Kasing, 25.06.2013 Unterlassungsanspruch / - TopicsExpress



          

Kasing, 25.06.2013 Unterlassungsanspruch / Verpflichtungserklärung Sehr geehrte Frau Melzer (Pro Schweinis), über die Unverschämtheiten auf facebook gegenüber mir und meinen 2 Kindern habe ich zur Beweissicherung Screenshots und Ausdrucke der Kommentare gemacht. Da ich rechtlich wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen in meinem allgemeinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werde, habe ich rechtlich gesehen einen Unterlassungsanspruch gegen Sie Frau Melzer als Täter. Die Rechtsgrundlage hierfür sind die § 1004 BGB, § 823 BGB in Verbindung mit dem Art. 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Unterlassungsanspruch beinhaltet, daß ich Sie, den Gegner auffordere, daß Sie die unwahren Behauptungen und Beleidigungen unterlassen (Ich erteile Ihnen hiermit eine Abmahnung) und Sie müssen sich schriftlich verpflichten, die Behauptungen zu unterlassen und eine Strafe zu bezahlen, wenn Sie dies doch wiederholen (-> Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung). Diese Aufforderung bekommen Sie vorab von mir und zusätzlich durch meinen Anwalt gehen. Die Kosten für den Anwalt müssen Sie als der Gegner nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag bezahlen. Zusätzlich werde ich noch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und Polizei erstatten, damit Ermittlungen unternommen werden. Diese Schritte halte ich mir auch für sämtliche zukünftigen Bemerkungen vor, die aufgrund dieses Schreibens auf facebook veröffentlicht werden. Personen, die diese Unverschämtheiten offen teilen oder eigene erfinden, werden von dieser Maßnahme ebenfalls betroffen sein. Mit freundlichen Grüßen Edgar Munz
Posted on: Tue, 25 Jun 2013 14:28:08 +0000

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