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BERLIN | SPORT | MEHR » JONNY K.-PROZESS Als das Urteil fällt, lächelt Onur U. verkrampft Haftstrafen für Jonny K.s Angreifer Foto: Getty Images Der Prozess um den Tod von Jonny K. ist mit Schuldsprüchen zuende gegangen. Zugegeben hat die Tat keiner der Angeklagten, auch wenn sie sich entschuldigt haben. Michael Mielke Tina K. wirkte müde an diesem Tag der Urteilsverkündung. Vielleicht lag es an den Strapazen der vergangenen Wochen – sie saß an jedem Prozesstag im Verhandlungssaal und verfolgte das Geschehen. Vielleicht war es auch die für Außenstehende schwer zu verstehende Hoffnung, bei so einem Verfahren irgendetwas Neues zu erfahren, um vielleicht doch noch begreifen zu können, warum ihr Bruder Jonny K. im Oktober vergangenen Jahres sterben musste. Diese Erkenntnis gab es nicht. Auch der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck sprach bei seiner Urteilsbegründung – er verkündete Strafen zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und drei Monaten –von "einer Tat ohne jeden Anlass". Alle sechs Angeklagten hätten bedenkenlos bei den "erheblichen Misshandlungen" des verstorbenen Jonny K., aber auch des späteren Zeugen Gerhardt C. mitgewirkt. "Ich weiß, dass dieser Prozess Ihnen den Bruder, den Sohn, den besten Freund nicht wiederbringen kann", sagte Schweckendieck. Das könne so ein Strafverfahren nicht leisten. "Aber ich hoffe sehr, dass wir alle gemeinsam zur Aufarbeitung des schrecklichen Geschehens beitragen konnten." "Drecksklub, gar nichts los, nur Typen, keine Mädchen" Auch die von Schweckendieck geleitete Jugendkammer ging davon aus, dass der 20-jährige Onur U. bei dem Geschehen am 14. Oktober vergangenen Jahres auf dem Alexanderplatz der Haupttäter war. Der Richter schilderte noch einmal die Situation. Die Gruppe der Angeklagten wartete vor dem Klub "Cancún": unschlüssig, überdreht, alkoholisiert, vermutlich auch frustriert, weil es mit den Mädchen offenbar nicht wie erhofft geklappt hatte. Es sollen dann auch Worte wie "Drecksklub, gar nichts los, nur Typen, keine Mädchen", gefallen sein. Und dann kam die andere Gruppe: drei Personen. Gerhardt C. trug seinen total betrunkenen Freund Ngoc N. auf dem Rücken. Daneben lief Jonny K. Vor dem Eiscafé "Lampe" beschlossen sie, Ngoc N. auf einem Metallstuhl abzusetzen. Genau das beobachtete Onur U. "Und so kam es", wie Schweckendieck sagte, "zu der verhängnisvollen Begegnung zwischen diesen beiden Gruppen." Und einem Handeln des Angeklagten Onur U., das der Richter als "eine Mischung aus Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität" wertete. Onur U. ging zu dem Stuhl und rüttelte an der Lehne. Angeblich, um den Freunden zu zeigen, wie deutsche Mädchen tanzen. "Ich habe da etwas total Bescheuertes gemacht, was ich heute wirklich sehr bereue, weil es letztlich der Auslöser für alles war", sagte er später vor Gericht. "Aber ich war angetrunken und habe mir nichts dabei gedacht." "EINEN WUCHTIGEN FAUSTSCHLAG INS GESICHT" Gerhardt C. und Ngoc N. kamen wegen des Rüttelns am Stuhl aus dem Gleichgewicht. Jonny K. trat helfend hinzu. Das Gericht gehe davon aus, dass Jonny K. in diesem Moment "He, was soll das?", rief und dem Angeklagten Onur U. vermutlich auch leicht gegen die Brust tippte, sagte Schweckendieck. Und das Gericht sei ebenso überzeugt, dass Onur U. dem körperlich weit unterlegenen Jonny K. in diesem Moment "einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzte". Anschließend habe Onur U. auf Gerhardt C. eingeprügelt, auch als dieser schon am Boden lag. Gerhardt C. erlitt Knochenbrüche am Jochbein, am Augenbogen und an der linken Hand. Sein linkes Handgelenk kann er bis heute noch nicht richtig bewegen. Das linke Auge hat seitdem eine Sehschwäche. Aber am schlimmsten ist für ihn, dass er seinem Freund Jonny K. an diesem 14. Oktober nicht helfen konnte. Er war selber stark betrunken und rechnete wohl auch nicht mit einem derart aggressiven, trainierten Angreifer. Onur U. ist etwa 1,80 Meter groß, kräftig, war Amateurboxer, hat, so Richter Schweckendieck, "drei Vorstrafen wegen Körperverletzung". In einem Fall soll er seinem Vater beim Eintreiben einer Geldforderung geholfen und dem Schuldner dabei einen Schlag versetzt haben. In einem zweiten Prozess ging es um eine Attacke gegen einen Fahrradkurier. Sie endete damit, so das rechtskräftige Urteil eines Jugendschöffengerichts vom Juni 2012, dass Onur U. den Kurier gegen eine Hauswand drückte und ihn "mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht" schlug. Die Richter verhängten einen zweiwöchigen Dauerarrest und gaben die Auflage, an einem Anti-Gewalt-Seminar teilzunehmen. "Er ist ein gelernter Boxer", sagte Schweckendieck. "Und