Fragen an das Sozialreferat sozialenergie.de/jugendamtsfragen 1. - TopicsExpress



          

Fragen an das Sozialreferat sozialenergie.de/jugendamtsfragen 1. Frage: Darf ein Jugendamt Therapien fordern? siehe u. a. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Die Forderung ist a. oft entwürdigend und b. meist stigmatisierend, gelegentlich auch eine Strategie im FamG Verfahren. Dies ist auch selten den Mitarbeitern des Jugendamtes in derer Qualifikation erlaubt – Aussagen oder gar Vermutungen zu Gesundheitsfragen zu treffen. Diese Forderungen können extrem schädlich sein und diese haben Wirkung auf die Kinder, Familie und Beruf. Nicht einmal den Gerichten stand dies so zu – was über lange Zeit in Ämtern gefordert wurde – von absoluten Laien. Meldung damals: “Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig. Es ging um die Frage ob Begutachtungen bzw. eine Psychotherapie vom Jugendamt bzw. von den Familiengerichten angeordnet werden darf.” Links: bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101201_1bvr157210.html 2. Frage: Wie ist das mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes? Siehe auch Bundesjustizministeriumsauskunft: 130326 Kirchhoff_Lebensmittelpunkt_RS1_1 Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist ein unbestimmter Begriff. In einer Zeit hoher Flexibiltätserwartung auf dem Arbeitsmarkt und im Verhältnis zunehmender Fremdbetreuungsanteile – ohne dies eine pädagogisch schwierige Frage und eher daher als eine Art Idealbild aufzufassen. Es gibt eine Reihe von Berufen – vom Diplomaten bis zum Schausteller, welche einen Lebensmittelpunkt nicht gewährleisten können – es gibt in Kultur und Herkunft hierzu Probleme zudem – nicht nur bei binationalen Eltern, sondern unsere historischen unmenschliche Vorgänge, die mit dieser Frage verbunden sind – Beispiel Sinti und Roma wurden verfolgt mit Melderechtsfragen und verloren Kinder und Freiheit in Deutschland. 3. Frage: Was sollen diese ganzen Normvorstellung – soll ich als Elternteil perfekt sein im Gegensatz zu den offenkundig defizitären Jugendamtsmitarbeitern? Wer jemals ein Polaritätsprofil angelegt hat, weiß das es den Normbürger und das Normkind nicht gibt – alle sind Abweichler! “Im Rahmen der §§ 1666, 1666a BGB ist stets zu beachten, dass kein Kind Anspruch auf “Idealeltern” und optimale Förderung hat und sich die staatlichen Eingriffe auf die Abwehr von Gefahren beschränken. Für die Trennung der Kinder von den Eltern oder einem Elternteil ist es daher nicht ausreichend, dass es andere Personen oder Einrichtungen gibt, die zur Erziehung und Förderung besser geeignet sind. Vielmehr gehören die Eltern und deren gesellschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes. (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2013 – II-2 UF 227/12, 2 UF 227/12 )” 4. Frage: Der Anwalt des Kindes ist übergriffig und arbeitet mit dem Jugendamt offenkundig zusammen – darf das denn sein? Nicht nur der Richter a.D. Prestien macht für eine Qualifizierung der VerfahrensbeiständInnen breit Werbung. Diese Figur Anwalt des Kindes wurde u.a. von diesem Richter und Herrn Professor Dr. Klenner bereits früh gefordert, jedoch sehen selbst diese Forderer inzwischen erhebliche Fehlentwicklungen und gerade Herr Prestien bemüht sich um Standards und Qualität derzeit, zu dieser nun umstrittenen Funktion und Figur. Ich hatte hierzu verschiedene GutachterInnen befragt und eine wiederum das Bundesjustizministerium in dieser Angelegenheit File0152 . Hierzu erhielt ich verschiedene Auskünfte und nicht nur Schulungsunterlagen seitens des Vortrages des Herrn Prestien und Teilnehmer dieser und anderer Schulungen. Ich hatte