Erwerbstätige Leistungsbeziehende versus nicht erwerbstätigen - TopicsExpress



          

Erwerbstätige Leistungsbeziehende versus nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehenden ... ich lese allerdings aus dem unten folgenden Zitat ebenfalls Aspekte heraus, die mir - bei allem Verständnis für diesen Menschen - nicht sonderlich "gefallen"... Es stimmt, dass die Krankenversicherung für Nichtaufstocker gesichert ist, allerdings gilt das nicht für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei allem geht es - einmal mehr... um den sog. "Lohnabstand" und indirekt darum, dass "wer arbeitet, auch mehr "haben" solle" - genau dieses Prinzip wurde aber über die Freibeträge auf Erwerbstätigkeit "ausgehebelt" - ein Teil des Freibetrages ist explizit für berufliche Aufwendungen vorgesehen - nämlich der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro - allerdings können Mehraufwendungen, die nicht über die Lohnsteuererstattung zurückfließen können, über einen erhöhten Grundfreibetrag geltend gemacht werden... Was bleibt... ist ein geringer "Lohnabstand" - in Höhe von 20 % von der Differenz zwischen 100 Euro bzw. erhöhtem Mehraufwand und dem Bruttoverdienst. Und nein, ich kann nicht verstehen, dass sich derart benachteiligte Aufstocker nicht erheben, keine Mehraufwendungen - z.B. für den Arbeitsweg geltend machen bzw. das Prinzip "Teile und herrsche" fast schon partout nicht sehen wollen... da wird lieber gemutmaßt, dass der "reine" ALG II-Bezieher, der ja "nicht arbeiten müsse" mehr zum Leben hätte... und oh Schreck - wie ungerecht - auch noch über den Leistungsbezug krankenversichert ist. .................................................................................... Anonymes Zitat: - geteilt über Franziska Eichkätzchen "(...)um ihre Ansichten zu festigen, tauschen sie doch einen Monat mit mir! Ich (mit Abitur und Hochschulstudium) gehe 7 Tage/Woche arbeiten (Vollzeit) zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen und sorge für die Sicherheit vieler Bürger und trotzdem bin ich HartzIV-Empfängerin (durch aufstockende Leistungen 100€/Monat) und als solches behandelt man mich auch, trotz das ich arbeiten gehe! Die wundervollen Jobcenter entscheiden, das man für seine Arbeit 200€/Monat mehr, als eine Person die den ganzen Tag zu Hause ist, behalten darf. Das macht kurz durchgerechnet 1,25€/h (Respekt). Nicht zu vergessen, ich bezahle alle Sozialversicherungen selbst, ja auch Arbeitslosenversicherung (wovon alle regulären Hartz IV-Empfänger befreit sind!). Weiter muss ich mir trotz Arbeit vorschreiben lassen, wo ich zu wohnen und wie zu leben habe. Was sie und die Jobcenter bei ihrer Berechnung vergessen, das beispielsweise auch Arbeitsbekleidung benötigt und täglich ein Arbeitsweg, bei mir persönlich häufig auch mehr als 100km/Tag, zu bewältigen ist. Natürlich sagen sie jetzt, das man das beim jährlichen Steuerausgleich geltend machen kann, Problem hierbei - ich bezahle keine Lohnsteuer da, ich ein Geringverdiener bin. Wer nichts zahlt, kann auch nichts geltend machen. Also finanziere ich auch noch dies und frage mich - warum ich durch die Jobcenter für meine Arbeitsbereitschaft täglich auch noch bestraft werde. Als ein Mann in ihrer Position, gehe ich davon aus, das sie das Grundgesetz kennen und auch dessen Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Appell an die Entscheidungsträger der BRD: Investieren sie ihre Energie in die Humanisierung der Arbeitsbedingungen(...)" Quelle und vollständiger Artikel: https://facebook/SusaKon/posts/708976035782717
Posted on: Thu, 18 Jul 2013 12:49:10 +0000

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