Neues zum Thema Schulbegleitung in Bayern. Anbei die Antwort aus - TopicsExpress



          

Neues zum Thema Schulbegleitung in Bayern. Anbei die Antwort aus dem Fachbereich zu meiner Frage, was man aus der Anhörung von Sachverständigen im Landtag am 31.1.2013 ableiten und umsetzen konnte: Unter Federführung des Kultusministeriums hat sich ein Runder Tisch Inklusion gebildet, der sich auch mit dem Thema Schulbegleitung befasst. Auf Initiative der Fraktionen CSU und FDP hat der Bayerische Landtag am 16. Juli 2013 beschlossen, dass die Staatsregierung über die Ergebnisse des Runden Tisches in Bezug auf das Thema Schulbegleitung berichten möge (vgl. anliegend). Der Bericht liegt noch nicht vor. Die folgenden Ergebnisse kann ich Ihnen nach Rücksprache mit Frau Ministerialrätin Götz aber bereits nennen: Zum einen werden mehrere überörtliche, interdisziplinäre, neutrale und vernetzte Beratungsstellen für den Bereich der Grund- und Mittelschulen bzw. Förderschulen eingerichtet („Inklusionsstellen“). Sie werden organisatorisch an ein Staatliches Schulamt angebunden sein. Wichtiges Element dieser Beratung wird die Vernetzung mit der Eingliederungs- oder Jugendhilfe sowie ggf. mit den kommunalen Schulaufwands- bzw. Aufgabenträgern sein. Das Ziel ist unter anderem, dass Eltern eine Anlaufstelle erhalten, die Fragen zum Thema Inklusion – darunter zur Schulbegleitung – beantworten kann (Zuständigkeiten, Verfahren etc.). Die Bezirksregierungen sind gebeten, dem Kultusministerium möglichst bis Ende der Schulferien Standorte zu nennen, die für eine Beratung in Frage kommen. Das Ministerium wird dann die entsprechenden Landkreise und kreisfreien Städte anschreiben und darum bitten, eine unabhängige und vernetzte Beratung in organisatorischer Verantwortung des Schulamtes zu unterstützen. Ziel des Runden Tischs wäre, dass die Beratungstätigkeit Anfang November beginnen kann. Weiterhin wurden gemeinsame Empfehlungen für die Schulbegleitung als Eingliederungshilfe der Jugendämter erarbeitet. Zu den Mitwirkenden zählten das Kultusministerium, der Bay. Landkreistag, der Bay. Städtetag, Vertreter aus den Jugendämtern sowie aus dem Bayerischen Landesjugendamt, aus Schulen, Schulaufsicht und ISB (Institut für Schulqualität und Bildungsforschung). Den Entwurf muss der Städtetag noch genehmigen. Bei Zustimmung wird es dann auch Empfehlungen zum Einsatz von Schulbegleitern bei der Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung geben. Gemeinsame Empfehlungen für die Schulbegleitung als Eingliederungshilfe der Bezirke gab es ja bereits. Schließlich hat mich Frau Ministerialrätin xxxxx (Name ist uns bekannt) wissen lassen, dass die Schulbegleitung eine Leistung der Eingliederungshilfe bleiben wird. Hier habe sich auch das Finanzministerium klar positioniert. Eine Übernahme der Leistung durch den Freistaat Bayern werde nicht vorbereitet.
Posted on: Tue, 24 Sep 2013 21:16:41 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015