die Möglichkeit mir auch zu den ADK München der abseits zum Bund im Allgemeinen steht Informationen einzuholen. Das Kernproblem ist die wirtschaftliche Abhängigkeit des Verfahrensbeistandes vom Auftraggeber und gem. Gerichtsauskünfte sind es die Dezernenten (sprich Richter) welche die Aufträge ohne Ausschreibung und Kontrolle „frei Hand“ vergeben. Es gab mehrere Rückmeldungen, dass Anwälte des Kindes, die eine nicht erwünschte Auffassung gegen das Jugendamt oder gar Gericht äußerten nicht mehr berücksichtigt wurden in Auftragsvergaben. Ein Problem, dass die Struktur inne auch in anderen Bereichen hat. Datenregelungen und überhaupt die Figur ADK sind schlecht geregelt und diese Figur ist gem. uns vorliegenden Informationen staatlicher Stellen eben kein Organ der Rechtspflege und weicht auch teilweise vom zu erwatenden Berufsbild und Funktion ab. 5. Frage: Wechselmodelle (auch genannt paritätische Modelle – Multilokalität der Kinder – etc.) ist das nicht unmöglich? Es gibt in der Gegenwart eine ganze Reihe populärer Bücher über Wechselmodelle. Jedoch waren lange Zeit Wechselmodelle verpönt und für untragbar erachtet in vielen Jugendämtern. Heute ist das anders und viele arbeiten noch an den verweigerten Beziehungs- und Betreuungszeiten gerichtlich und familiär die schädliche alte Struktur auf. Kernargumente gegen Wechselmodelle waren: Die vielen Wechsel – das Kind gehört zur Mutter – das Kind muss einen Lebensmittelpunkt haben – das Kind muss zur Ruhe kommen Heute weiß man: Im Ausland werden seit Jahren Wechselmodelle praktiziert – neue Studien DJI z.B. zur Multilokalität der Kinder zeichnen andere Ideen und Bilder – KiMiss 2012 zeigt eine schreckliche Gesamtlage und Jugendämter brachten vereinzelnd Merkblätter gegen das Ruheargument heraus merkblatt_das_kind_soll_endlich_zur_ruhe_kommen Es gibt viele Formen von Wechselmodell und Namen dafür – jedoch ist im Kern der Bindungserhalt des Kindes und ein natürliches Recht und Pflichtzustand der Eltern hier im Fokus. Lobby und Gegner fürchten meist um finanzielle Aspekte - ein echtes Wechselmodell hat zur Folge, dass das Geld des Unterhaltes an das Kind fließt bzw. in Naturalien und Betreuungsleistung erbracht wird – es gibt keine Unterhaltszahlungen an den anderen Elternteil. Dieser Zustand wurde oft durch sogenannten dominierenden “mütterlichen Willen” jedoch vereitelt und es bedurfte vieler Rituale der Umgangsvereitelungen, um diese einseitige Kriegs- und Nachkriegssicht aufrecht zu halten. UVG machte dies im Missbrauch dieser Leistung möglich und dies war oft eher im Ergebnis insgesamt ein Sorgerechtsmissbrauch einerseits, als eine Unterhaltsdrückebergerei andererseits. 6. Frage: Eltern-Kind-Entfremdungen und diese als Gewalt gegen Kinder – gibt es das parential alienation syndrom (PAS)? Im Ärzteleitfaden des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen – ist die Sonderform seelischer Misshandlung an Kindern und Jugendlichen beschrieben – siehe verwaltung.bayern.de/portal/cl/1058/Gesamtliste.html?cl.CEnum[themes]=1628677&javax.portlet.action=search Im Ärzteleitfaden steht auf S. 110/111: “3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental Alienation Syndrom nach elterlicher Trennung.” Damit PAS parental alienation syndrom ein Begriff des Staates ebenso. Es ist als Gewalt somit zu verstehen. 