27. September 2013: Verfassungsrechtliche Prüfungen könnten - TopicsExpress



          

27. September 2013: Verfassungsrechtliche Prüfungen könnten zum Ergebnis kommen, daß es 2013 eine verfassungswidrige Bundestagswahl gab. Eine nüchterne Analyse der Rechtssprechung (Rspr.) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur 5 % Klausel und zur verfassungsrechtlichen Problematik der Überhangmandate (Art 38 Grundgesetz (GG)) wird rechtstatsächlich feststellen müssen, daß es einen massiven Unterschied im Stimmengewicht der abgegebenen Stimmen bei der Bundestagswahl (BTW) 2013 gab. 15,7 % der abgegebenen Stimmen für den Deutschen Bundestag wurden bei der Sitzvergabe für den Deutschen Bundestag (BTag) 2013 wegen der 5%-Klausel nicht berücksichtigt. Dies könnte gegen Art.38 des GG verstossen. Die Rspr. des BVerfG hat großen Wert auf das "gleiche" Stimmengewicht gelegt. Das führte bereits zur Beseitigung der grenzenlosen Überhangmandate. Eine Petition ginge nicht, da das BVerfG nicht petitionsfähig ist. Die Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verfassungsrecht an den Juristischen Fakultäten in Deutschland würden rechtswissenschaftlich wohl keine Ansehensverluste befürchten, für die FDP oder die AfD oder einen der aussichtsreichen Listenkandidaten einen Antrag beim BVerfG zu stellen, daß für den 2013 neu gewählten BTag nicht mit der gesetzlichen 5 % - Klausel gerechnet werden darf, da 5% konkret 2013 gegen Art. 38 GG verstößt. Das BVerfG ist schon mit der 3 % Klausel zum Europaparlament befaßt und würde vermutlich entweder punktuell nur für diese Wahl entscheiden, daß ein bestimmter Prozentsatz nicht berücksichtigter abgegebener Stimmen nicht überschritten werden darf, verbunden mit der Weisung an den Gesetzgeber, das Bundeswahlgesetz entsprechend zu ändern oder gleich selbst grundsätzlich entscheiden. Im einstweiligen verfassungsrechtlichen Anordnungsverfahren beim BVerfG würde noch vor dem 22. Oktober entweder ein Anordnungsbeschluß ergehen oder durch die Nichtanordnung die Rechtsauffassung beim BVerfG erkennbar werden. Es wäre in jedem Fall lohnenswert, den Weg nach Karlsruhe zu wagen. Natürlich wäre ein Erfolg dort historisch spektakulär. Aber das gab es in Karlsruhe schon öfter. Das BVerfG wird auch zu berücksichtigen haben, daß mit der Wiedervereinigung 1990 für das Bundestagswahlrecht die Zahlendimensionen in eine völlig neue, und ursprünglich auch nicht absehbare Größenordnung geraten sind. Wahlberechtigt waren 2013 61.903.903 Bürger, gewählt haben 44.289.652 = 71,5 % Der FDP fehlten 0,2 % = 88.580 Stimmen, der AfD fehlten 0,3 % = 132.868 Stimmen. 5 % = 2.214.483 abgegebene Stimmen. 15,7 % = 6.953.476, d.h. fast 7 Millionen Wahlbürgern wurde attestiert, daß ihr politischer Wille in Deutschland irrelevant ist. Neuwahlen wird es nicht geben. Bleibt abzuwarten, ob ein einzelner ursprünglich aussichtsreicher Listenkandidat den Gang nach Karlsruhe auf sich nimmt. Zum Vergleich: Finnland: Einwohnerzahl: 5.429.894 (28. Februar 2013); Schweden: Einwohnerzahl: 9.573.466 (Mär. 2013); Norwegen: Einwohnerzahl: 5.063.709 (1. April 2013); Belgien: Einwohnerzahl: 11.035.948 (1. Januar 2012), davon 10,2 % Ausländer; Luxemburg: Einwohnerzahl: 537.039 (1. Januar 2013) . bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20111109_2bvc000410.html?Suchbegriff=prozent+h%FCrde Das BVerfG sagt seit langem und hat in der Europawahl-Entscheidung 2011 nochmal deutlich