Es ist schon ein Wahnsinn, dass sich dei SPÖ überhaupt getraut - TopicsExpress



          

Es ist schon ein Wahnsinn, dass sich dei SPÖ überhaupt getraut mit Steinern zu werfen, wenn sie soooo im Glashaus sitzt. Lesen sie : Meduni-Wien Aktuell meduniwien.wordpress/rh-prufbericht-zum-akh-wien-2013/ AKH-Wien Rechnungshof-Prüfbericht 2013 Alle Fakten und Details aus dem “geheimen” Rechnungshof-Prüfbericht zum Wiener AKH (Release-Version 3.9 – 20.07.2013) Sie kennen bereits Teile des Berichts? Dann springen Sie direkt zu: • Teil II – Finanzielle Rahmenbedingungen, Klinischer Mehraufwand, Sonderklasse • Teil III – Personal, KA-AZG, Nebenbeschäftigungen, Fehlzeiten, Risikomanagement und Kontrolle (Kernthema der RH-Prüfung war die Zusammenarbeit zwischen AKH-Wien und der Medizinischen Universität Wien, die nachfolgende Aufbereitung wurde um themenbezoge Anmerkungen ergänzt und ist eine zusammenfassende, weitgehend chronologische Auflistung der wichtigen Feststellungen aus dem 169-Seiten starken Bericht mit der Aktenzahl GZ 003.857/008-JBJ/12)• Teil I: Rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, Leistungsauftrag des AKH 1) Unterschiedliche Zuständigkeiten – fehlende Regelungen. Bereits auf den ersten Seiten werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Krankenversorgung (Stadt Wien) und Universität und Forschung (Bund) kritisiert, die sich in unveränderter Weise aufgrund fehlender klarer Regelungen erschwerend auf die Betriebsführung auswirken. Demnach gelang es auch nach 25 Jahren noch immer nicht, eine gemeinsame Betriebsführung zu entwickeln, weshalb auch kein gemeinsam definierter Leistungsauftrag, keine abgestimmte Gesamtfinanzierung, keine gemeinsame Personalplanung oder gemeinsame Führungsstruktur zwischen AKH-Wien und der MUW zu Stande kommen konnte. Was der Rechnungshof hier trocken beschreibt wird allgemein als betriebswirtschaftliches Chaos bezeichnnet und kann als Indiz für die vorsätzliche, systematische Misswirtschaft gewertet werden, da die Fakten nicht nur vielfach geäußerten Darstellungen des AKH-Direktors, MUW-Rektors und der Wiener Gesundheitsstadträtin widersprechen, sondern in Anbetracht der verflossenen Zeit und der bisher aufgewendeten Mittel für Verwaltungsangelegenheiten nicht zu rechtfertigen sind. 2) Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen. Sie werden noch immer getrennt geführt, obwohl organisatorische und personelle Strukturen durch gesetzliche Rahmenbedingungen untrennbar miteinander verwoben sind. (Ein klarer Hinweis, dass gegen jede Vernunft zentrale organisatorische Mängel über Jahre hinweg künstlich aufrecht erhalten wurden.) 3) Keine Zusammenarbeitsvereinbarung. Den gesetzlichen Auftrag zum Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen AKH-Wien (Stadt Wien) und MUW (Bund) erfüllte man bisher “nicht ausreichend”, was sich bekanntlich sehr nachteilig auf den operativen Betrieb auswirkt. (In Anbetracht des üppigen Verwaltungsbudgets beider Einrichtungen absolut unverständlich.) 4) Beeinträchtigte Leistungserbringung. Die daraus resultierenden Probleme wirken sich auch negativ auf die Leistungserbringung (die Patientenversorgung) aus. Eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse, die weder personell, zeitlich oder inhaltlich zwischen AKH und MUW abgestimmt wurden, beeinflussen demnach das tägliche klinische Geschehen im AKH entsprechend negativ. (Dadurch entstehen nicht nur Mehrkosten, sondern auch längere Wartezeiten für Patienten.) 5) Budgetierung, Planung und Berichtswesen fehlten. Eine übergreifende Budgetierung, mittelfristige Planung oder ein gemeinsames Berichtswesen von AKH und MUW gibt es nicht. (In der Privatwirtschaft wäre das aufgrund der entstehenden Mehrkosten völlig unmöglich. Ein klarer Beweis für das betriebswirtschaftliche Versagen der beiden “Top-Manager” Krepler und Schütz oder eine entsprechende Absicht.) 6) Hohe Kosten. Die Kosten für stationäre Leistungen im AKH-Wien liegen um 30 bis zu 60 Prozent über den Kosten von Vergleichskrankenanstalten. 7) Komplexe Mittelaufbringung. Die Mittelaufbringung für das AKH ist laut den Ausführungen des Rechnungshofes sehr komplex und wenig transparent. 8) Keine Sparanreize bei Finanzierung. Die Finanzierung setzt keine Anreize für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Führung der beiden Betriebe – weshalb seit 1981 auch kontinuierlich Auseinandersetzungen über den klinischen Mehraufwand zwischen AKH und MUW geführt werden. (In Zeiten strapazierter Budgets und globaler Finanzkrisen ist ein derartiger Umgang mit Steuermitteln völlig inakzeptabel.) 9) Ineffiziente Personalwirtschaft. Bei der Personalwirtschaft der rund 10.000 Mitarbeiter im AKH kritisiert der Rechnungshof die komplexen Strukturen, die unterschiedliche Verteilungen von Zuständigkeiten, durch historische Besonderheiten verursachte Ineffizienzen und die mangelnde wechselseitige Informationen zwischen AKH und MUW, die durch das Fehlen einer gemeinsamen Datenerfassung als übermäßig komplex (kaum überblickbar) und wirtschaftlich ineffizient bezeichnet wird. (Trotz des gesetzlichen Auftrages die Zusammenarbeit ordentlich zu regeln, der örtlichen Nähe der beiden auf einem Grundstück untergebrachten Einrichtungen und mehrmaliger Ermahnung weigern sich Krepler und Schütz seit Jahren die wichtige Koordination der eng verwobenen Betriebe umzusetzen.) 10) Unzureichende Regelung der Zusammenarbeit. Die nach wie vor unzureichend geregelte Zusammenarbeit zwischen AKH-Wien und MUW, bzw. zwischen der Gemeinde Wien und dem Bund wirkt sich laut Rechnungshof nachteilig auf den Betrieb aus. Ein komplexes Gemenge von über 20 Verträgen und gesetzlichen Einzelbestimmungen bezieht sich meist nur auf fragmentierte Teilaspekte der Betriebsführung und ist entsprechend unzureichend. (Die Folge: vorprogrammierte Probleme und Mehrkosten ohne Ende, obwohl laufend hohe Geldbeträge für diverse Beratungen und aufwendige Betriebsstudien ausgegeben, die Ergebnisse aber meist nicht umgesetzt werden. Was den Verdacht zulässt, dass es sich bei diesen Beauftragungen um illegale Geldflüsse handeln könnte.) 