Die EnEV 2014 kommt - wahrscheinlich zum 1. Mai oder 1. Juni 2014 - TopicsExpress



          

Die EnEV 2014 kommt - wahrscheinlich zum 1. Mai oder 1. Juni 2014 – Bundesrat hat mit Änderungen zugestimmt, Bundesregierung bestätigt Novelle Die Bundesregierung möchte bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Die Novelle leiste hierzu einen bedeutsamen Beitrag, heißt es aus dem Ramsauer-Ministerium. Neubauten müssen mit weniger Energie auskommen, alte Heizungen müssen ausgetauscht werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 % angehoben. Nun war schon länger die Umsetzung der EnEV 2014 in der Diskussion, zu der seit dem 06.02.2013 der Referentenentwurf zur Neufassung vorlag. Im Oktober hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt – allerdings nur mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat nun am 16. Oktober 2013 die Novelle zur EnEV 2014 mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen bestätigt. Was sich zukünftig für Anbieter von Immobilien verändert Bei einem Verkauf oder einer Vermietung von Immobilien müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen ab etwa Mitte 2014 die Art des Energieausweises, der entsprechende Kennwert, die Angaben zur Befeuerungsart, die Energieeffizienzklasse (bei neu ausgestellten Ausweisen) und das Baujahr angeben werden. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Zudem hat der Bundesrat eingefordert, dass mit der EnEV 2014 auch die Energieeffizienzklasse des Gebäudes im Energieausweis angegeben werden muss. Damit soll seine Bedeutung als Informationsinstrument für Verbraucher gestärkt werden. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Was sich künftig für Eigentümer ändert Auch für Eigentümer von Bestandsgebäuden ändert sich durch die EnEV-Novelle etwas. Sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel* dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das heißt, Heizungen, die vor 1985 einbebaut wurden, müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Bislang galt diese Pflicht nur für Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Besitzer, die das Haus oder die Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen ihre Heizkessel nicht nachrüsten. Grundsätzlich ausgenommen sind außerdem Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren Wirkungsgrad haben. *Standard-Heizkessel mit Öl oder Gas betrieben, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen Was sich künftig für Bauherren ändert Wer ein Haus bauen möchte, muss als Bauherr dafür sorgen, dass die Immobilie bei Heizung, Kühlung und Strom mit insgesamt weniger Energie als aktuell vorgegeben auskommt. Es wurde eine einmalige Verschärfung der Effizienzanforderung für Neubauten um 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfes beschlossen - gültig ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Bestandsgebäude sind von dieser Verschärfung nicht betroffen. Zum Stichtag müssen Eigentümer dafür sorgen, dass ihr Neubau die Werte einhält. Indirekte Auswirkungen bei der Förderung von Baumaßnahmen Die EnEV definiert zwar nur gesetzliche Standards, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Ihre Vorgaben sind aber zugleich der Referenzwert etwa für die Effizienzhaus-Standards der staatlichen Förderbank KfW. Der KfW-Effizienzhausstandard 70 bedeutet etwa, dass ein Neubau die Energieverbrauchs-Vorgaben um 30 % übertreffen muss. Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder weitere Programme, die sich nicht an Referenzwerten der EnEV ausrichten. Sie funktionieren nach dem Vorher-Nachher-Prinzip. Eigentümer bekommen danach für jede neu eingesparte Kilowattstunde Heizenergie jährliche Zuschüsse. Einführung eines Kontrollsystems Eingeführt werden soll ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Dieses soll es den Behörden zukünftig ermöglichen, alle Ausweise und Berichte durch jeweils eine individuelle Registriernummer zu erfassen und stichprobenartig zu kontrollieren. Ein Betretungsrecht für Wohnungen soll es nicht geben. Inkrafttreten der EnEV Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist im Frühsommer 2014 zu rechnen, also voraussichtlich zum 1. Mai oder 1. Juni 2014.
Posted on: Wed, 23 Oct 2013 13:52:17 +0000

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