AWO Einschätzung zum Koalitionsvertrag Wir brauchen ein - TopicsExpress



          

AWO Einschätzung zum Koalitionsvertrag Wir brauchen ein soziales Deutschland! Berlin, 28. November 2013. „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist die Grundlage für unsere fachliche Einschätzung. Entscheidend ist, ob die sozialen Missstände in unserer Gesellschaft konsequent angegangen werden“, erklärt AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: „Für eine sozial gerechte Gesellschaft brauchen wir dringend Investitionen ins Soziale“, ergänzt Stadler. Deshalb sind die anberaumten Ausgaben in Höhe von 40 Milliarden zu begrüßen, gleichwohl deren Finanzierung nachdenklich stimmt. Insbesondere die Kostendeckung von 23 Milliarden Euro aus den Sozialversicherungen ist bedenklich. „Wenn man nachhaltige Sozialpolitik machen und die dringend notwendigen Investitionen solide finanzieren will, wird man um Steuererhöhungen für die obersten Prozent der Gesellschaft nicht umhin kommen“, führt der Bundesvorsitzende aus. Vor allem fehlen konkrete Vorschläge wie die Arbeit in den Kommunen gestärkt wird. Die abschließende Bewertung des vorgelegten Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode erfolgt nach den fachlichen Positionen der Arbeiterwohlfahrt. Der angelegte Maßstab ist der AWO Forderungskatalog, der 20 zusammengefasste zentrale Forderungen umfasst. Zu einigen Bereichen sind bereits jetzt erste Tendenzen auszumachen. Bildung, Betreuung, Erziehung Die zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen der Länder sind richtig. Von einer substanziellen Verbesserung im Bereich Kindertagesbetreuung findet sich im Koalitionsvertrag nichts. So fehlt das Vorhaben eines bundesweiten Qualitätsgesetzes. Es fehlt eine regelhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für Kitas. Pflege Die AWO begrüßt die Aussagen zu den kurzfristigen Leistungsverbesserungen (beispielsweise der Ausbau der Betreuungskräfte, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds etc.). Positiv zu bewerten ist die Stärkung der ambulanten Pflege. Ein weiterer positiver Aspekt ist der Ausbau der zehntägigen Pflegezeit als Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld mit Rechtsanspruch. Die klare Aussage zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird begrüßt. Unklar bleiben aber der Zeitpunkt und die Finanzierung der Umsetzung. Im Vertrag steht nur, dass die Umsetzung in einem zweiten Schritt geschehen soll und „nur“ 0,2 Prozentpunkte kosten soll. Bisherige Berechnungen, die versprechen, dass niemand weniger bekommt, gehen aber von Kosten aus, die 0,4 – 0,5 Prozentpunkte bedeuten würden. Das Grundsatzproblem der Pflegeversicherung, ihre systembedingte Einnahmeschwäche, wird leider nicht gelöst. Die Finanzierungslücke wird regelmäßig wieder auf der Agenda stehen und es sind immer höhere Belastungen durch die Erwerbstätigen zu schultern, während andere Einnahmen verschont bleiben. Kinder, Frauen, Familie Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zu begrüßen. Es ist genauso erfreulich, dass der Koalitionsvertrag mit dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern regelt. Der Koalitionsvertrag enthält leider keine Aussagen zu Kinderfreibeträgen, Kinderzuschlag, Ehegattensplitting oder Betreuungsgeld – hier sehen wir als AWO weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Beschäftigungspolitik Die Stärkung der Branchenmindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz ist zu begrüßen. Dasselbe gilt für den Beschluss, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden soll. Hier fehlen jedoch weitere Informationen und konkrete Umsetzungsschritte. Dasselbe gilt für das geplante Rückkehrrecht aus Teilzeitarbeit in Vollzeitarbeit sowie für die Einschränkungen von Werkverträgen. Die AWO dringt auf eine schnelle Umsetzung und weitere Reformen wie etwa eine Eindämmung von Minijobs, die im Koalitionsvertrag noch fehlen. Arbeitsmarktpolitik Positiv zu bewerten ist, dass die Verhandlungspartner eine Erhöhung des Eingliederungstitels in Höhe von 1,4 Mrd. Euro vorsehen. Gleichwohl können damit die Kürzungen der vergangenen Jahre nicht kompensiert werden. Für die Gruppe der rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die absehbar keine Chance auf einen Job haben, fehlen geeignete Instrumente. Zielführend wären Investitionen in Fort-, Weiterbildung und sozialpädagogische Begleitung. Das geplante Programm des Europäischen Sozialfonds, mit dem Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse angeregt werden sollen Langzeitarbeitslose einzustellen, wird bereits getestet und läuft äußerst schleppend. Die AWO fordert seit langem einen sozialen Arbeitsmarkt mit sinnvoller Beschäftigung, langfristigen Perspektiven und einer professionellen Begleitung für die Betroffenen. Dies muss als Regelinstrument ausgestaltet sein und nicht als Zusatzleistung über den ESF. Alterssicherung Der Koalitionsvertrag sieht bedauerlicherweise keine Änderungen der jetzigen Rentenanpassungsformel vor, die unweigerlich zu noch weiteren Absenkungen des Rentenniveaus führt. Die jetzt beschlossene Regelung eines abschlagsfreien Rentenbezugs mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren trägt nicht zur Verringerung der Altersarmut bei. Das Konzept der solidarischen Lebensleistungsrente ist zwar von der Zielrichtung richtig, bringt jedoch für die Menschen insgesamt zu wenig. Problematisch ist die Bedarfsprüfung, die eventuell sogar doppelt vollzogen wird. Etwa dann, wenn trotz allem noch Ansprüche auf Grundsicherung im Alter geltend gemacht werden. Zudem sind die Anspruchsvoraussetzungen sehr eng gefasst. Die AWO fordert ein einfaches Freibetragsmodell: In der Grundsicherung müssen Rentenfreibeträge eingeführt werden. Die Verbesserung bei der so genannten „Mütterrente“ ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Anhebung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um einen Punkt ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Die Mehrkosten von über sechs Milliarden Euro sind jedoch aus Steuermitteln zu finanzieren. An den Kosten für die Kindererziehung sind auch diejenigen zu beteiligen, die keine Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Richtig ist die Verbesserung für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Sie sind in den letzten Jahren deutlich unter die Grenze der Grundsicherung im Alter gerutscht. Insofern ist die Änderung der Regelung bei den Zurechnungszeiten zu begrüßen. Insgesamt scheinen die Maßnahmen in Bezug auf die Alterssicherung ungeeignet, Altersarmut zu verhindern und Lebensstandards zu sichern. Migration Wir begrüßen die Abschaffung der Optionspflicht für die hier geborenen Kinder von Migranten. Bedauerlicherweise werden die nicht in Deutschland geborenen Kinder nicht berücksichtigt. Darüber hinaus erfreut die verabredete Bleiberechtsregelung als wichtige Verbesserung. Zu kritisieren ist die Beibehaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Unterbringung in Lagern, das Festhalten an der Residenzpflicht und das Sachleistungsprinzip. Im gesamten Koalitionsvertrag fehlen klare Aussagen zur Bekämpfung von Rassismus in Deutschland.
Posted on: Fri, 29 Nov 2013 03:44:07 +0000

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