7. Frage: Ist das Jugendamt eine Erfindung der Nazis? Nein nicht ganz – obwohl die Nazis an der Entwicklung bis hin zur heutigen Form nicht ganz unbeteiligt waren. Das Jugendamt ist ca. 100 Jahre alt – also kurz vor den Nazis in Sachen Machtergreifung gegründet. Dann aber rasch übernommen worden und auch in Aufstellung und Sprachgebrauch bis heute mit ebenso fragwürdigen Methoden und Maßnahmen verbunden. Die damaligen “Landverschickungen” waren auch in Sachen Nebenerwerb für Lebensmittel etc. begehrt in der Aus- Führung und auch heute hat so mancher einen Zweifel ob dies nicht alles nur Kommerz sei. Prof. Dr. Manfred Kappeler aus der Technische Universität Berlin, dort Institut für Sozialpädagogik hielt einen interessanten Vortrag im Amt für Jugend, der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung in Hamburg am 2. März 1999. Dieser zeigte deutlich die Wirkung und Herkunft einiger Jugendhilfegesetze und Ideen auf. Schutzauftrag galt auch in Sachen Gutachten für die Schutzlager, wenn die Jugendlichen nicht zur HJ oder BDM wollten. Viel hat sich auch an der Terminologie nicht geändert. Berühmt gewordene – insbesondere durch Sozialdarwinismus bis in die Extreme – Vereine für “Jugendhilfe” ,wie der Lebensborn e.V. – entfremdeten, züchteten, germanisierten und verwendeten Kinder zu ideologischen Staatzwecken hin. Das Konzept der Zusammenwirkung zwischen öffentlichen und sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe kam daher – auch um den Staat die Verantwortung für “Schmutzarbeit” abzunehmen. 8. Frage: Mir wurde das Sorgerecht aberkannt – ich mache mir aber immer noch Sorgen – warum wird das nicht zur Kenntnis genommen? Klar machen sich Eltern Sorgen – es ist das natürlichste der Welt und eben auch ein natürliches Recht gem. Art 6.2 des GG. Einen Elternteil die Sorge zu nehmen hat schon einigen Erklärungsbedarf – meist im Falle des § 1666 BGB noch verständlich – wenn denn dieser tatsächlich anwendbar und gegeben war. Alle Sorgeanteile auf einen Schlag und am besten ohne temporäre Befristung ist natürlich eine besondere Leistung der Sorge des Gerichtes. Nach dem Gummi § 1671 BGB – welcher anachronistisch und unfair ist, wurden aber bereits gründlich Eltern den Kindern entsorgt -zu lang und zu unfair – wie erst die EU und nun unsere eigene Politik auch meinte. Es deutet eine komplette Entsorgung oft eher auf die Verachtung des Menschen und der Rechte des Kindes hin. Oft verwechselt das Jugendamt seinen Ruhebedarf, mit dem des Kindes in der Beteiligung an solchen Vorgängen. 9. Frage: Warum tut das Jugendamt dies meiner Familie an? Umgang und Sorge, sowie Kenntnis zum befinden der Kinder wurden einem KV über Jahre verweigert, ebenso den Großeltern vs. Das Jugendamt holte immer neue Ideen und Machtmittel in einem überlangen Verfahren hervor. Die Wirkung auf die Kinder und die Familie war brutal. Die Frage war auch so zu verstehen, warum das Jugendamt erst Geld fordert, mit einseitigen schlechten Verwaltungsakt, den hier Vater des Kindes mit Antragsmitteln falsch denunziert an dessen Arbeitgeber, Versicherer, dann mehrer Träger der Jugendhilfe und über Gerichte auch noch unzulässig verfolgte, dann zudem diesem einen Psychiater auf den Hals hetzte und etliche Ämter wie Schule, ALG Träger dann aufhetzte, neben einer Reihe von Privatpersonen und Funktionspersonen, wie den “Anwalt des Kindes” – die Rechtsanwälte einmal außen vor gelassen um an das Geld seiner Kinder zu gelangen. Die Unzahl und Unzeit ist immer ein zuverlässiges Zeichen eines schlampigen am sozialen demokratischen Rechtsstaat und dem Wohl des Kindes vorbei gegangenen staatlichen Handelns. Da hilft auch kein Gutachter meist mehr – der nach so einer Aufstellung überflüssig – denn es ist die offenkundige staatliche Selbstanzeige eines Strukturproblems, welches die EU Menschenrechtskommission am 24.11.2011 z.B berichtet in der FAZ bemängelte. ————————————————————————————-
Posted on: Sat, 07 Sep 2013 12:47:36 +0000

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