Landessozialgericht bestätigt Ortsanwesenheitspflicht von - TopicsExpress



          

Landessozialgericht bestätigt Ortsanwesenheitspflicht von Hartz-IV-Empfängern und Zulässigkeit der persönlichen Rückmeldung nach genehmigtem Urlaub von jährlich maximal 21 Tagen In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 20.06.2013, L 6 AS 89/12, wird klargestellt, dass die in einer Eingliederungsvereinbarung zulässige Pflicht zur Ortsanwesenheit für Hartz-IV-Bezieher keinen Ortsarrest darstellt. Es ist damit nicht zu beanstanden, dass das Jobcenter Empfängern von Hartz-IV-Leistungen auferlegt, dass diese bei einer beabsichtigten Reise die Behörde spätestens eine Woche vorher um Erlaubnis fragen und sich nach dem Ende des Urlaubs von maximal 21 Tagen im Jahr durch ein persönliches Vorstellen beim Jobcenter zurückmelden müssen. Näheres dazu u.a. auch hier: kanzlei-blaufelder/ortsarrest-fur-hartz-iv-empfanger-sozialrecht-mediation-ludwigsburg/
Posted on: Thu, 14 Nov 2013 17:34:02 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015