gemacht, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fünfprozenthürde sich in jeder neuen Situation neu stellt: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine die Wahlgleichheit und die Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen in Frage gestellt wird (…)." Die schiere Zahl und Größe der Parteien, die 2013 an der Sperrklausel gescheitert sind, sind eine solche neue Entwicklung. Aus der bisher zweipoligen Konstellation – Gleichheit der Stimme vs. Handlungsfähigkeit des Parlaments – wurde eine dreipolige: Gleichheit/ Handlungsfähigkeit / Repräsentativität. Die 5%-Hürde ist willkürlich. Sie verletzt das Prinzip dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Sie untergäbt die Legitimität der Wahlentscheidung. CDU/CSU hatten fast eine absolute Mehrheit obwohl sie eigentlich nur 23% der Wählerstimmen hatten. Das ist keine Mehrheit die dem wichtigsten Grundsatz “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus” Rechnung trägt. Sie verfälscht das Wahlergebnis, Wähler stimmen lieber für eine etablierte Partei weil sie fürchten müssen dass ihre Stimme sonst einfach weggeworfen wird und keinen Anteil am Endergebnis hat. Außer der mehr religiösen Begründung “Die Lehren von Weimar” gibt es keine Begründung für eine 5%-Hürde. Jede Partei die 1/598-Anteile für einen Parlamentssitz errungen hat muss diesen auch bekommen, sonst ist es keine Demokratie. Die 5-%-Hürde wurde eingeführt, um eine Zersplitterung im Parlament zu vermeiden und stabile Mehrheiten (damals wohl ausgehend von Koalitionen von zwei annähernd kompatiblen Parteien) schaffen zu können. Weiterhin wurde wohl davon ausgegangen, dass neben den im Bundestag vertretenen Parteien nur wenige Randparteien existieren, deren Gesamtvolumen sehr gering ist ( etwa 5%). In diesem Sinne stellte sich die Parteienlandschaft auch bis 2009 in etwa dar. Dadurch wird nur ein zu tolerierender Teil der abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt, um dem höheren Ziel der Regierungsfähigkeit (anders als etwa in Italien, dort gab es fast jedes Jahr eine Regierungskrise) und Kontinuität im Lande. Seit spätestens dieser Wahl stellt sich aber durch die Nichtberücksichtigung eines sehr wohl beachtlichen Teils der Wählerschaft (15,7% der abgegebenen Stimmen) ein Demokratiedefizit ein. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine Partei bei einem Stimmenanteil von 42,2 % über eine absolute Mehrheit verfügt und alleine regieren kann, wie es 2013 fast passiert wäre. Das ist eindeutig zu wenig, weil zu weit und nicht mehr tolerierbar abweichend vom tatsächlichen Wahlergebnis. Für die Legitimation zur Alleinherrschaft einer Partei sollte zumindest ein Stimmenanteil von 47,0 % erforderlich sein. Das bedeutet, dass maximal 6% der Wählerstimmen nicht im Bundestag nicht vertreten sein dürften. Hieraus folgt, dass grundsätzlich an der 5%-Hürde festgehalten werden könnte, aber dann, wenn mehr als 6% der Wählerstimmen nicht vertreten sein würden, alle die Parteien komplett nachrücken würden (die zwar keine 5% erreicht haben), bis sich ein Wert der nicht berücksichtigten Wählerstimmen von unter 6% ergibt. Die jetzige Situation führt zu handfesten Legitimationsproblemen des demokratischen Systems und liegt deutlich über den Ergebnissen der bisherigen Bundestagswahlen. 