11) Keine exakte Aufgabenplanung. Die Gewichtung der jeweiligen Aufgaben der beiden Einrichtungen, wobei die Stadt Wien mit der Versorgung der Bevölkerung im AKH und der Bund mit Forschung und Lehre an der MUW betraut sind, ist weder anhand von Verträgen noch im Rahmen der Gesundheitsplanung exakt geregelt. Weil die MUW dazu verpflichtet ist, die im AKH benötigten Ärzte zur Verfügung zu stellen, aber kein konkreter Leistungsauftrag definiert wurde, entstehen auf beiden Seiten laufend Risiken. (Darunter leidet primär die Patientenversorgung und das Betriebsklima, aber auch die zu den zentralen Aufgaben der MUW zählende Forschung, wodurch es unter anderem zu den unverändert schlechten Platzierungen im internationalen Vergleich gekommen ist.) 12) Keine Abstimmung der Zusammenarbeit. Entgegen einer klaren gesetzlichen Anordnung die Zusammenarbeit beider Einrichtungen im Deteil zu regeln, ist es laut Rechnungshof bisher nicht gelungen, den Konflikt der sich aus den jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Aufgabenstellungen von AKH und MUW ergibt, zu lösen. Demnach gab es weder in zeitlicher, personeller noch inhaltlicher Hinsicht eine entsprechende Abstimmung zwischen den beiden Rechtsträgern – auch wurden Budgetierungs- und Zielvereinbarungsprozesse zwischen Gemeinde Wien und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) nicht abgestimmt. (Der auf beiden Seiten zu ortende Unwille, sinnvoll zusammen zu arbeiten, kostet den Steuerzahler jährlich hohe Geldsummen.) 13) Hohe Bettensperren. Wie in Medien (etwa der Krone) bereits kolportiert, standen zwischen 2005 und 2011 jeweils 250 bis 330 der insgesamt 2.200 behördlich genehmigten AKH-Betten nicht zur Verfügung. Damit gab es im Wiener AKH im Vergleich zu anderen KAV-Spitälern deutlich höhere Bettensperren, was dem Steuerzahler Mehrkosten in der Höhe von bis zu 319 Millionen Euro (!) beschert. 14) Fehlerhaftes Management. Etwa 40 Prozent der erwähnten Bettensperren erfolgten aus personellen Gründen, vorwiegend aufgrund fehlender Pflegedienstposten oder durch Krankenstände verursachte Fehlzeiten (darauf geht der Bericht noch genauer ein). Die RH-Analyse ergab, dass die Struktur dieser Bettensperren ineffizient war, weil weder ein üblicher Jahresbettensperrplan erstellt, noch eine klinik- bzw. abteilungsübergreifende Koordination dieser Sperren durchgeführt wurde und das Managements keine hausweiten Maßnahmen ergriffen hat. (Es wurde demnach sprichwörtlich darauf verzichtet, trotz der vorhandenen Verwaltungsressourcen, einfachsten Managementaufgaben nachzugehen.) Das Drama geht weiter: 15) Millionenschaden durch Leerstände. Bis ins Jahr 2012 wurde zur Vermeidung der Bettensperren und den dadurch entstehenden Mehrkosten (bis zu 319 Mio Euro) laut Rechnungshof keine Strategie oder Lösung entwickelt. (AKH-Direktor Krepler kannte das Problem jahrelang, hat aber nichts unternommen, die daraus resultierende Verschwendung in mehrstelliger Millionenhöhe abzuwenden.) Stattdessen legte der AKH-Direktor dem KAV wiederholt weitgehend nutzlose Strategiepapiere vor, in denen die Leerstände mit keinem Wort erwähnt waren, sondern von einem „Vollbetrieb“ als Grundlage für die Zielvereinbarungen ausgegangen wurde. Dadurch kamen in Folge auch keine Regelungen in Sachen Leistungen, Finanzierung und Personal zur Vermeidung der Leerstände zustande. (Der Verdacht, dass Krepler absichtlich und fortlaufend falsche Daten als Planungsgrundlage lieferte, um eine Lösung des Problems zu sabotieren, drängt sich leider auf.) Das eindeutig auf vorsätzliche Misswirtschaft bzw. Veruntreuung hindeutende System, dass der Rechnungshof im Zuge seiner Prüfung im Detail aufdeckt, findet man auch in ähnlicher Weise im allgemeinen Verantwortungsbereich der zuständigen Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). 16) Widersprüchlichkeiten. Demnach wurde im Juni 2012 im „Regionalen Strukturplan Gesundheit“ eine bis 2020 durchzuführende Reduktion der „systemisierten“ Betten auf das tatsächliche Niveau (also abzüglich der Leerstände) beschlossen. Trotzdem plante man im “Spitalskonzept 2030″ der Stadt Wien hohe Investitionen in die grundsätzliche bauliche Umgestaltung bzw. die Neuerrichtung von Betten in anderen Krankenanstalten (beispielsweise im Nordspital). Auf eine Berechnung, ob das günstiger wäre, als die freien Betten im AKH zu nutzen, wurde einfach verzichtet, wie der Rechnungshof deutlich kritisiert. 17) Rückgang bei Sonderklasse. Der Sonderklasseanteil an Betten und Belegtagen im AKH war stark rückläufig und lag zum Prüfungszeitpunkt im einstelligen Bereich und damit weit unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 25 Prozent. Darüber hinaus war es seitens des AKH nicht bekannt, wieviele oder welche Sonderklassepatienten von AKH-Ärzten außerhalb (etwa in den umliegenden Privatspitälern) versorgt worden sind. Ein Armutszeugnis für Reinhard Krepler und MUW-Rektor Schütz, weil Einnahmen aus der Sonderklasse für jedes Klinik-Budget sehr wichtig sind, aber auch als Indikator gelten, wie hochwertig bzw. konkurrenzlos die medizinischen Leistungen einer Krankenanstalt allgemein sind. Schon im Jahr 2006 stellte der Rechnungshof fest (siehe Originalbericht), dass das AKH-Wien bei der Sonderklasse weit hinter den beiden Universitätskliniken in Graz und Innsbruck zurück lag. Demnach gab es im Jahr 2004 im AKH nur insgesamt 5.884 Sonderklasse-Aufnahmen, im Vergleich dazu 9.027 in der Uniklinik Graz und 9.956 in Innsbruck. Die Differenz wird besonders deutlich, wenn man dabei die Gesamtbettenzahlen berücksichtigt, da den insgesamt 2.200 systemisierten Betten im AKH sowohl in Graz als auch Innsbruck nur rund 1.600 Betten gegenüber stehen. Jährlich entgehen dem AKH Sonderklasse-Einnahmen von bis zu 100 Millionen Euro Ausgehend von den vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Liegezeiten und Einnahmen pro Sonderklassepatient, entgehen dem AKH-Wien Gewinne von jährlich bis zu 100 Millionen Euro, verursacht von gesperrten Betten, falschen oder fehlenden Managemententscheidungen und einer unterdurchschnittlichen Nutzung der verfügbaren Sonderklasse-Kapazitäten – deren Ausbau und Optimierung sich längst bezahlt gemacht hätte. Bei dieser Berechnung sind wir keineswegs von einem Betrieb an der gesetzlichen Höchstgrenze des zulässigen Sonderklasseanteils ausgegangen, sondern haben plausible Durchschnittswerte vergleichbarer Kliniken als Grundlage verwendet. 