Ihre skandalöse Abgabenlast veröffentlicht von Stefan Schneider - TopicsExpress



          

Ihre skandalöse Abgabenlast veröffentlicht von Stefan Schneider am Sa, 10/12/2011 - 12:17 Wissen Sie eigentlich, wieviel Steuern Sie zahlen? Wissen Sie, mit welcher Summe Sie diesen Monat den Staat finanziert haben? Max hat mit seinem Arbeitgeber ein Bruttomonatsgehalt von 2000,-€ ausgehandelt. Doch wieviel davon wird Max nach allen Steuern und Abgaben noch für sich übrig haben? Max hat von seinen ausgehandelten 2000,-€ Brutto, nach Abzug aller Steuern und Abgaben die von seinem Geld bezahlt werden, nur noch 799,83€ um sie wirklich für sich zu nutzen. Da sein Arbeitgeber für ihn monatlich sogar 2603,50€ zahlt und es dem Arbeitgeber aus Gründen der Motivation sicher lieber wäre,statt dem Finanzamt Max das ganze Geld zu geben , läge sein reales Brutto sogar bei 2603,50€. Das heißt, dass er knapp 70% seines Einkommens an den Staat abführen muss. Der Staat kassiert also bis zu 70% unseres hart erarbeiteten Geldes. Das heisst, dass jemand wie Max fast das 4-fache verdienen könnte. Da stellt sich die Frage, was der Staat eigentlich alles mit den 70% anstellt. Was tut der Staat mit diesen Summen eigentlich für uns? Was tut er für Sie? In unserer Berechnung konnten wir beim besten Willen keinen konkreten Wert für die durch staatliche Maßnahmen erhöhten Preise benennen. Am Beispiel des Strompreises jedoch, erkennen Sie dass der Staat hier wesentlich stärker zulangt als man denkt. Die folgende Aufstellung zu den Strompreisen verschicken die Stadtwerke Flensburg zur Zeit an Ihre Kunden. Stompreis Gesetzliche Abgaben Das schockierende Ergebnis: Mindestens 41% des Strompreises sind allein durch den Staat verursacht. Andere Untersuchungen gehen von 44 Prozent aus. Die Preise sind also knapp doppelt so hoch wie sie ohne die staatlichen Eingriffe wären - vom mangelndem Wettbewerb durch Überregulierung ganz abgesehen. Hinzu kommt, dass auch die Netze umfassend reguliert sind, so dass auch die Netznutzungsentgelte staatlich induzierte Kosten in unbekannter Höhe enthalten. Zusätzlich fällt auch beim Strompreis noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Wer jetzt denkt, es könne nicht mehr schlimmer werden, irrt. Unser Staat hat im Rahmen der "Energiewende" weitere Erhöhungen beschlossen. Hier die Änderungen die 2012 in Kraft treten: Gesetzliche Abgaben Die "§19-StromNEV-Umlage" ist eine von der Bundesregierung beschlossene Umlage die energieintensive Abnehmer (bei einer Abgabemenge von mehr als 10Mio. kWh/Jahr) von der Zahlung der Netznutzungsentgelte befreeit. Letztere werden auf dieser gesetzlichen Grundlage ab 1. Januar 2012 in entsprechender Höhe auf alle anderen Abnehmer bundesweit aufgeschlagen. Auf dieser Basis müssten wir eigentlich die obige Berechnung zu höheren Preisen aufgrund staatlicher Intervention weit nach oben korrigieren, aber wir belassen es bei den sehr konservativen 15%. Nachfolgend finden sie die Erläuterungen zu den Berechnungen. Bedenken Sie: Selbst wenn sie nicht alles bis ins letzte Detail nachvollziehen können, ist es eine eher konservative Schätzung,dass der Staat Ihnen zwei Drittel Ihres Einkommens wegnimmt. Zusätzlich sollten sie berücksichtigen, dass selbst Transferempfänger, die ihr ganzes Geld für Konsum ausgeben, diese Abgaben zahlen, weil Unternehmen alle ihre Kosten in die Produktpreise einrechnen müssen. Die Berechnung der Steuern und Abgaben haben wir in diesem .pdf zum herunterladen noch einmal für Sie aufbereitet. Erläuterung zu unserer Berechnung: Sozialabgaben: Hier vom Arbeitgeberanteil zu sprechen, ist Etikettenschwindel. Für ihn interessant sind nur die allgemeinen Kosten des Arbeitsplatzes, die bei 2603,50 € liegen. Ob der Arbeitnehmer diese vollständig erhält, spielt für den Arbeitgeber keine Rolle. Der Arbeitnehmer bezahlt die Sozialabgaben (Rentenkasse, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und den Krankenkassen-Sonderbeitrag) folglich komplett von seinem Gehalt. Berufsgenossenschaft: Wir haben einen sehr zurückhaltenden Wert von 10% für die vom Arbeitgeber zu entrichtende Abgabe angesetzt, die je nach Beruf zwischen 4,3% und 50% des Brutto-Monatsgehaltes des Arbeitnehmers variieren kann.
Posted on: Thu, 05 Sep 2013 04:50:23 +0000

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