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Erlaubnispflichtig wird die gewerbsmäßige Hundeausbildung, um im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Auch dieses hat das dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013 hervorgebracht. Die Intention ist ja klasse, aber wer wird nun die Qualität von Hundeschulen beurteilen, gibt es objektive Qualitätsmerkmale und wer legt diese fest? Susan Beaucamp Tieranwältin
Posted on: Wed, 17 Jul 2013 05:42:58 +0000

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