jeder Boxer lernt, dass man seine Fähigkeiten ausschließlich im Ring anwendet und nicht auf der Straße." Das habe der Angeklagte so ja auch bestätigt. ES WAR EINDEUTIG JONNY K. Abgestritten hatte Onur U. vor Gericht jedoch, Jonny K. geschlagen zu haben. Er will ihn an diesem Morgen angeblich erst gesehen haben, als Jonny K. schon reglos "wie eine Puppe" auf dem Boden gelegen habe. Das Gericht halte das jedoch "für eine Schutzbehauptung", sagte Schweckendieck. Es gebe zwei Gründe dafür: Der erste Grund war die Aussage von Gerhardt C., die wegen einiger Widersprüche bei den Beschreibungen der Täter für die Jugendkammer nicht problemlos gewesen sei. Stringent sei jedoch Gerhardt C.s Aussage zum Angeklagten Onur U. gewesen. "Der Aggressivste war der Stuhlwegzieher. Der, mit dem alles anfing", hatte Gerhardt C. schon direkt am Tatort zu einem Polizeibeamten gesagt. Zu dieser Zeit hatte er noch gar nicht gewusst, dass sein Freund Jonny K. sterben würde. Und er hatte es dann – auch bei Freunden und zuletzt vor Gericht – stets wiederholt. Als einen weiteren Grund, Onur U. als Haupttäter zu verurteilen, nannte Richter Schweckendieck eine Zeugenaussage. Auch wenn dieser Zeuge vor Gericht plötzlich unter merkwürdigen Erinnerungslücken gelitten habe. Aber bei der Polizei hatte er zweimal gesagt, dass er die Entwicklung der Konfliktsituation von Weitem beobachtet habe. Ein Mann mit einem roten Basecap habe laut "he" geschrien und sofort einen Faustschlag abbekommen. Der "He-Rufer", steht im Protokoll, habe dann am Boden gelegen. Es war eindeutig Jonny K. Und bei dem Schläger wiederum kann es sich nur um Onur U. gehandelt haben, weil er ja auch nach eigener Aussage am nächsten stand und an dem Stuhl gerüttelt hatte. "Der erste Schlag war das Signal für die Attacke aller", sagte Schweckendieck. KONSEQUENZ DES ERSTEN SCHLAGES Die Jugendkammer folgte Oberstaatsanwalt Michael von Hagen, der in seinem Plädoyer nur für Onur U. eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt hatte. Wichtig sei die Feststellung, wer zuerst geschlagen hat, sagte der Anklagevertreter. Dieser Täter müsse sich "auch die Folgen der übrigen Tatbeteiligung zuordnen lassen". Das habe der Bundesgerichtshof so schon in zwei Grundsatzurteilen festgestellt. Die anderen fünf Angeklagten wurden nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt. Alle fünf müssten sich zwar das Tatgeschehen – abgesehen vom ersten Schlag durch Onur – zu eigen machen, erklärte Schweckendieck. Es habe jedoch nicht geklärt werden können, wer genau etwas getan hatte. Sicher sei jedoch, dass der schon am Boden liegende Jonny K. noch mindestens dreimal getreten wurde. "Der, der getreten hat, muss es mit seinem eigenen Gewissen abmachen", sagte der Richter. Bewährungsstrafen – wie von den Verteidigern gefordert – habe die Jugendkammer nicht mehr für möglich gehalten. "Ein Mensch ist getötet worden." So eine Tat könne angesichts der Schwere der Schuld auch nach Jugendstrafrecht nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. "Es gibt keine gerechte Strafe für den Tod eines Menschen" Onur U. lächelte beinahe ständig und rutschte nervös auf seiner Bank hin und her, als das Urteil verkündet wurde. Oder er versuchte, mit Freunden im Zuschauerraum Blickkontakt aufzunehmen. Es war ein aufgesetztes, verkrampftes Lächeln, das noch etwas angestrengter wirkte, als Schweckendieck verkündete, dass Onur U. als einziger der sechs Angeklagten in Untersuchungshaft bleiben muss. Es sei bei ihm angesichts der Strafhöhe zu erwarten, dass er sich, wie schon nach der Tat in die Türkei absetzen könnte, hieß es in der Begründung. Als der Richter die Urteilsbegründung beendete und die Prozessbeobachter langsam den Saal verließen, begann sich Onur U. zu schütteln und seinen Kopf zu drehen. Er erinnerte an einen Boxer unmittelbar vor dem Kampfbeginn. Es sei besser, wenn sie jetzt schnellstens den Saal verlassen würden, sagte ein Verteidiger zu Tina K. und ihrer Mutter, die bei der Urteilsverkündung erstmals am Prozess teilgenommen hatte. Was die beiden dann auch taten. Draußen warteten die Reporter, wollten wissen, was Tina K. zu den Urteilen sage. "Egal wie hoch sie ausgefallen wären, meinen Bruder macht das nicht wieder lebendig", antwortete sie. "Es gibt keine gerechte Strafe für den Tod eines Menschen." Und ob sie jetzt noch weiter machen werde mit ihrer Stiftung "I Am Jonny", wurde sie gefragt. "Jetzt erst recht", sagte sie. "Ich werde 29, habe also noch 50 Jahre Zeit, mit dieser Stiftung alles dafür zu tun, damit sich so eine Gewalttat möglichst nicht wiederholt." Artikel erschienen am 15.08.2013
Posted on: Thu, 15 Aug 2013 23:01:06 +0000

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