2009 entfielen etwa nur 6 Prozent der Stimmen auf “Sonstige”, 2005 waren es 4 Prozent, 2002 waren es 7 Prozent und 1998 5,9 Prozent. Ein kleiner historischer Vergleich: 1972 waren es 1 Prozent, 1980 waren es 1,9 Prozent. Die kompletten historischen Wahlergebnisse gibt es bei Wahlrecht.de. Das größte Problem ist aber, dass der Wählerwille in zweierlei Hinsicht nicht abgebildet wird: Zum einen sitzen Parteien, die nur 4,8 Prozent aller Stimmen erhalten, schlicht und einfach nicht im Parlament. Diese Stimmen sind dann “verloren”. Zum anderen führt dies zu deutlich veränderten Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Bei der jüngsten Landtagswahl in Bayern hätte die CSU ohne Sperrklausel nicht die absolute Mehrheit erreicht: Wenn man die tatsächliche Stimmenverteilung auswertet, sieht der Landtag deutlich bunter aus. In diesem Fall wären auch FDP (6 Sitze), Bayernpartei (4 Sitze), Die Linke (4 Sitze), ÖDP (4 Sitze), Piraten (4 Sitze), Reps (2 Sitze), Die Franken (1 Sitz) und die NPD (1 Sitz) vertreten. Dies ist kein bayerisches Problem: Momentan regieren in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein Regierungskoalitionen mit absoluter Mehrheit, die weniger als 50% der Stimmen gewinnen konnten. Gleichzeitig gibt es für Parteien nationaler Minderheiten Ausnahmen von der Sperrklausel, was vor allem Sorben und Dänen hilft, aber etwa nicht den zahlenmäßig deutlich stärkeren Deutsch-Türken. Das führt zu handfesten Problemen der demokratischen Legitimation. Die Grenze ist dabei sogar relativ willkürlich gezogen: Bei den Europawahlen gilt demnächst eine Dreiprozenthürde, und die meisten Länder haben Sperrklauseln zwischen 2 und 5 Prozent. Die Niederlande gönnen sich eine Sperrklausel von 0,6 Prozent, ohne dass der Staat dort zusammengebrochen ist, während die Türkei sich eine von satten 10 Prozent leistet. Das zeigt auch den Machtaspekt dieser Klausel: Mit einer Zehnprozenthürde wäre Deutschland eine Zweiparteiendemokratie, mit einer Vierprozenthürde eine Sechsparteiendemokratie. Momentan sind wir eine Vierparteiendemokratie. Zu begründen ist das nur schwer. Vor allem, wenn gerade mal 0,6 Prozent zwischen einem Parlament mit 4 oder 6 Parteien liegen. Die Landtagswahl in Hessen hat auch gezeigt, dass diese Entscheidungen haarscharf ausfallen können: Dort zog die FDP mit 5,03 Prozent der Stimmen doch in den Landtag ein. 0,03 Prozent der Wählerstimmen sind gerade einmal 964 Personen. Besser wäre eine dynamische Sperrklausel, die sich am Prozentsatz der unberücksichtigten Stimmen orientiert. Dieser dürfte seinerseits nicht größer als 4,99 % aller abgegeben Stimmen sein. Bei Überschreiten dieser Grenze würde die Sperrklausel für den Einzug ins Parlament für diese Wahl in 0.5 % – Schritten solange nach unten korrigiert, bis der Anteil der unberücksichtigten Stimmen unter 5,0 % fiele. Das würde im Falle der #BTW13 bedeuten, dass bei einer Absenkung der Sperrklausel um 0.5% die FDP und AFD doch noch im Bundestag vertreten wären und damit nur noch 4% aller abgegebenen Stimmen verfallen würden. Das wäre ein Fortschritt- zumindest in demokratietheoretischer Hinsicht. Es regieren in Bund und Ländern in abwechselnden Mehrheiten insgesamt sieben Parteien; drei weitere Parteien sitzen in Landtagen ohne Regierungsamt. Im Bund sind es mit dem gestrigen Wahlergebnis übrigens fünf. Die CSU zählt als eigenständige Partei – sie ist auch an die 5%-Hürde gebunden, die sie eben nur in einem Bundesland generiert. Eine Mindeststimmenanzahl ist im Grundsatz richtig. Tatsächlich haben sich aber die historischen Gegebenheiten verändert. 