"Ob ihr es wahr haben wollt oder durch Leugnung verdrängt, sind - TopicsExpress



          

"Ob ihr es wahr haben wollt oder durch Leugnung verdrängt, sind wir alle meist unwissend durch unterlassen NAZI !" "Ich garantiere euch die Texte hin und her geprüft zu haben und es stimmt alles. Das es enmöglich klingt bzw schwer vorstellbar ist, ist gewollt. So dauert es lange bis die meisten die Wahrheit bemerken, ja überhaupt erstmal ihr Weltbild anzweifeln ..." Rechtliche hinweise für staatsbürger deutsches reich RECHTLICHE HINWEISE FÜR STAATSBÜRGER DEUTSCHES REICH Gesetze der vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland jetzt ganz ohne Geltungsbereich, also endgültig ungültig! In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen: dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + bundesrecht.juris.de/gvgeg/ dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + bundesrecht.juris.de/stpoeg/ dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + bundesrecht.juris.de/zpoeg/ Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet: "Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006" Der aufgehobene § 1 der StPO lautete bis April 2006: § 1 Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. Bereits dieser Geltungsbereich war seit 1945 zu unklar, weil seit 1945 nur die Grenzen von 1937 (alliierte Rechtsauffassung) oder von 1939 (Rechtsauffassung von Völker-/Kriegsrecht: Grenzen zu Beginn des Krieges sind gültig) gemeint sein konnten, was u. a. bzgl. seit 1945 polnisch verwalteter Reichsprovinzen unplausibel ist. Daraus folgt: Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser BRD-Gesetzbücher, z. b. des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Art. 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt also endgültig, daß die Justiz der BRD seit Mai 2006 - außer vielleicht für Geister, Elfen, Guhle, Wichte und Heinzelmännchen - nur noch für Personen zuständig ist, die bei den örtlichen Gerichten beantragt und bewilligt bekommen haben, sich der Herrschaftsgewalt der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland unterwerfen zu dürfen. Zu beachten: Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! -2- de.scribd/doc/22819946/Rechtliche-hinweise-fur-staatsburger-deutsches-reich
Posted on: Sat, 21 Sep 2013 07:52:27 +0000

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