»Plus 154 Jahre« - USA: Lebenslang reicht Ankläger nicht als - TopicsExpress



          

»Plus 154 Jahre« - USA: Lebenslang reicht Ankläger nicht als Strafe für Bradley Manning! - Verteidigung wirft Staatsanwalt Hetzrede vor! Dem Whistleblower Bradley Manning droht lebenslange Haft, sollte das US-Militärgericht in Ford Meade dem Strafantrag der Anklage folgen. Der Urteilsspruch scheint unmittelbar bevorzustehen, danach wird in weiteren Prozeßterminen das Strafmaß verhandelt und verkündet. »Freiheit für Bradley Manning« forderten am Samstag Tausende Menschen in vierzig Städten weltweit. Bereits am Freitag war die Einfahrt von Fort McNair, dem Amtssitz von Generalmajor Jeffrey Buchanan in Washington, von Demonstranten blockiert worden. Dem Militärkommandeur obliegt die Oberaufsicht über das Verfahren gegen Manning. Am selben Tag konnte Hauptverteidiger David Coombs mit eintägiger Verspätung sein Schlußplädoyer halten. Am Vortrag hatte der leitende Staatsanwalt Major Ashden Fein die Atmosphäre im Gerichtssaal über viele Stunden mit wortgewaltigen Ausführungen aufgeladen. Diese gipfelten in einem Strafantrag von biblischen Ausmaßen. Lebenslang ist dem Vertreter der weltgrößten Militärmacht zur Abschreckung weiterer Whistleblower nicht genug. Mit »zusätzlich 154 Jahren Gefängnis« will Fein die Liste der 22 Vorwürfe gegen den Wikileaks-Informanten ahnden, die von »Diebstahl von Regierungseigentum« über »Spionage« bis zur »Unterstützung des Feindes« reichen. Die hohe Strafe hält Fein für angemessen, weil Manning sich »wissentlich und in böser Absicht« der »Unterstützung des Feindes Al-Qaida« schuldig gemacht habe. Zwar hat das die Beweisaufnahme nicht ergeben, aber Major Fein setzt auf die Wirkung von Reizwörtern, die aus dem Whistleblower einen Terrorhelfer machen sollen. Manning, den er als »Anarchisten, Hacker und Verräter« beschimpfte, habe die Dokumente ins Internet gestellt, weil er »wußte, daß Al-Qaida diese lesen würde«. Dem »ruhmsüchtigen Egoisten« habe »sein Eid genausowenig bedeutet wie die US-Fahne«, wetterte Fein in den Saal. Manning habe nicht »als Whistleblower, naiv oder in guter Absicht gehandelt, um Debatten auszulösen«. Das Video »Kollateraler Mord« sei für ihn »cool« gewesen, nur deshalb habe er es »an regierungsfeindliche Aktivisten und Anarchisten geschickt« und »um Julian Assange und Wikileaks zu gefallen«. Auch hierfür hatte der Prozeß keine Beweise erbracht. Rechtsanwalt Coombs griff deshalb in seinem Plädoyer den Staatsanwalt wegen dessen Verbalattacken an. Fein habe Mannings »eigene Worte« aus dem Zusammenhang gerissen, um sie »in eine Hetzrede« zu verwandeln und »ihn in einem negativen Licht erscheinen zu lassen«. Manning sei jedoch in Wahrheit »ein Humanist, für den jedes Menschenleben von Wert ist« und der »überzeugt war, daß die Öffentlichkeit erfahren mußte, was er selbst in den Kriegen in Irak und Afghanistan gesehen hatte«. Dazu führte der Anwalt das besagte Video vor, das aus der Perspektive der Bordkamera eines über Bagdad kreisenden US-Helikopters zeigt, wie dessen Besatzung blindwütig Zivilisten und Reporter am Boden erschießt. Coombs an die Militärrichterin gewandt: »Was hätten Sie empfunden, wenn Sie mit 22 Jahren ein solches Video gesehen hätten?« Der Verteidiger wies schließlich die Theorie der Anklage zurück, sein Mandant habe »systematisch und wahllos« Geheiminformationen gesammelt und sei dabei »rücksichtslos« vorgegangen. In Wahrheit habe Manning »sehr selektiv Dokumente ausgesucht, die er kannte«. Bei seinen an die US-Öffentlichkeit gerichteten Enthüllungen habe sein Mandant Sorgfalt walten lassen, um »weder Quellen noch Kameraden zu schaden«, so Coombs. Manning erwartet nun das Urteil auf dem Militärstützpunk Fort Meade. Dieser ist für die Weltöffentlichkeit seit den Enthüllungen von Edward Snowden von besonderem Interesse, weil dort auch die NSA-Geheimdienstzentrale angesiedelt ist, die permanenten Verrat an den Grund-und Bürgerrechten der Weltgesellschaft begeht. jungewelt.de/2013/07-29/013.php
Posted on: Sun, 28 Jul 2013 22:35:47 +0000

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