1949 gab es bei der Bundestagswahl 23,7 Mio. gültige Stimmen (bei 31 Mio. Wahlberechtigten). Die 5% Hürde (die erst 1953 eingeführt wurde) wäre hier rd. 1,15 Mio gelegen. Die FDP erreichte damals 2,4 Mio. Stimmen, das waren 10,2%. 2013 waren 2,08 Mio. Wähler für die FDP nur 4,8%, weil es 43,7 Mio. gültige Zweitstimmen gab (bei 61,9 Mio. Wahlberechtigter). Bei einer Wahlbeteiligung von mehr als 70% genügen also 2 Mio. Zweitstimmen nicht mehr, um in den Bundestag zu kommen. Das scheint ungerecht. Tatsache ist aber, dass die Möglichkeit des Stimmensplittings, d. h. die Einführung der Erst- und Zweitstimme die kleinen Parteien begünstigt. Diese Regelungen sind übrigens in den Ländern in den letzten Jahrzehnten sukzessive ausgebaut worden; es gibt sie jetzt überall. Der Wähler kann dem Direktkandidaten mit der Erststimme wählen und dann mit der Zweitstimme die kleine Partei ins Parlament hieven. Davon hat die FDP insgesamt wunderbar gelebt und war mehr als 50 Jahre in wechselnden Regierungen – so viel wie keine Partei in Deutschland. Einen automatischen Mechanismus, die Sperrklausel variabel zu gestalten, hat man 1990 aus den Reihen der ostdeutschen Abgeordneten vorgeschlagen. Die Diskussion ergab damals, dass solchen komplizierten Strukturen einerseits die Wähler aus Unverständnis misstrauen würden; andererseits konnte sich anhand detaillierter Modelle nachweisen lassen, dass sich jede variable Klausel zur Verschaffung strategischer Vorteile für große Parteien missbrauchen läßt. (Etwa durch die gezielte Gründung von Satellitenparteien u.a.) Auch der als Kompromiss erfundene Minderheitenabgeordnete mit beschränktem Rede- und Stimmrecht wurde nie ernsthaft in praktische Erwägung gezogen. Wie erklären man jetzt den vielen Leuten, die das geglaubt haben, dass ihre Stimme trotzdem nicht zählt? 15 Prozent der gültigen Stimmen gestern wurden für Parteien abgegeben, die es nicht in den Bundestag geschafft haben. Fast eine Million Menschen haben die Piraten gewählt, die sich aber vom Außenminister der Axel-Springer-AG als irrelevante »Splitterpartei« verhöhnen lassen mussten, denn die 2,2 Prozent werden von unserem parlamentarischen System automatisch genullt. Es braucht eine sehr gute Begründung, den Wählerwillen zu verzerren und mit einer Sperrklausel kleinere Parteien aus dem Parlament fernzuhalten. Nach dem zweiten Weltkrieg ließ sie sich leicht mit den Erfahrungen des zersplitterten Parlaments der Weimarer Republik rechtfertigen. Aber was ist die Legitimation heute? Ist unsere Demokratie wirklich davon bedroht, dass zuviele kleine Parteien im Bundestag sitzen und das Regieren schwer machen? Oder ist die größere Bedrohung aktuell nicht vielmehr, dass eine erhebliche Zahl von Menschen das Gefühl haben muss, dass ihre Interessen im Parlament gar nicht vertreten sind?. Sperrklauseln gibt es in sehr vielen Staaten: de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel Der neue Bundestag hat laut Bundeswahlleiter 630 Sitze. Wenn ich richtig rechne, dann benötigt man eigentlich 0,16 % um einen ganzen Sitz zu erreichen. Diese 0,16 % von 44.289.652 abgegeben Stimmen sind rechnerisch 70.863 Stimmen pro Sitz für ein Bundestagsmandat 2013. Das sind riesiger Splitter. Auch wenn dann die AfD das erste Mal und die FDP immer noch im Bundestag vertreten wäre, sollte man die 5 % Klause ersatzlos streichen. Eine »große« Koalition von CDU/CSU und SPD käme noch nicht mal auf 50% der Stimmen aller Wahlberechtigten (47,5%); eine Schwarz-grüne Konstallation auf 35,3% und eine Rot/rot/grüne Koalition auf magere 30,2%. Und hier nochmal in absoluten Zahlen: 1) Eine große Koalition hätte 29,4 Millionen Stimmen hinter sich — gegen 32,5 Millionen nicht-abgegebene, nicht im Parlament vertretene oder in der Opposition gelandete Stimmen. 