Das hemmer-Team wünscht euch einen schönen Start in die Woche! - TopicsExpress



          

Das hemmer-Team wünscht euch einen schönen Start in die Woche! Bei der Gelegenheit möchten wir auf einen spannenden Fall des OLG Hamm hinweisen: Für den Verkauf eines Pferdes, beauftragte der Verkäufer einen Tierarzt mit der sog. "Ankaufsuntersuchung". Der Tierarzt schloss ggü. dem Verkäufer die Haftung aus. Dieser Ausschluss wirkt aber nicht ggü. dem Käufer - dem das Gutachten durch den Verkäufer vorgelegt wurde (was sonst analog § 334 möglich ist). Begründung: Letztlich ist der Käufer der einzige, bei dem ein Schaden eintreten könne. Der Senat stützt sich dabei auf § 242 und die AGB Kontrolle. openjur.de/u/646389.html
Posted on: Mon, 07 Oct 2013 09:09:43 +0000

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