Die Jalousien waren ständig herabgelassen in der städtischen - TopicsExpress



          

Die Jalousien waren ständig herabgelassen in der städtischen Erdgeschosswohnung der jungen Person. An ihre alte Handynummer ging sie niemals ran, ständig meldete sich der Anrufbeantworter. So kann das nicht gehen, dachte sich das Jobcenter. Die junge Person muss unerlaubt ortsabwesend sein. Zwei Personen ihres Außendienstes können bezeugen, dass die Wohnung abgedunkelt war. Auch Abends brannte im Fenster zur Straße hin kein erkennbares Licht. Dies beobachtete der Außendienst über einen längeren Zeitraum, in dem er ab und an vorbei kam. Natürlich öffnete auch niemand, wenn geklingelt wurde. Dass ständig der Anrufbeantworter ran ging, tat sein Übriges. Die junge Person bekam ohne vorherige Anhörung einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in Höhe einer dreistelligen Summe. Für die Behörde muss man eben immer da sein. Peinlich jedenfalls für die unbelehrbaren Narren, dass eine Antwort der jungen Person noch am selben Tag nach Eingang des Erstattungsbescheides erfolgte. (zwei völlig bekloppte Hinweise der Bundesagentur für ein behördliches Stalkertum: arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/070070-Ortsabwesenheit-Anhaltspunkte-Abwesenheit-RM.html - natürlich sind nicht nur diese zwei Aspekte Müll)
Posted on: Tue, 20 Aug 2013 20:58:50 +0000

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