18) Differenzen bei Forschung und Routineversorgung. Dem Prüfbericht zufolge sah die MUW ihre Position und finanzielle Lage durch eine Verschiebung von akademischen Leistungen hin zur Routineversorgung im AKH gefährdet. Allerdings stellt der RH dazu fest, dass in den vorliegenden Zusammenarbeitsvereinbarungen keine konkreten Bestimmungen zur erwünschten Balance zwischen Forschung und Routineversorgung zu finden waren, auch keine Kennzahlen zu deren Messung oder Angaben über Folgen einer derartigen Verschiebung. Das bezieht sich darauf, dass aufgrund der fehlenden Koordination von Diensten im AKH vielen Ärzten kaum mehr Zeit für Forschung blieb, wobei die Erzielung von wissenschaftlichen Erfolgen auch durch sinnlose bürokratische Hürden des Rektors erschwert wurde. Im Zuge der neuen Betriebsvereinbarung für September 2013 soll dieses Problem nun behoben sein, da der MUW-Rektor verpflichtende Arbeitspausen ab 11 Uhr Vormittags künftig nicht nur nach Wochenenddiensten, sondern auch nach jedem Nachtdienst einführen möchte. Allerdings kommt diese Regelung nicht nur um Jahre zu spät, sondern muss sich auch erst in der Praxis bewähren. Weil sie leider auf Kosten der strapazierten Patientenversorgung geht, kann es im AKH-Wien deshalb zu noch längeren Wartezeiten kommen. 19) Steigender Budgetbedarf. Beinahe ewartungsgemäß stellte der Rechnungshof fest, dass der Budgeteinsatz der MUW über sechs Jahre hinweg um etwa 15 Prozent angestiegen, und beinahe zur Hälfte in den (aufgeblähten) Verwaltungsapparat von Wolfgang Schütz geflossen ist. Die jeweiligen Anteile im medizinisch-theoretischen oder klinischen Bereich lagen demnach deutlich niedriger. (Was unseren Vorwurf in Bezug auf die viel zu großen Verwaltungsstrukturen untermauert und in Anbetracht der vielen unerledigten organisatorischen Aufgaben wirklich unverständlich ist.) 20) Keine Einigung zum Leistungsauftrag. Bezüglich wesentlicher Aspekte eines zu definierenden Leistungsauftrages fehlten laut Rechnungshof klare und einvernehmliche Vorgaben. Demzufolge ist es der AKH-Direktion und dem MUW-Rektorat seit nunmehr 20 Jahren aus unerfindlichen Gründen nicht gelungen, selbst in banalen Angelegenheiten wie der Festlegung von Schwerpunkten bei Fachrichtungen, einen Konsens zu erzielen. Entsprechend unterschiedlich wäre auch ihre jeweilige Definition von „Spitzen-“ bzw. akademischer Medizin. An der von der Wiener Spitalspolitik in den 1990er-Jahren explizit festgelegten Zielsetzung, sich darauf zu einigen, welche Einzelleistungen im AKH erbracht werden sollen, scheiterten die beiden ebenfalls. 21) Auffassungsunterschiede bei Versorgungsauftrag. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Strategien im ambulanten Bereich. Wie der RH anmerkt, erbrachte das AKH in etwa 70 allgemeinen und 330 Spezialambulanzen über 30 Prozent der ambulanten Leistungen des KAV und damit bei den stationären Patienten im Vergleich einen überproportional hohen Anteil (was auch mit Patienten der umliegenden Privatkliniken zu tun hat, die im AKH ambulant versorgt werden). Seitens der Stadt Wien erfolgte die Vorgabe, jeden Patienten zu behandeln, die MUW wollte hingegen eine Einschränkung auf klare Notfälle oder von spezifischen Kompetenzen im AKH abhängende Fälle erwirken. Auch hier war laut Rechnungshof keine übergreifende Strategie im Sinn einer ökonomischen Optimierung zu erkennen. Eine Zuordnung von Patienten zu den jeweils besten Behandlungsmöglichkeiten wurde nicht getroffen. 22) Laufende Interessenkonflikte. In einigen Fällen – etwa bei Transplantationsförderungen, wäre man seitens AKH und MUW “nicht ausreichend am gemeinsamen Interesse orientiert” gewesen. Es gibt nach wie vor keine vertraglichen Regelung, etwa ob die Stadt Wien bei der Übernahme von neuen klinischen Aufgaben im AKH auf die MUW Rücksicht zu nehmen hat, oder die MUW ihr ärztliches Personal vorrangig im Interesse des AKH einsetzen sollte. 23) Gesamteinschätzung zum Leistungsauftrag. Dazu stellt der Rechnungshof zusammenfassend fest, dass in nicht ausreichenden Maße an einer gemeinsamen strategischen Zielsetzung gearbeitet wurde, was sich unter anderem auf die Priorisierung von Aufgaben der Basisversorgung und die unterschiedliche Definition von „Spitzen-“ bzw. akademischer Medizin bezieht. Die auf eine Vielzahl unterschiedliche Prozesse aufgeteilte Steuerung und Planung von Leistungen ist weder personell, zeitlich oder inhaltlich ausreichend zwischen AKH und MUW abgestimmt. Als besonders unklar werden die Vorgaben für Ambulanzen hervor gehoben. TEIL II: Finanzielle Rahmenbedingungen, Klinischer Mehraufwand, Auftragsvergaben 24) Fehlendes Rechenwerk. Schon in der Einleitung des Abschnitts “Mittelaufbringung” kritisiert der Rechnungshof, dass aufgrund der Beteiligung mehrerer Rechtsträger an der Betriebsführung des AKH ein gemeinsames umfassendes Rechenwerk für dessen Gebarung fehlt. 25) Komplexe Mittelaufbringung. Das bezieht sich auf die Vermengung von leistungsorientierten und anderen Formen der Mittelaufbringung (oft beim selben Rechtsträger), die Verflechtung der Leistungspreise mit der Refinanzierung und verschiedene “im Kreis laufende Überweisungen”, wodurch der jeweilige Finanzierungsanteil von Bund, Stadt Wien und Sozialversicherungsträgern für den Rechnungshof “nicht ohne Weiteres“ zu erkennen war. Ein öffentliches Berichtswesen das ersichtlich machen würde, welche Mittel die Gebietskörperschaften insgesamt für das AKH aufbringen, existierte nicht. 