vormundschaft nicht erreichen. Letztlich blieb dieses Privileg beim Rat der Stadt und wurde von Erzbischof Ernst in seiner Regimentsordnung 1479 noch bestätigt. ~
Posted on: Wed, 24 Jul 2013 10:42:53 +0000

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