Abgewiesene Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch gegen den - TopicsExpress



          

Abgewiesene Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber Arbeitgeber müssen abgelehnten Bewerbern nicht mitteilen, ob an ihrer Stelle jemand anderes eingestellt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht. Eine Russin hatte geklagt, weil sie sich aufgrund Ihres Alters, Geschlechts und ihrer Herkunft benachteiligt sah. Sie war der Meinung, alle für die Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Trotzdem wurde sie nicht eingestellt, weshalb sie sich diskriminiert fühlte und eine geldliche Entschädigung verlangte. Laut Achtem Senat des Bundesarbeitsgerichts nach nationalem Recht hat die Klägerin keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob an ihrer Stelle ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Ebenfalls muss das beklagte Unternehmen keine Auskunft darüber erteilen, welche Qualifikationen ein möglicher anderer Bewerber mitbrachte und was die Einstellungskriterien waren. (Quelle: BAG)
Posted on: Wed, 24 Jul 2013 19:37:26 +0000

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