26) Nicht übereinstimmende Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung. Der RH ermittelte, dass von den jährlichen Gesamtkosten in der Höhe von über 1,1 Milliarden Euro (im geprüften Jahr) nach Bereinigung, der Bund und die Stadt Wien jeweils rund ein Drittel getragen hatten und der Rest von Sozialversicherungsträgern und Privaten übernommen wurde. Die Verantwortung für Personal, Sachmittel und Investitionen entsprach dieser Verteilung aber nicht, weil im Wesentlichen die Stadt Wien über den gesamten laufenden Sachaufwand entschied, ein Vorschlagsrecht für über 80 Prozent hatte und Dienstgeber für mehr als 70 Prozent des Personals war. Zudem trug sie zum Prüfungszeitpunkt die volle Haftung für Behandlungsfehler. 27) Fehlende Finanzierungsanreize. Knapp 40 Prozent der Mittelaufbringung des AKH erfolgte direkt aus erbrachten Leistungen, über 60 Prozent waren davon nicht gedeckt. Rückgänge bei den Leistungserlösen und Aufwandssteigerungen führten zu höheren Betriebskostenzuschüssen, umgekehrt führten Aufwandssenkungen oder Leistungssteigerungen zu einem Rückgang des Betriebskostenzuschusses. Anreizeffekte zu einer leistungsorientierten Finanzierung wurden laut Rechnungshof dadurch geschwächt. 28) Rückgang des Klinischen Mehrwaufwandes. Interessant ist die RH-Feststellung zum Thema „Klinischer Mehraufwand“, was sich auf zusätzliche Kosten bezieht, die vom Bund in Form von Ausgleichszahlungen für den bei Lehre und Forschung entstehenden Zeitaufwand gemäß § 55 KAKuG an das AKH bzw. die Stadt Wien zu erstatten sind. Da weder der Leistungsauftrag noch die Gesamtfinanzierung des AKH vertraglich ausreichend geregelt ist, führen diese Bestimmung seit 1981 (!) nahezu kontinuierlich bis heute zu Auseinandersetzungen über die Finanzierungsanteile von Bund und Stadt Wien. Eine „Vereinbarung“, die 2005 offenbar gelungen ist, änderte laut Rechnungshof auch zum Prüfungszeitpunkt nichts an der Tatsache, dass darüber noch immer Uneinigkeit herrscht, wodurch der Kostenersatz für den klinischen Mehraufwand sehr deutlich (von jährlich über 100 Millionen Euro in den 1990er Jahren) auf unter 40 Millionen Euro gesunken ist. 29) Kosten durch Konflikte über KMA. Laut RH führten die Auseinandersetzungen über den Klinischen Mehraufwand neben direkten auch zu indirekten Kosten, etwa für Gutachter, Berechnungen, Rechtsvertretungen und wegen der dadurch verursachten Beeinträchtigung der Zusammenarbeit. (Während das in Wien nicht funktioniert, agieren die beiden anderen Medizin-Unis deutlich schlauer: weitere Infos dazu finden Sie in einer Publikation des Österreichischen Wissenschaftsrates „Stellungnahme und Empfehlung zum klinischen Mehraufwand – Juni 2012“.) KMA-Tabelle Bezogen auf die MUW gibt es dazu eine groteske Vorgeschichte, warum die Ausgleichszahlungen in Form des Klinischen Mehraufwandes derart massiv gesunken sind. Dass die Wiener Meduni trotz beinahe dreifachen Gesamtbudgets, im Vergleich zu Graz und Innsbruck ein Drittel weniger KMA erhält (siehe Abbildung, rechts) hat MUW-Rektor Wolfgang Schütz zu verantworten, der diese noch unter Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer zustande gekommene Vereinbarung, gemeinsam mit dem selbsternannten Finanz-Genie, Vize-Rektor Peter Soswinski, als großen “Erfolg” feierte und davon sprach, dass nun “alles gesichert” wäre. Tatsächlich traf man eine folgenschwere Fehlentscheidung. Auch deshalb, weil man komplett auf die Wertanpassung des von Haus aus deggresiv geplanten KMA vergessen hatte. Wolfgang Schütz handelt fast schon pathologisch gegen die Interessen des eigenen Hauses. Statt sich für mehr Mittel stark zu machen, vollzog er einen bequemen politischen Verkauf seiner Universität und ist in Budgetangelegenheiten bestenfalls als Schwächling zu bezeichnen. 30) Negativer Wirtschaftlichkeitsvergleich. Ernüchternd ist auch die Feststellung des Rechnungshofes in diesem Bereich. Die Kosten je LKF-Punkt (Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung) lagen im AKH demnach um 30 bis 60 Prozent höher als bei den beiden Universitätskliniken in Graz und Innsbruck und einigen ausgewählten Wiener Schwerpunktkrankenanstalten. Die Infrastrukturkosten waren doppelt so hoch. Auch die klinischen Kosten lagen je nach Vergleichskrankenanstalt jeweils zwischen 0 bis 40 Prozentpunkte höher. Präzisere Analysen des Rechnungshofes scheiterten an der “uneinheiltichen Datenerfassung” von klinischen Kosten und Kosten für seitens der MUW bereitgestellte Ärzte. 31) Enorme Aufwandssteigerung. Die Aufwendungen der Teilunternehmung AKH stiegen über sechs Jahre hinweg nur moderat um bis zu 3 % pro Jahr. Der von der Stadt Wien benötigte Zuschuss stieg hingegen jährlich um etwa acht Prozent bzw. um weit über 50 Millionen Euro. Insgesamt zeigt das AKH laut Rechnungshof “nicht die finanzielle Gebarung eines selbständigen nachhaltig operierenden Unternehmens”, sondern war von externen Zuschüssen und Entscheidungen abhängig. Bedeutet, dass AKH-Direktor Reinhard Krepler auf Kosten des Steurerzahlers neben einem nutzlosen bürokratischen Geflecht seit Jahren auch ein negatives Betriebsergebnis erzielte, obwohl durch fachgerechtes Management und dem Verzicht auf sinnlose Geldverschwendung durchaus Gewinne erwirtschaftet werden könnten. Warum das nicht so weitergehen kann, zeigen die weiteren Ausführungen des Rechnungshofes. 32) Überschreitung des Investitionsbudgets. In Bezug auf den unwirtschaftlichen Betrieb kritisiert der RH, dass es absehbar gewesen sei (also dem Management bekannt war), dass für den Betrieb künftig weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Dazu werden drei Gründe angeführt: 1) Weil der KAV in den kommenden 4-5 Jahren eine Kostendämpfung von bis zu 250 Millionen Euro p.a. plant, wobei der Anteil des AKH noch nicht genau feststeht. 2) Weil die MUW bereits vor zwei Jahren einen Jahresverlust und ein negatives Reinvermögen ausgewiesen hatte und entsprechende Einsparungen durch Personalreduzierungen und Veränderungen der Dienstzeitenregelung plante. 3) Weil das AKH die Jahrestranchen des vom Bund und der Stadt Wien für eine fixe Zeitperiode festgelegten Investitionsbudgets bereits nach vier von insgesamt acht Jahren Laufzeit um 25 Prozent bzw. 70 Millionen Euro überschritten hatte, weshalb in den verbleibenden zwei Jahren nur geringe Mittel zur Verfügung stehen. 