BEHÖRDENWILLKÜR!!! – TEILEN ERWÜNSCHT Vor 2 Wochen - TopicsExpress



          

BEHÖRDENWILLKÜR!!! – TEILEN ERWÜNSCHT Vor 2 Wochen berichteten wir Euch über das Schicksal von Rocco -> https://facebook/photo.php?fbid=633103370042685&set=a.180863881933305.42423.175967929089567&type=3&theater In den letzten 2 Wochen wurden sämtliche rechtliche Mitteln ausgeschöpft. Insgesamt wurden über 15 Beweise eingereicht, dass Rocco ungefährlich ist. Sämtliche Punkte wurden bis anhin vom Verwaltungsgericht nicht zur Kenntnis genommen. Gravierende Punkte die uns veranlassen, in den kommenden Tagen die E-Mail Protestaktion und Petition zu starten, desweiteren steigen die Kosten horrende, daher werden wir ebenfalls in den nächsten Tagen einen Spendenaufruf lancieren. Auch die Presse wird kontaktiert. Kurzer Auszug zu den gravierenden Punkten: Bereits im Vorfeld bemühte sich die schwangere Halterin, sämtliche benötigten Unterlagen und Nachweise zu erlangen. Beispielsweise hatte sie bereits am 01. Mai 2013 mit ihrem Rüden „Rocco“ einen Wesenstest durchführen lassen, der bestätigte, dass der Rüde „Rocco“ keine Auffälligkeiten zeigte. Mit Schreiben vom 17. Mai 2013 teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Antragsgegnerin nunmehr mit, dass der in Brandenburg durchgeführte Wesenstest in Sachsen-Anhalt nicht anerkannt sei und daher die Voraussetzungen nicht vorlägen. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, das erteilte Gutachten anerkennen zu lassen. Gleiches gelte für die Sachkundeprüfung. Das zuständige Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt lehnte letztlich die Anerkennung des Wesenstestes vom 01. Mai 2013 ab. Dies begründete das Ministerium damit, dass es sich gar nicht um einen Wesenstest gehandelt habe. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass die Widerspruchsgegnerin sich trotz anwaltlicher Vertretung mehrfach an die schwangere Widerspruchsführerin persönlich wandte, um verfahrensrelevante Erklärungen zu erhalten. Wesenstest: Insbesondere fielen auf den ersten Blick folgende Ungereimtheiten auf: Der Hund „Rocco“ soll sich in den Aufgabenstellungen nur aufgrund der Leine zurückhalten lassen. Insgesamt wird in dem Gutachten der Gehorsam jedoch als positiv dargestellt. In dem Gutachten heißt es konkret: „Die dem Hund gegebenen Anweisungen werden befolgt.“ Diese Angaben widersprechen einander erheblich. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass „Rocco“ zunächst auf Spielverhalten aggressiv reagieren soll. Im nächsten Moment soll er jedoch auf das Spielverhalten eingehen. Einmal soll der Hund „Rocco“ mit Knurren auf Babygeräusche reagiert haben, dann soll der Hund auf ein Weinen ähnlich einem Baby überhaupt nicht reagieren. Letztlich ist unklar, weshalb ein im Wesentlichen identischer Wesenstest innerhalb von 1,5 Monaten so gravierend unterschiedliche Ergebnisse hervorrufen soll. Der im Mai durchgeführte Wesenstest bescheinigt dem Hund „Rocco“ ein durchgehend positives Verhalten. Laut der Beschreibungen des damaligen Sachverständigen verhält sich „Rocco“ nie aggressiv, läuft nie auf die Testperson zu, knurrt nicht und zeigt keinerlei aggressives Verhalten. Dass sich dieses Verhalten nunmehr so massiv verändert haben soll, ist im Hinblick auf die kurze Zeitspanne nicht nachvollziehbar. Insbesondere haben sich auch im persönlichen Umfeld der Halterin keinerlei negativen Vorfälle ereignet. Der einzige für den Hund negative Vorfall ereignete sich bereits vor dem ersten Wesenstest aus dem Mai 2013. Dies ist nur einen kurzen Einblick in diese unglaubliche Behördenwillkür. Wir bedanken uns für Eure Unterstützung. Euer Dogs Guard Team
Posted on: Wed, 31 Jul 2013 18:32:16 +0000

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