Gutachten: Mollath gemeingefährlich, weil er nach 7 Jahren - TopicsExpress



          

Gutachten: Mollath gemeingefährlich, weil er nach 7 Jahren Psychiatrie nicht mehr normal sein kann - !!! Antwort und Stellungnahme dazu !!! Von Evi Kirschenhofer in Gustel Mollath s Unterstützer (Dateien) · Dokument bearbeiten · Löschen Dr.psych. Henning Röhr stellt sich mit den Aussagen in diesem Artikel sehr, sehr Nahe in den Bereich des §164 Abs. 2 StGB und gestattet zudem tiefe, sehr, sehr tiefe Einblicke in die Psychodynamiken seines Unterbewußtseins. Wenn ein Gutachter eine Aussage über den Zustand einer Person macht, ohne diese Person persönlich untersucht zu haben und ohne daß derartige Verhaltensmusterbei dieser Person vorhanden sind, dann verstößt dieser Gutachter nicht nur gegen absolute Grundregeln seines Berufstandes, sondern auch gegen das Gesetz. Siehe dazu §164 Absatz 2 StGB („Falsche Verdächtigung“). Wenn ein psychologischer/ psychiatrischer Gutachter von sich auf andere schließt, dann hat dieser seinen Beruf im Ansatz nicht verstanden. Müßte doch gerade er aufgrund seiner beruflichen Ausbildung wissen, jeder Mensch besitzt unterschiedliche Persönlichkeitsstrukturen und jeder Mensch kann völlig unterschiedliche Reaktionsmuster auf ein und dieselbe Situation hin zeigen. Wenn Herr Gutachter Dr. psych Henning Röhr sich selbst so einschätzt, daß er im Falle Mollath die Schuldigen aufsuchen und langsam zu Tode foltern würde, dann gibt er damit aber sehr, sehr düstere Seelenanteile von sich preis. Als Psychologin würde ich sagen, hoffentlich passiert Herrn Dr. psych. Henning Röhr nicht irgendwann etwas schlimmes, denn dann wäre er, nachdem wie er sich selbst beschreibt, als durchaus „fremdgefährdend“ einzuschätzen. Was Herr Gutachter Henning Röhr mit dieser Aussage beim Leser tatsächlich zu erreichen versucht, ist aus meiner Sicht, billigste Hinterhofstrategie. Er versucht ein Bild von Herrn Mollath in den Köpfen der Leser zu schaffen, das Herrn Mollath als den „Gemeingefährlichen“ darstellen soll. Dieses Bild soll sich der Leser, so zumindest der Versuch von Herrn Gutachter Röhr, also erst einmal vorstellen und dann einprägen. Somit hätte er es geschafft beim Leser so etwas wie einen „Virus“ im Unbewußten einzuschleusen, der Herrn Mollath nicht mehr als das Opfer darstellt, sondern als den Täter. Wie es aussieht, versucht Herr Gutachter Röhr ein Feindbild beim Leser in bezug auf Herrn Mollath zu schaffen. Tja, ein Gutachter sollte zuallererst objektiv und neutral sein. Das eine der Hauptvoraussetzungen eines Gutachters!!!!!! Summa summarum, hat sich Herr Gutachter Röhr mit den Aussagen in diesem Artikel selbst ein Ei gelegt, selbst eine Grube gegraben. Denn, erstens gibt er tiefen Einblick in düstere Seelenanteile, die bei ihm vorhanden sind. Zweitens zeigt er damit, als Gutachter nicht glaubwürdig sein zu können, da ihm dazu die wichtigste Voraussetzung, nämlich objektiv und neutral zu sein, ganz einfach fehlt. Mit dem, was er in diesem Artikel zu Papier bringen ließ, ist dieser Gutachter sicherlich nicht als objektiv und neutral einzustufen. Darüber hinaus zeigt er mit den Aussagen, die er in diesem Artikel über Herrn Mollath zu Papier bringen ließ, sein Haupthandwerkszeug, nämlich das ICD-10, nicht verstehen gelernt zu haben. Hätte er den Inhalt seines Handwerkszeugs verstanden, so müßte er auch wissen. Menschen, die völlig rücksichtslos Dinge über einen Menschen aussagen, die mit der „faktischen und fachlichen Wahrheit“ nicht vereinbar sind und dies schlimmste Folgen für den Menschen, über den er diese Behauptungen aufstellt, haben kann … Solche Menschen, also diejenigen, die solche schlimmen Dinge über einen anderen behaupten, können sehr schnell in den Verdacht geraten, an einer „dissozialen Persönlichkeitsstörung“ nach ICD-10, F 60.2, zu leiden, also an einer wirklichen „seelischen Erkrankung“. Im Grunde kann man, trotzdem dieser Artikel einem jeden erst einmal den Atem raubt, doch tatsächlich ein großes Dankeschön an Herrn Röhr aussprechen. Zeigt er doch, er hat seinen Beruf nicht nach fachlichen und auch nicht nach gesetzlichen Vorgaben vollzogen. Stellt er doch eine Behauptung über den psychischen Zustand einer Person auf, die er nicht persönlich untersucht hat und die keinerlei Verhaltensmuster aufweist, die man ihm zusprechen möchte. Dies weder nach fachlichen, noch nach gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Damit zeigt er auch, nicht in der Lage zu sein, objektiv und neutral zu sein, seinen Job als Gutachter also nicht mit größter Sorgfalt vollziehen zu können. Und wieder einmal werden Prognosen anhand von Spekulationen über Herrn Mollath getätigt, die niemals in der Realität überprüft worden sind und auf fachlicher Ebene auch keine Berechtigung haben. Somit ein großes Dankeschön an Herrn Röhr, dem wir nicht wünschen, daß ihm einmal etwas Schlimmes zustößt, denn sonst würde er ja, wie selbst berichtet, die Schuldigen aufsuchen und langsam zu Tode foltern. Derartige düstere Gedanken bei einem psychiatrischen Gutachter… wenn das mal so in Ordnung ist…..
Posted on: Wed, 31 Jul 2013 19:24:11 +0000

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