33) Steigender Investitionsbedarf. Laut Rechnungshof steht der “absehbaren geringeren Mittelausstattung” leider ein aus mehreren Gründen entstandener erhöhter Investitionsbedarf gegenüber. Einerseits weil die Betriebs- und Geschäftsausstattung bereits zu 85 Prozent abgeschrieben ist, andererseits weil rund 62 Prozent der medizintechnischen Geräte im AKH-Wien bereits 12 Jahre alt oder älter sind und auch keine abgestimmte, langfristige Reinvestitionsplanung existierte. Während ein seit 10 Jahren nicht fertig entwickeltes EDV-System fast 50 Millionen Euro gekostet hat (mehr Infos zum EDV-Projekt “AKIM”), ist es ein Skandal, dass eine hausweite Basisausstattung mit modernen medizintechnischen Geräten vom AKH-Direktor nicht priorisiert wurde. Auch die acht Millionen Euro teure Anschaffung des von Siemens gelieferten Tesla-7 ist unter diesen Umständen unverständlich. 34) Planungs- und Berichtsprozesse (AKH). Auch dieser Abschnitt wirkt wie ein Report aus einer weit entfernten Krisenregion. Hier stellt der Rechnungshof fest, dass eine rechtsträgerübergreifende Finanzplanung gänzlich fehlte. Die Stadt Wien wies im Wirtschaftsplan, der dem Gemeinderat vorgelegt wurde, regelmäßig zu niedrige Werte aus, die in Folge durch Überschreitungsanträge erhöht wurden. (Dabei ist eine absolute Mehrheit sehr praktisch. Entsprechend deutlich, wie verantwortungslos man mit dem Wähler-Vertrauen umging.) Laut dem Prüfbericht waren realistische Zielvereinbarungen dadurch nur bedingt möglich, zudem wurde die Transparenz aufgrund der parallelen Führung kameraler Vorgaben im Wirtschaftspan und doppischer Vorgaben in den KAV-Zielvereinbarungen weiter reduziert. Zumindest sei es seit 2009 zu Verbesserungen gekommen (vermutlich auf Druck der Opposition), seit 2012 gäbe es nun auch Mehrjahresplanungen. 35) Planungs- und Berichtsprozesse (MUW). Eine Spur besser fällt die Beurteilung der MUW aus. Hier vefügte man zumindest über eine mittelfristige Planung, die aber in Bezug auf “wesentliche eingeplante Rahmenbedingungen” ebenfalls deutliche Mängel aufwies. Etwa weil man grundsätzlich davon ausging, dass Kostensteigerungen vom Bund übernommen werden, bzw. eine mit der Stadt Wien abgestimmte Leistungsplanung erfolgt. (Ein weiteres Beispiel dafür, wie dreist der verschwenderische MUW-Rektor politische Entscheidungen negiert.) Teil III: Personal, Fehlzeiten, Nebenbeschäftigungen 36) Unklare Zuständigkeiten. Im AKH sind rund 10.000 Mitarbeiter beschäftigt, wobei verschiedene Berufsgruppen, Dienstgeber und Dienstrechte zu koordinieren sind. Die daraus resultierende Komplexität wurde durch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Rechtsträger, durch Arbeitskräfteüberlassungen und diverse Sonderregelungen deutlich erhöht. Dies führte laut RH auch zu erkennbaren Ineffizienzen. 37) Verstreute Kompetenzen. Auch in der Stadt Wien waren Personalkompetenzen verstreut und teilweise beim Gemeinderat, beim Magistratsdirektor, bei der KAV-Generaldirektion und im AKH angesiedelt – wobei die Personalagenden innerhalb des AKH noch zusätzlich “zersplittert” waren. Es bestanden zudem wenig Möglichkeiten zur selbständigen Personalbewirtschaftung, was lange Entscheidungswege und weitreichende Ineffizienzen zur Folge hatte. 38) Einschränkung für MUW-Beamte. Bei der MUW waren Personalagenden zwar etwas stärker konzentriert, wodurch den Angestellten eine höhere Selbständigkeit zugestanden wurde. Beamten hingegen wären in wichtigen Angelegenheiten hingegen Grenzen gesetzt. 39) Mangelhaftes Personalmanagement. Eine gemeinsame Personalbewirtschaftung zwischen der Medizinischen Universität Wien und der Stadt Wien fand nicht statt, ebenso fehlte eine gemeinsame Datenerfassung. Sowohl der Bund als auch die Stadt Wien waren deshalb auf Meldungen des jeweils anderen Trägers angewiesen, was laufend zu Unstimmigkeiten führt: - Bis zum Jahr 2009 meldete die MUW knapp 700 Vollzeitäquivalente an nichtmedizinischem Personal für die Krankenversorgung, danach aber nicht mehr, weil diese für Lehre und Forschung tätig gewesen wären. Trotzdem betrachtete das AKH diese Personen weiterhin als Bestandteil der Krankenversorgung und berücksichtigte auch danach noch ihre Kosten. - Die Medizinische Universität Wien war der Ansicht, es mangle an Pflegepersonal, das von der Stadt Wien bereitgestellt werden sollte. Deshalb hätte die MUW in den letzten sechs Jahren den Ärztestand zusätzlich erhöht. Die Stadt Wien hielt dieser Darstellung entgegen, dass ärztliches Personal zunächst reduziert worden war und die MUW den Personalstand künftig überhaupt einseitig reduzieren wolle, was keinesfalls akzeptabel wäre. Zudem hätte es gar keine Einsparungen beim Pflegepersonal gegeben. 40) Kein Datenaustausch. Aufgrund von Änderungen in der Auswertungslogik, bzw. fehlender Zusatzinformationen (hinsichtlich der Berücksichtigung von Beschäftigungsverboten von Drittmittelärzten und Langzeitkrankenständen) waren die gemeldeten Daten für den jeweiligen Rechtsträger oft wenig aussagekräftig. Es war für den Rechnungshof deshalb nicht nachvollziehbar, warum das AKH und die MUW trotz des gesetzlichen Auftrags zur Zusammenarbeit keine Lösung dafür fanden, diese fundamentalen Daten auf pragmatische Weise auszutauschen. 41) Komplexe Personalauslagerungen. Zum Prüfungszeitpunkt nutze das AKH etwa 830 überlassene Arbeitskräfte, die von insgesamt vier verschiedenen Vertragspartnern teilweise nach mehreren, parallel laufenden Verträgen zur Verfügung gestellt werden, wobei interne Genehmigungspflichten die Komplexität der Administration dieses Personals zusätzlich erhöhten. Gemäß der Feststellung des Rechnungshofes wäre die Strategie, die Zahl der überlassenen Arbeitskräfte künftig zu reduzieren, daher sinnvoll und zu begrüßen. 