Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat völlig zu Recht - TopicsExpress



          

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat völlig zu Recht entschieden, dass die Gesundheit der Menschen Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit der Betreibung eines Flughafens hat. Letztere ist kein Grundrecht, die Gesundheit hingegen genießt den Schutz des Grundgesetzes in Artikel 1 und 2. Das gilt für die Menschen in Blankenfelde-Mahlow wie für alle Menschen, die in Städten und Gemeinden in der Nähe des Flughafens leben. Deshalb brauchen wir ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am BER. Der Berliner Senat und die Bundesregierung müssen ihren Widerstand dagegen endlich aufgeben.
Posted on: Fri, 20 Sep 2013 13:02:35 +0000

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