Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) An GzSdW, - TopicsExpress



          

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) An GzSdW, Geschäftsführender Vorstand Dr.Rolf Jaeger,Gleiwitzer Weg 5, 53119 Bonn Presseverteiler Bonn/ Großinzemoos, den 10.5.2010 Der Wolf im Jagdrecht – sinnvoll? Presseinformation der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V (GzSdW) Bezug: Medieninformation 58/2010 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) v. 24.4.2010, sowie der Vortrag des sächsischen Umweltministers, Frank Kupfer, auf dem Landesjägertag in Freital am 24.4.2010 Sachverhalt Der sächsische Umweltminister, Frank Kupfer, beabsichtigt das sächsische Jagdrecht im Laufe der nächsten beiden Jahre zu überarbeiten. Neben anderen nötigen Anpassungen ist diese Änderung u.a. notwendig, weil der gemäß nationalem (BNatSchG) und europäischem Naturschutzrecht (FFH-Richtlinien) verlangte, sehr weit gefasste Schutz für besonders und streng geschützte Tierarten im Rahmen des derzeit gültigen sächsischen Jagdrechtes, dem auch ein Teil dieser streng geschützten Tiere unterstellt ist, formal nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann. Zu diesen Tierarten zählen u.a. der Fischotter, die Wildkatze und der Luchs, aber auch andere Tierarten, unter ihnen viele Vogelarten wie z.B. der Seeadler. Der sächsische Jagdverband sieht nun eine gute Chance – uno actu mit einer solchen Jagdgesetzänderung – seine lang gehegte Forderung durchzusetzen, die Tierart Wolf ebenfalls dem (neu zu fassenden) Jagdgesetz unterstellen zu können. Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu unterstützt offensichtlich ein ausführliches, vom SMUL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das aus nicht erklärten Gründen, trotz ausdrücklicher Zusage, bis jetzt der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Deckt es etwa nicht die Aussage des Ministers? An eine Aufnahme des Wolfes in das sächsische Landesjagdgesetz, knüpft Minister Kupfer jedoch „in erster Linie Verpflichtungen“, die von der Jägerschaft erfüllt werden müssen, wobei er ausdrücklich betont: „Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Tierart, die nicht gejagt werden darf“. Auf der Handlungsgrundlage des seit Mai 2009 gültigen, von ca. 60 Vertretern aus Verbänden und Vereinen, sowie aus Kommunalpolitik, Wissenschaft und Behörden gemeinsam verabschiedeten sächsischen „Managementplan für die Tierart Wolf“, wird von allen Beteiligten eine Mitwirkung erwartet, in die sich auch die Jägerschaft adäquat einbringen kann, was sie bisher aber nicht getan hat. Dazu zählen u.a. Aufgabenbereiche wie das Monitoring, die permanente Kontrolle über die Wolfspopulationsgröße und –entwicklung, aber auch eine professionelle Rissbegutachtung sowie eine kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden. Dabei wird personell eine entsprechende quantitative und qualitative Unterstützung ebenso erwartet wie die Bereitstellung eines Teiles der Jagdabgabe für Projekte der Wolfsforschung und des Wolfschutzes. Die Bereitschaft zur Schulung in Sachen Monitoringstandards ist dabei Voraussetzung für ein Mitwirken. Bewertung Gehen wir zunächst von dem Aspekt aus, dass hier nicht nur gruppenspezifische Eigeninteressen zu Lasten anderer oder eher (partei)politische als sachliche Entscheidungen im Spiel sind, kann es sich durchaus positiv auswirken, dass die Jägerschaft durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ganz …/2 Wissenschaftliche Berater: Dr. Francisco Petrucci Fonseca, Biologe, Lissabon, Portugal ; Dr. Fred Harrington, Biologe, Halifax, Kanada; Prof. Ray und Lorna Coppinger, Biologen, Amherst, USA, Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Vet.-Medizinerin, Kiel, Deutschland; Dr. Erich Klinghammer, Ethologe, Battle Ground, USA; Dr. Dagmar Langwald, Ethologin, Berlin, Deutschland; Henryk Okarma, Biologe, Bialowieza, Polen; Dr. Paul Paquet, Verhaltensökologe, Canmore/Kanada; Dr. Marc William, Biologe, Yellowknife, Kanada. Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. Seite 2 offiziell mit „ins Boot“ geholt wird. Der zusätzliche Arbeitsaufwand und weitere Pflichten für die Jäger, ebenso wie die Beteiligung an Projekten aus Mitteln der Jagdabgabe fordert ganz sicher ein wesentliches Umdenken in der Jägerschaft, was dem Ziel aller Beteiligten – Förderer wie Gegner der Wölfe – kooperativ zusammen zu arbeiten, sicherlich dienlich wäre, wodurch die Akzeptanz des Wolfe auch in der Öffentlichkeit sehr positiv beeinflusst würde. Es bleiben jedoch unbeantwortete Fragen offen. Frage 1: Worin liegt für einen Jäger oder die Jägerschaft ein sachlich begründeter Vorteil (gegenüber der derzeit gültigen Regelung), den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen? Muss er doch eine ganzjährige Schonzeit zuzüglich aller Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote des nationalen und internationalen Naturschutzrechtes sicherstellen. Der Wolf ist und bleibt eine besonders und streng geschützte Tierart, die der Jäger nicht nutzen darf. Ein Abschuss ist nur nach den strengen Ausnahmeregeln des Art. 16 FFH-Richtlinie und deren Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz möglich – also weiterhin nur über das Naturschutzrecht! Frage 2: Worin liegt der reale, belegbare Nutzen, eine besonders und streng geschützte Tierart - wie den Wolf - neu in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aufzunehmen (mit ganzjähriger Schonzeit) und die zu diesem Zweck vom Umweltminister geforderten Verwaltungsaufwendungen, Personalressourcen und Steuergelder zu „verschwenden“, die woanders sinnvoller untergebracht werden könnten? Versteht das die sächsische Regierung unter der Ankündigung einer „Verschlankung von Bürokratie und gesetzlicher Reglementierung“? Macht es denn wirklich Sinn, das Jagdgesetz mit Regelungen aufzublähen, die eine Bejagung verhindern sollen, wenn es doch wesentlich einfacher, effizienter und preiswerter wäre, die jetzt noch dem Jagdgesetz zugeordneten „besonders geschützten“ Tierarten aus der Liste der jagdbaren Tiere zu streichen und den Wolf erst gar nicht darin aufzunehmen? Es ist doch unmittelbar einleuchtend, dass dem Jagdgesetz nur Tierarten unterstehen sollten, die auch einer tatsächlichen jagdlichen Nutzung unterliegen! Frage 3: Wie will ein Landesjagd- und gleichzeitig anerkannter Naturschutzverband den Widerspruch gegen- über seinen Mitgliedern und gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen und begründen, sich gleichzeitig für die - durch kein sachliches Argument begründbare - Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht „stark zu machen“, sich damit gleichzeitig zusätzlich mit organisatorischen, personellen und finanziellen Verpflichtungen „zu belasten“ und darüber hinaus ggfls. für die Einhaltung der gültigen gesetzlichen Normen des Wolfsschutzes auf „tradierte Rechte“ wie z.B. das „pflichtgemäße Ermessen“ für einen „Hegeabschuss“ eines Wolfes oder den Eigentumsübergang im Zusammenhang mit dem „Aneignungsrecht“ u.ä. sicherlich zumindest in der vorliegenden Form verzichten zu müssen. Fazit Aus den Erfahrungen in anderen Ländern ist bekannt, dass eine positive Entwicklung von Wolfspopulationen „gegen die Jägerschaft“ wenig praktikabel ist. Deshalb sollten wir auch in Deutschland versuchen, die Gegensätze zu überwinden und soweit möglich zusammenzuarbeiten. Dabei müssen aber alle Seiten „über ihren Schatten springen“. Die GzSdW legt Wert auf die Aussage, dass sie ihre Kräfte weiterhin darauf konzentrieren wird, den benannten Konflikt nicht mit dem Ziel zu führen, als Ergebnis einen Sieger und einen Verlierer prä- sentieren zu können, sondern einen Konsens, mit dem beide Seiten „leben können“. Dazu ist es aber unumgänglich, die Argumente der jeweiligen Gegenseite nicht von vornherein „als falsch, voreingenommen, unsachlich und polemisch“ abzulehnen, sondern sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um Ansätze für einen Konsens zu erreichen, der auf sachlichen, vollständigen (nicht aus dem Zusammenhang gerissenen) und anerkannt wissenschaftlichen Argumentationen beruht. Ziel bleibt dabei der uneingeschränkte Schutz des Wolfes. Die GzSdW betrachtet in diesem grundsätzlich positiven Ansatz zunächst eine Chance für die Tierart Wolf. Sie wird aber die weitere Entwicklung und den Grad der Realisierung der Ansätze in ihrer Nachhaltigkeit zu jeder Zeit sehr aufmerksam verfolgen und ggfls. ihre Stimme lautstark erheben, wenn sich herausstellen sollte, dass es wieder einmal heißt: „der Berg kreißte und gebar eine Maus“. Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. gez. Dr. Peter Blanché gez.:Dr. Rolf Jaeger Wissenschaftliche Berater: Dr. Francisco Petrucci Fonseca, Biologe, Lissabon, Portugal ; Dr. Fred Harrington, Biologe, Halifax, Kanada; Prof. Ray und Lorna Coppinger, Biologen, Amherst, USA, Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Vet.-Medizinerin, Kiel, Deutschland; Dr. Erich Klinghammer, Ethologe, Battle Ground, USA; Dr. Dagmar Langwald, Ethologin, Berlin, Deutschland; Henryk Okarma, Biologe, Bialowieza, Polen; Dr. Paul Paquet, Verhaltensökologe, Canmore/Kanada; Dr. Marc William, Biologe, Yellowknife, Kanada.
Posted on: Sun, 30 Jun 2013 16:08:55 +0000

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