42) Konflikte bei Aufgabenverteilung. Bezüglich der Zusammenarbeit von Pflege und Ärzten ist es für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlich, dass Berufsgruppen jene Tätigkeiten ausüben, die ihrem Qualifikationsprofil am besten entsprechen. Der KAV sah deshalb im Jahr 2008 vor, in seinen Krankenanstalten bestimmte Aufgaben (wie Blutabnahmen oder Blutdruckmessungen) von Ärzten an das Pflegepersonal zu delegieren. Da die Stadt Wien dafür aber kein zusätzliches Pflegepersonal zur Verfügung stellte, erachtete es die AKH-Pflegedirektion für nicht vertretbar, eine entsprechende Anweisung an das Pflegepersonal zu erteilen. Auch vier Jahre später (also nachdem der 50-Mio Euro Deal mit der AGO, der sich nicht nur auf Reinigungskräfte beschränkte, in Kraft getreten ist) konnte der Rechnungshof diesbezüglich keine Verbesserung feststellen. Er führt Schwierigkeiten bei der Umsetzung darauf zurück, dass zusätzliches Pflegepersonal von der Stadt Wien bezahlt werden müsste, eine Entlastung der Ärzte jedoch der MUW zugute kommen würde. 43) Differenzen bei Ärzte-Zuständigkeit. Hoch interessant ist die Feststellung des Rechnungshofes bezüglich der Fach- und Dienstaufsicht über Ärzte, wonach der von der Stadt Wien gestellte ärztliche Direktor, Reinhard Krepler gegenüber Ärzten zur Sicherstellung der Patientenversorgung weisungsbefugt ist. (Die Aussage von Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer gegenüber dem KURIER, dass dem AKH-Direktor nur ein Arzt, nämlich der Betriebsarzt unterstellt wäre, stimmt also nicht: siehe KURIER-Artikel. Mit Sicherheit richtig und bestätigt ist aber, dass Reinhard Krepler und Wolfgang Schütz seit Jahren ein regelrechtes Affentheater veranstalten.) Obwohl der AKH-Direktor weisungsbefugt ist, wurde die Dienstaufsicht über die Ärzte vom MUW-Rektor ausgeübt, was, wie der Rechnungshof feststellte, laufend zu “Unstimmigkeiten in Problemfällen” geführt hat. Beispielsweise konnte über die Einsetzbarkeit eines Facharztes über Jahre hinweg keine Einigung erzielt werden: Während Reinhard Krepler ein Operationsverbot für den Arzt unterstützte, erteilte Wolfgang Schütz die Weisung, das Operationsverbot wieder aufzuheben. (Das vom RH angeführte Beispiel geht leider etwas am Kern vorbei, da die bei der Koordination des ärztlichen Personals auftretende Probleme vielfach schwerwiegender sind, bzw. sich äußerst negativ auf die Patientenversorgung auswirken.) 44) Nicht abgestimmte Journaldienste. Auch bei der Regelung von Journaldiensten, bzw. der Anwesenheit von Ärzten in der Nacht und am Wochenende, was für die Krankenversorgung im AKH sehr wichtig und für die MUW als Kostenfaktor eine Rolle spielt, wäre es noch immer nicht gelungen, ein abgstimmtes Vorgehen zwischen AKH und MUW zu Stande zu bringen. Eine dauerhafte Lösung war auch zum Prüfungszeitpunkt nicht in Sicht. 45) Niedrige Auslastung bei Nachtdiensten. Für Bundes- und Gemeindebedienstete galten zudem unterschiedliche Dienstzeitmodelle. Ärzte leisteten in der Nacht Journaldienste, etwa zur Versorgung von Notfällen, wobei keine dauerhafte Arbeitsbelastung vorgesehen ist, während z.B. Operationsgehilfen der Stadt Wien auch in der Nacht reguläre Dienste bei voller Belastung leisten. Dennoch lag die Auslastung der Operationsgehilfen in der Nacht bei nur knapp 20 bis 50 Prozent, tagsüber hingegen bei 70 bis 100 Prozent. (In Bezug auf die hohen Bettensperren ein merkwürdiger Umstand.) 46) Schwere Mängel bei Arbeitszeiterfassung. Die Medizinische Universität Wien verfügt über kein System zur Aufzeichnung der tatsächlichen Anwesenheit von Ärzten, sondern lediglich über ein (seit 2006 elektronisches) Dienstplanmanagement (EDM). Das erschwerte sowohl den Nachweis der Einhaltung von Arbeitszeitvorgaben als auch die Erfassung bei den Kernaufgaben der MUW (insbesonders der Forschung) sowie die Dienstaufsicht bezüglich der Überwachung von Vorschriften über Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten. Im AKH gab es zwar Arbeitszeitaufzeichnungen, aber überhaupt keine elektronische Dienstplanung. Die Mitarbeiter führten demnach manuell Aufzeichnung, was zu einem erheblichen Administrationsaufwand (z.B. bei Urlaubsplanung und Abrechnungen) führte. Auch in diesem Bereich sei darüber hinaus nicht gelungen, eine Nutzung von Synergien mit der MUW zu erzielen. Diese Fakten sind im 21. Jahrhundert bzw. im Informationszeitalter für Einrichtungen dieser Kategorie wirklich hoch peinlich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang wiederholt auf unsere Sonderseiten zum AKIM-Projekt, jener EDV-Lösung, die solche Missstände behoben hätte, wären Reinhard Krepler und Wolfgang Schütz bei der Entwicklung nicht dilletantisch ans Werk gegangen. 47) Zuständigkeitskonflikte beim KA-AZG. Beim Krankenanstalten-Arbeitsgesetz (KA-AZG) war laut RH nicht klar, wer auf Dienstgeberseite eigentlich dafür zuständig ist, die Einhaltung des KA-AZG 1997 sicherzustellen. Der MUW-Rektor wurde 2009 (nach einer Verwarnung 2004) zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt. Schütz argumentierte jedoch, dass nicht er, sondern die Stadt Wien für die Arbeitszeitüberwachung zuständig wäre. Zur Zeit der Gebarungsprüfung war in dieser Sache ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig. Dazu stellt der Rechnungshof fest, dass die Strafbestimmungen bei Überschreitungen des KA-AZG seit Ausgliederung der MUW für Ärzte im AKH anwendbar waren, nicht aber für Ärzte in Krankenanstalten, bei denen die Stadt Wien selbst Dienstgeberin war. Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof der erwähnten Beschwerde des MUW-Rektors eine klare Absage erteilt. (Siehe: “Die Presse” vom 19. Juli 2013 oder VwGH-Erkenntnis im Volltext) 48) Probleme bei Meldung von Nebenbeschäftigungen. Bei der 2006 von der MUW getroffenen Regelung zu Nebenbeschäftigungen und deren Meldung, die im Fall einer konsequenten Umsetzung grundsätzlich geignet war eine geordnete Dienstabwicklung sicherzustellen, ortete der Rechnungshof dennoch deutlich bestehende “Verbesserungsfähigkeiten bei der Kontrolle und Erfassung” von Nebenbeschäftigungen. An die Stadt Wien gemeldete Nebenbeschäftigungen von Ärzten erfolgten zudem anonymisiert, obwohl die Stadt Wien bereits seit zehn Jahren zusätzliche Informationen fordert, um Unvereinbarkeiten gegenüber dem Betrieb entgegen wirken zu können. Doch auch in diesem Punkt ist es der MUW und der Stadt Wien nicht gelungen, eine Einigung über umfassendere Informationen über die Nebenbeschäftigungen von Ärzten zu erzielen. 