Juristen haben Bedenken - Verstößt ein Mitgliedervotum - TopicsExpress



          

Juristen haben Bedenken - Verstößt ein Mitgliedervotum vielleicht gegen das Grundgesetz? Während laut Medienberichte zufolge die SPD-Spitze mit viel Mühe ihre Mitglieder zum Koalitionsvertrag befragt, werden nun Stimmen laut, dass dieser Weg gegen die Verfassung verstößt. Ebenso wie die Praxis der anderen Parteien, die Entscheidung auf Gremien zu übertragen. Die SPD-Befragung widerspricht nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Danach müssen die gewählten Abgeordneten völlig frei in ihrer Entscheidung sein. Auch wenn es weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz oder im Abgeordnetengesetz eine Bestimmung gibt, die Mitgliederbefragungen explizit verbietet, halte ich sie in diesem Fall für verfassungsrechtlich nicht legitim, erklärte er gegenüber der Online-Ausgabe des Handelsblatts. Nach dieser Aussage verstößt jede Befragung, die die Abgeordneten bindet, gegen die Verfassung. Staatsrechts-Experte Armin von Weschpfennig von der Uni Bonn hält im Gespräch mit t-Online.de auch die Praxis der anderen Parteien für bedenklich, sowohl CDU als auch CSU legen den Koalitionsvertrag Bundesvorstand und kleinem Parteitag beziehungsweise Vorstand und Bundestagsgruppe zur Zustimmung vor. Ein solches sozusagen Abnicken gibt es schon seit vielen Jahren. Aber selbst wenn die Mitglieder gegen den Koalitionsvertrag stimmen, wären die Abgeordneten nach Meinung der Staatsrechtler juristisch nicht daran gebunden. Am 17. Dezember soll Bundeskanzlerin Angela Merkel zum dritten Mal zur Kanzlerin gewählt werden. Eines ist klar: Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Praxis der Parteien für gesetzeswidrig erklären würde, hätte das keine Auswirkung auf die neue Regierung. Nur künftig müssten sie solche Befragungen unterlassen. Claudia von Dzerzawa
Posted on: Fri, 29 Nov 2013 12:42:08 +0000

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