Juristische Folgen einer Beißerei Hamminkeln. Ralf Lügger - TopicsExpress



          

Juristische Folgen einer Beißerei Hamminkeln. Ralf Lügger schützte einen Hund vor dem Angriff eines stärkeren Tieres und wurde dabei verletzt. Versicherung und Gericht lehnen seine Forderung ab - streitende Hunde trennt man nicht? Eigentlich war alles friedlich, ein harmonischer Hundespaziergang im August 2012. Bis Sam, ein junger Cane Corso-Rüde mit auch nach eigenem Bekunden völlig überfordertem Halter, über Rocky herfällt. Der eine ein pubertierendes 60-Kilo-Paket, der andere „ein Schaf“, wie Hundetrainer Ralf Lügger es ausdrückt, ein kreuzbraver Familienhund, Golden Retriever. Lügger handelt spontan, trennt die Tiere und wird selbst im Eifer des Gefechts von Sam in den Arm gebissen. „Mach Dir keine Sorgen“, habe der Halter gesagt, „ich regele das schon“. Und den Verletzten ins Krankenhaus gebracht, wo er operiert wurde. „Darauf habe ich mich verlassen, sonst hätte ich die Polizei dazugerufen.“ Es folgten vier Wochen Berufsunfähigkeit - der Rüde hat ein Gebiss wie ein Schraubstock. Lügger ist am Arm und an den Fingern operiert worden, bis heute habe er Schmerzen. Gekümmert hat sich der Halter nicht. Haftpflichtversicherung und später auch das Amtsgericht kommen zu dem Schluss: Selbst schuld, was mischt er sich ein? „Aufgrund Ihrer Fachkenntnisse, streitende Hunde trennt man nicht durch körperliches Eingreifen, tritt die Tiergefahr vollständig hinter dem groben Eigenverschulden Ihrerseits zurück“, lässt die Deutsche Beamtenversicherung DBV wissen. Unvernünftig Er habe sich „bewusst und gewollt der Tiergefahr ausgesetzt“. Das Amtsgericht weist Lüggers Klage ab: „Jeder vernünftige Mensch würde wegen der Risiken für die eigene Gesundheit davon absehen, in einer derartigen Situation mit dem Hand oder dem Arm in den Kampfbereich der Hunde einzugreifen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Besonders als Trainer hätte er das wissen müssen. „Rocky hätte die Auseinandersetzung nicht überlebt“, ist sich Lügger sicher. Wer helfen will, setze sich immer einem Risiko aus. „Ich bin mir sicher, wäre ein Mensch angegriffen worden, wäre das anders ausgegangen, aber Hunde sind ja nur eine Sache.“ Aus seiner Sicht war aber auch die Halterin des Golden Retriever in Gefahr: „Sie hat dazwischen gefasst und sie hat schmale Arme.“ Die Krankenschwester hätte im Falle eines Bisses die Berufsunfähigkeit riskiert. Diese Einschätzung teilte das Amtsgericht nicht. Lügger hat auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall geklagt und verloren. Es sei ein Akt der Zivilcourage gewesen, sich einzumischen, ist er nach wie vor überzeugt. Von der Haltung der Versicherung sei er nicht überrascht - es wäre sicher billiger gewesen, einen totgebissen Hund zu bezahlen. Die Parteien streiten über Verdienstausfall und Schmerzensgeld, zusammen 12000 Euro. Ehrensache Mit der Abfuhr des Amtsgerichts will sich der Hundetrainer nicht abfinden. Er geht in die nächste Instanz - voraussichtlich im Herbst wird das Landgericht Duisburg mit der Beißerei zu tun haben. „Die Versicherungen gehen grundsätzlich davon aus, dass die Geschädigten die Kosten eines Rechtsstreits scheuen“, sagt Lügger. „Damit sparen sie viel Geld.“ Das wolle er nicht hinnehmen. Was hätte Lügger selbst an Stelle des Halters getan, wenn die Versicherung sich quer stellt? 12 000 Euro sind viel Geld. „Ich hätte das in Raten gezahlt“, sagt er. „Das wäre Ehrensache.“ Inzwischen hat der Halter das Tier abgegeben. Quelle: derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/juristische-folgen-einer-beisserei-id8316290.html
Posted on: Wed, 14 Aug 2013 20:01:08 +0000

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