Neuer Beitrag:Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen Das hat das Bundessozialgericht im Juni in seiner Entscheidung B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R entschieden. Zwar sieht das Gesetz eine Erhöhung des Elterngeldes um pauschal 300 € für ein zweites oder weiteres Kind vor. Dadurch wird aber nicht der auf Einkommensersatz gerichtete primäre Elterngeldanspruch verdrängt. Nur der mehrfache Einkommensersatz für denselben berechtigten wird durch das Gesetz ausgeschlossen. Wenn aber Eltern unterschiedliche Zeiten für die beiden Kinder nehmen (also einmal F 12 Monate + M 2 Monate, das andere mal M 12 Monate und F 2 Monate) ist dies gesetzlich nicht geregelt und durch den Sinn und Zweck des Gesetzes für jedes Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein können. Letztlich ist hier also nur der Fall von Zwillingsgeburten interessant, bei denen beide Eltern vorher gearbeitet haben. Hat nur einer gearbeitet, ist die gesetzliche Erhöhung ident, gibt es mehr Kinder, ist die Begrenzung des nur einmaligen Einkommensersatzes relevant. #Anwalt
Posted on: Wed, 14 Aug 2013 06:17:58 +0000