2) Eine Schwarz/grüne Koalition hätte 21,8 Millionen Stimmen versus 40,0 Millionen Stimmen hinter sich. 3) Eine Rot/rot/grüne Koalition hätte 18,7 Millionen Stimmen versus 43,2 Millionen Stimmen hinter sich. Bei einem Wegfall der 5% Hürde hätten nach dieser Wahl 15 Parteien Sitze im Bundestag, 209.394 statt 6.855.044 Wählerstimmen hätten keine Berücksichtigung gefunden und das macht schon einen Unterschied. Ca. 60.000 Stimmen wären für ein Mandat nötig. 15,7 % verfallene (Zweit-) Stimmen sind unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten untragbar. Richtig wäre eine dynamische Sperrklausel, die sich am Prozentsatz der unberücksichtigten Stimmen orientiert. Dieser dürfte seinerseits nicht größer als 4,99 % aller abgegeben Stimmen sein. Bei Überschreiten dieser Grenze würde die Sperrklausel für den Einzug ins Parlament für diese Wahl in 0.5 % – Schritten solange nach unten korrigiert, bis der Anteil der unberücksichtigten Stimmen unter 5,0 % fiele. Das würde im Falle der #BTW13 bedeuten, dass bei einer Absenkung der Sperrklausel um 0.5% die FDP und AFD doch noch im Bundestag vertreten wären und damit nur noch 4% aller abgegebenen Stimmen verfallen würden. Das wäre ein Fortschritt– zumindest in demokratietheoretischer Hinsicht. Das letzte Wort ist sicher noch nicht gesprochen. Vor allem, wenn man die Begründung der Mehrheit des Zweiten Senats in Sachen Europawahl liest: Man hätte das wohl nicht so geschrieben, wenn nicht die Bundestagswahl (mit-) gemeint gewesen wäre. Steht mit der Verhältniswahl zwar nicht in der Verfassung (erklären die beiden Dissenter), wird den Zweiten Senat aber auch zukünftig wohl nicht davon abhalten, trotzdem sein Wahlrecht gegen den Gesetzgeber durchzusetzen. Ein paar Mathematiker werden sich schon wieder finden als Beschwerdeführer grundrechtepartei.de/F%C3%BCnf-Prozent-Klausel Die Entwicklung der Zahl der ausgesperrten Stimmen ist in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik neu. Diese Entwicklung ist aber nicht in dem Sinne neu, dass sie den seinerzeitigen Annahmen und Anliegen des Bundesgesetzgebers widersprechen würde. Dieser stützte sich bekanntlich auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und – bei der Umformung in eine bundesweite Sperrklausel – auch auf jene der ersten Bundestagswahlen. Damals wären noch deutlich mehr Stimmen ausgesperrt worden. Zum Vergleich die jeweilige Quote fiktiv bzw. tatsächlich gesperrter Stimmen: Reichstagswahl 1928: 24,5 % Reichstagswahl 1930: 25,4 % Bundestagswahl 1945: 22,2 % Bundestagswahl 2013: 15,8 % Das Wahlgesetz, das am vergangenen Sonntag zur Anwendung kam, ist in der vergangenen Legislaturperiode massiv geändert worden (wegen der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema Überhangmandate). Die FDP hat dabei die Regeln selbst mit aufgestellt, an denen sie nun gescheitert ist. Ohne diese Änderung hätte die CDU übrigens locker eine absolute Mehrheit gehabt. Die forderung nach einer absenkung der sperrklausel auf 3% steht immerhin schonmal im raum (taz.de/Kommentar-5-Prozent-Huerde/!124267/).
Posted on: Thu, 26 Sep 2013 18:15:41 +0000

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