"Obgleich auch die Nutzung von sogenannten Fanpages zur - TopicsExpress



          

"Obgleich auch die Nutzung von sogenannten Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen derzeit rechtlich umstritten ist, können solche Fanpages von Schulen genutzt werden. Das Kultusministerium empfiehlt jedoch, statt der Fanpages in Sozialen Netzwerken konventionelle Homepages zu realisieren und Fanpages nur als Zugang zur eigenen Internetseite der Schule zu nutzen. Auf keinen Falls dürfen personenbezogene Daten oder Bilder von Schülern oder anderen Personen auf Fanpages dargestellt werden. Nicht zulässig ist ferner, dass Schulen mit Schülern über diese Fanpages miteinander kommunizieren." Das ist ein Verbot von sozialer Aktivität in einem sozialen Medium. Merken die noch was? (via Peter Eich)
Posted on: Tue, 09 Jul 2013 08:50:09 +0000

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