49) Fehlzeiten 80 Prozent über dem Normalwert. Durch Krankheit bedingte Fehlzeiten lagen in Bezug auf das AKH und den KAV insgesamt, mit durchschnittlich 25 Tagen um 80 Prozent (!) über dem Österreichschnitt im Gesundheits- und Sozialbereich (14 Tage), wobei Maßnahmen des Fehlzeiten-Managements zwar vorgesehen, laut Rechnungshof aber nicht vollständig umgesetzt wurden. In einem Bereich des AKH mit über 1.000 Mitarbeitern und besonders hohen Krankenständen von durchschnittlich 40 Tagen (im geprüften Jahr), erfolgten demnach nur insgesamt zehn allgemein vorgesehene Krankenstandsrückkehr- und Informationsgespräche. Die MUW konnte keine Gesamtauswertung über Fehlzeiten erstellen “weil Krankenstandstage anders erfasst wurden, als bei der Stadt Wien” – Einzelberichte hätten aber auf deutlich niedrigere Werte hingewiesen. Ein gemeinsames Fehlzeitenmanagement zwischen AKH und MUW erfolgte nicht. Die vom Rechnungshof festgestellten, überdurchschnittlich hohen Krankenstände spiegeln deutlich die allgemein schlechte Stimmung im gesamten Haus wider, als wäre das Personal aufgrund der vom täglichen Chaos verursachten Frustration längst in die “innere Emmigration” entschwunden. Derartige Fehlzeiten sind jedenfalls ein klarer Indikator für Unzufriedenheit. 50) Letzte Personalbedarfsplanung erfolgte 1994. Wie der Rechnungshof feststellte, gab es seit knapp 20 Jahren keine Personalbedarfsplanung mehr, die letzte stammte demnach aus dem Jahr 1994, und das, obwohl sich seither wesentliche Elemente des Gesundheitswesens fudamental geändert hätten. Eine rechtsträgerübergreifende Personalbedarfsplanung fehlte überhaupt gänzlich. Weder das AKH noch die MUW haben sich laut Rechnungshof für eine systematische Personalbedarfsplanung der Berufsguppe der Ärzte zuständig erachtet, weshalb die Meldungen des Soll- und Ist-Standes der Ärzte durch den Krankenanstaltenträger, entgegen den Vorgaben im Wiener Krankenanstaltengesetz, lediglich die zwölf Gemeindeärzte enthalten hätte, nicht aber die Ärzte der MUW. Beim Personalbedarf für die Pflege bestand zwischen der KAV-Generaldirektion und dem Wiener AKH ebenfalls keine Einigkeit. Vor etwa zwei Jahren beantragte demnach AKH-Direktor Krepler zusätzliche 500 Dienstposten beim KAV, womit er aber keinen Erfolg hatte. Dazu teilte die KAV-Direktion dem Rechnungshof mit, dass bereits im Ist-Stand die Ausstattung mit Pflegepersonal im AKH erheblich über der von anderen Häusern liegen würde. 51) Ausfälle in der Kinderklinik. Aufgrund von Strukturveränderungen in der Uniklinik für Kinder- und Jugendheilkunde des AKH war der Personalbedarf für die Pflege neu zu bewerten. Nachdem auf dem Dienstweg keine Einigung erzielt werden konnte, die Ausfälle in der Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche in Wien aber bereits für mediales Aufsehen gesorgt hatten, fand eine Krisensitzung mit Stadträtin Wehsely, dem KAV-Generaldirektor und MUW-Rektor Schütz statt. Das Ergebnis war die einfallsarme Entscheidung, eine Personalbedarfsberechnung extern in Auftrag zu geben. Dass es dazu kommen konnte, dass sich die Stadträtin, der KAV-General und der MUW-Rektor mit solchen Notwendigkeiten für einzelne Veränderungen in einzelnen Unikliniken befassen müssen und Ausfälle in der Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche in Wien medial reflektiert wurden, bzw. schlussendlich erst recht auf externe Berechnungen zurückgegriffen wurde (wodurch Zusatzkosten entstanden), zeigt laut Rechnungshof sehr deutlich die grundlegenden Probleme bei der Personalplanung im Wiener AKH auf. 52) Kein Personal- und Nutzungskonzept für Kinderoperationszentrum . Die Errichtung des neues Kinder-Operationszentrums im AKH erfolgte, ohne dass rechtzeitig der Personalbedarf dafür ermittelt worden ist. Selbst bei Baubeauftragung wäre kein endgültiges Nutzungskonzept vorgelegen. Das Ergebnis: eine laut Rechnungshof suboptimale Auslastung der errichteten (70 Mio Euro teuren) Infrastruktur mit weitreichenden Folgen. Laut RH wäre etwa ein komplett ausgestatteter Operationssaal nur an einem Tag pro Woche geöffnet gewesen. Die vom RH beschriebenen Probleme zur Planung und Errichtung des neuen AKH-Kinder-Operationszentrums, in das inklusive der technischen Ausstattung 70 Millionen Euro investiert wurden, sind ein besonders herausragendes Beispiel für das laufende Managementversagen von AKH-Direktor Krepler. Lesen Sie dazu unbedingt unseren Archiv-Bericht: “Beim neuen Kinder-Operationszentrum im Wiener AKH auf Personal vergessen“ 53) Gesamteinschätzung zum Personal. Insgesamt hätte die hohe Komplexität der Personalbewirtschaftung im AKH zu laufenden wirtschaftlichen Ineffizienzen, zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung elementarer Aufgaben der Personalverwaltung (etwa die Prüfung der Einhaltung von Arbeitszeiten oder Nebenbeschäftigungen) und zu grundsätzlichen Unklarheiten bei der Personalbedarfsplanung geführt. Laut Rechnungshof sind Verbesserungen in der Personalbewirtschaftung für eine erfolgreiche Führung des Wiener AKH daher unerlässlich. 54) Kein Risikomanagement und Internes Kontrollsystem. Im Wiener AKH und an der MUW war ein systematisches Management von strategischen operativen Risiken bzw. von internen Kontrollen zwar geplant, aber noch nicht eingerichtet. Eine gemeinsame Abstimmung der Einführung des geplanten Risikomanagements war ebenfalls nicht vorgesehen. (AKH-Direktor und MUW-Rektor haben offenbar auch in Zukunft nicht vor, ihre Zusammenarbeit gemeinsam abzustimmen, bzw. ihren dienstlichen Pflichten mit gebotener Sorgfalt nachzukommen.) Für die MUW und das AKH waren jeweils andere Innenrevisionen prüfungsbefugt. Abgestimmte Prüfungen erfolgten nur in Einzelfällen, eine regelmäßige institutionelle Kooperation in diesem Bereich war nicht vorgesehen. (Wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, wurden interne Prüfungsorgane willkürlich und missbräuchlich zur eigenen Machterhaltung, nicht aber zur Verbesserung des laufenden Betriebs eingesetzt.) Laut Rechnungshof fehlte eine rechtsträgerübergreifende Einschätzung von Koordinationsrisiken (Wie das im Normalfall läuft, sehen Sie hier: Klinisches Risikomanagement). Im Zuge der Prüfung konnten zwar einige Risiken identifiziert werden, gemäß der Feststellung, wurden aber nur manche davon systematisch bearbeitet. Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler war rückläufig. (Was dem Engagement der Mitarbeiter, nicht aber dem Management von Krepler und Schütz zu verdanken ist.) 55) Pläne für bessere Zusammenarbeit zum Scheitern verurteilt. Im Sommer 2012 wurden das Wiener AKH und die MUW vom Bund und der Stadt Wien damit beauftragt, ein abgestimmtes Zukunftsbild und ein Modell zur langfristigen Zusammenarbeit (Projekt “Ziel- und Gesamtentwicklung AKH 2020″) zu erarbeiten. Als Vorgaben dienten dabei bestimmte, bereits einseitig beschlossene strategische Festlegungen, etwa der regionale Strukturplan der Stadt Wien und der Entwicklungsplan der MUW. Dabei war eine Veränderung der Rechtsträgerschaft ausdrücklich als “Nichtziel” definiert (eine gemeinsame Betriebsgesellschaft war demnach nicht erwünscht), auch zählten die jeweiligen Finanzierungsanteile von Bund und Stadt Wien nicht zum Inhalt des Projekts. Wie der Rechnungshof dazu anmerkt, lief die Aussparung dieser “erfolgskritischen Themen” einer umfassenden Zielerreichung des Projekts zuwider (bzw. führte diese Bemühungen ad absurdum). Selbst mögliche Privatisierungspläne sind keine Rechtfertigung für diesen fortgesetzten Unsinn, etwa nutzlose Planungsaktivitäten abseits bestehender betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Kernprobleme zu veranstalten. Ganz eindeutig besteht noch immer keine ernsthafte Absicht, die sündteure Misswirtschaft aufgrund des schlechten Managements bei beiden Einrichtungen abzustellen. 56) AKH-Wien und Gesundheitsreform. Die vom Rechnungshof bei der Gebarungsprüfung festgestellten Probleme, spiegeln laut Prüfbericht in zentralen Bereichen die generell im österreichischen Gesundheitswesen bestehenden Defizite wider. Das bezieht sich etwa auf die vielfach zersplitterten Kompetenzverteilungen und mangelhafte sektorübergreifende Abstimmungen und daraus entstehende Ineffizienzen. Die weitgehend von der Wiener SPÖ verursachten und zu verantwortenden Missstände im AKH und innerhalb des KAV sowie in Bezug auf gravierende Mängel in der Gesundheitspolitik, bestehen also in vergleichbarer Form auch auf Bundesebene, bzw. im Verantwortungsbereich des 2008 von Werner Faymann bestellten Gesundheitsministers, Alois Stöger (SPÖ). Dass die landesweite Gesundheitspolitik der SPÖ vorwiegend darauf ausgerichtet ist, parteipolitische Machtspiele auf Kosten des Steuerzahlers abzuhalten, nicht aber mehr Effizienz und Transparenz zu schaffen, beweist auch der vom Rechnungshof zurecht kritisierte Gesetzesentwurf, den der sozialdemokratische Gesundheitsminister Alois Stöger kürzlich für die Gesundheitsreform vorgelegt hat. (Lesen Sie dazu einen Bericht der Wiener Zeitung: “Rechnungshof kritisiert Stögers Gesetzesentwurf für Gesundheitsreform”) (Vorläufiges) Fazit der Freunde der MUW: Entgegen den Darstellungen von Sonja Wehsely, Reinhard Krepler und Wolfgang Schütz, beweisen die vorliegenden Fakten, dass die für einen Betrieb entscheidende und politisch beauftragte Regelung der Zusammenarbeit zwischen AKH und MUW durch nachhaltige Untätigkeit bzw. vorgetäuschtes “organisatorisches Geschick” im Zuge einer breit angelegten Vernebelungsaktion jahrelang sabotiert wurde. Während es in vielen Abteilungen der beiden Einrichtungen an Personal oder Ausrüstung mangelte, schleuderten AKH-Direktor Reinhard Krepler und MUW-Rektor Wolfgang Schütz völlig unkoordiniert und sinnlos mehrstellige Millionenbeträge an Steuergeld aus dem Fenster. Dass die gravierenden Auswirkungen der teilweise selbst verursachten oder wissentlich ignorierten Missstände zu Lasten von Patienten und Mitarbeitern gehen, wurde völlig skrupellos in Kauf genommen. Für diesen beispiellosen und fortgesetzten Irrsinn gibt es auch aufgrund des enormen Verwaltungsbudgets, dass beiden Einrichtungen parallel zu den KAV-Strukturen zur Verfügung steht, keine Ausrede oder Entschuldigung mehr. Das gilt auch für die jahrelange Manipulation und Täuschung der Öffentlichkeit, die federführend Wolfgang Schütz in Form unzähliger Propaganda-Meldungen über aufgeblähte Nichtigkeiten betrieben hat, während sich Reinhard Krepler gerne als beschäftigter Saubermann inszenierte und Korruptionsfälle im eigenen Haus rotzfrech verharmloste. Dass Sonja Wehsely, die in diesem Marionettentheater keine Nebenrolle spielt, auch weiterhin mit der Realisierung des Nordspitals betraut ist, erscheint in Anbetracht der Faktenlage unrealistisch und ist auch in Bezug auf die in Kürze folgende ausführliche Offenlegung der strafrechtlichen Aspekte dieser Affäre kaum vorstellbar. Aufgrund der enttäuschenden Fakten wäre es besser, den beiden Herren Krepler und Schütz rechtzeitig „Adieu“ zu sagen und auch im Rathaus das Personalroulette anzuwerfen. VORSCHAU: Gewinnen Sie umgehend weitere Einblicke in die skurrile und perfide Welt der sozialdemokratischen Wiener Gesundheitspolitik und von AKH-Direktor Krepler und MUW-Rektor Schütz vermutlich absichtlich herbeigeführte Missstände. Darunter Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben, ausstehende Überprüfungen der Personalauslagerungen, Detailanalysen und Zahlen sowie Informationen zum Ablauf und zu den Rahmenbedingungen der Rechnungshof-Prüfung. PLUS: Die wahren Hintergründe dieses “illegalen parteipolitischen Millionenroulette” zwecks Machterhaltung um jeden Preis, bei dem jährlich enorme Summen an öffentlichen Mitteln “verspielt” werden. Dass es sich dabei nicht um “übliche traditionelle Belanglosigkeiten” handelt und warum zuständige Staatsanwälte und Verfassungsschützer trotz klarer Indizien auf vorsätzlich organisierte kriminelle Handlungen speziell in Bezug auf die SPÖ im Dämmerschlaf verweilen.
Posted on: Sun, 21 Jul 2013 15:43:18 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015