Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil sah es als - TopicsExpress



          

Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil sah es als erwiesen an, dass der damals 15-Jährige im Rahmen eines Eifersuchts-Streits einen 17-jährigen Kontrahenten mit mehreren Messerstichen getötet hat. Am 26. Dezember 2012 hätten sich die beiden jungen Männer um 17.45 Uhr auf einem Spielplatz in Vöhringen getroffen, um im Wortsinne einen Kampf um ein junges Mädchen zu führen - der Streit ging offenbar vom späteren Opfer aus. Im Verlauf dieses Kampfes hat der junge Mann nach Ansicht des Gerichts ein Messer gezückt und mehrfach mit erheblicher Wucht zugestochen. Einer dieser Stiche traf das Opfer in den Hals und durchtrennte die Kopf-Arm-Vene. Gegen 19 Uhr trat der Tod ein, aufgrund massiven Blutverlusts. Der 15-jährige Angeklagte machte keine Angaben zur Tat. Deshalb war es notwendig, dass die Jugendkammer 30 Zeugen und zwei Sachverständige vernahm. Allerdings hatte der junge Mann sich noch gegenüber der Polizei geäußert, in Vernehmungen nach der Tat. Damals soll er eingeräumt haben, die Messerstiche ausgeführt zu haben. Er hat zudem erklärt, den Tod seines Opfers nicht gewollt zu haben. Polizeibeamte machten diese Aussagen vor der Strafkammer des Landgerichts. Nach der Überzeugung der Kammer steht der Tötungsvorsatz nach der Beweisaufnahme fest. Der Angeklagte habe durch die mehrfachen – nach Angaben des rechtsmedizinischen Sachverständigen Dr. Hadi Nadjem, Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg – mit erheblicher Wucht geführten Messerstiche gegen Kopf, Hals und Oberkörper "eine besonders gefährliche Gewalthandlung vorgenommen, die im Zusammenwirken mit den Gesamtumständen im Ergebnis eindeutig auf bedingten Tötungsvorsatz schließen lässt", heißt es im Urteil der Kammer. Der psychiatrische Sachverständige, Prof. Dr. Michael Günter vom Universitätsklinikum Tübingen, führte laut einer Mitteilung der Kammer aus, dass beim Angeklagten infolge schwieriger Entwicklungsbedingungen mit Erziehungsmängeln eine Störung des Sozialverhaltens und ein Missbrauch von Alkohol und Cannabis vorliege. "Dennoch war der Angeklagte uneingeschränkt schuldfähig und besaß die erforderliche Strafreife", so das Urteil. Für den möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelge setz wurde er im Übrigen nicht bestraft, weil diese Strafen angesichts des Tötungsvorwurfs kaum ins Gewicht gefallen wären, so der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfgang Heuer, in seiner Stellungnahme. Die Erste Große Jugendkammer erkannte wegen Totschlags auf eine Jugendstrafe von sechs Jahren. "Dies erfordert bereits die Schwere des vom Angeklagten verwirklichten Unrechts", so heuer weiter. Bei der Bemessung der Jugendstrafe habe die Kammer – vor allem angesichts des jungen Alters des Angeklagten – den erzieherischen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zugemessen. "Um die notwendige Einwirkung auf den Angeklagten zu erreichen, bedarf es einer längeren, straff strukturierten pädagogischen Einwirkung im Rahmen des Jugendstrafvollzugs. Die Strafe ist so bemessen, dass ausreichende Maßnahmen erfolgen können, um die erzieherischen Defizite aufzuarbeiten, und der Angeklagte die Chance erhält, im Jugendstrafvollzug eine Ausbildung vollständig zu absolvieren, die eine wichtige Voraussetzung für seine künftige berufliche und soziale Integration darstellt", erklärt Heuer das Urteil, von dem die Presse nur über seine Mitteilung Kenntnis erlangen kann. Der Prozess selbst war nicht-öffentlich geführt worden. Eine Wiederholungstat des jungen mannes nach demselben Muster sei nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen allerdings sehr unwahrscheinlich, zumal die bisherige Unterbringung des Angeklagten gezeigt hat, dass dieser "erzieherisch ansprechbar" sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Staatsanwältin Christine Brunnquell-Geiger, hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags gefordert. Die Nebenklägervertreterin, Rechtsanwältin Anja Steinert, forderte eine Jugendstrafe von zehn Jahren, der Nebenklägervertreter, Rechtsanwalt Martin Karsten, stellte keinen eigenen Antrag. Die Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwälte Dr. Jürgen Mansperger und Bernhard Mussgnug, beantragten in ihren Plädoyers eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Tat selbst spielte sich mitten in einem Wohngebiet in Vöhringen ab. Das spätere Opfer wollte dem Angeklagten, mit dem er früher befreundet gewesen war, aus mehreren Gründen eine Abreibung verpassen. Es gibng offenbar um ein Mädchen, die damalige Freundin des Verurteilten. Dass der sie geschlagen habe, wollte der Ältere rächen. Außerdem sei er nicht gut auf den Angeklagten zu sprechen gewesen, weil dieser ihn im Sommer 2012 zu einem Einbruchsdiebstahl bei der Mutter des Angeklagten überredet hatte, weshalb gegen beide ein Ermittlungsverfahren anhängig war. Auch der Angeklagte habe Grund gehabt, sich mit dem Tatopfer zu treffen. Demnach wollte er die Rückgabe eines Handys, das er dem Tatopfer zur Reparatur bei einem Freund übergeben hatte, und die Rückzahlung geliehener 30 Euro erreichen. Der Angeklagte bleibt bis zum Antritt der Jugendstrafe bei Rechtskraft des Urteils in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Quelle: nrwz.de/inhalt/kreis/Toedliche-Messerstecherei-von-Voehringen_-Jugendlicher-Taeter-wegen-Totschlags-verurteilt--00049998.html
Posted on: Tue, 23 Jul 2013 13:12:56 +0000

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