RECHTSBEUGUNG DURCH RICHTER NICHT ZU FASSEN Verletzt ein - TopicsExpress



          

RECHTSBEUGUNG DURCH RICHTER NICHT ZU FASSEN Verletzt ein Richterkollegium das Recht, bleibt das in der Regel folgenlos. Jetzt wird eine Gesetzesänderung gefordert. Drucken per Mail Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr. Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen. fr-online.de/politik/rechtsbeugung-durch-richter-nicht-zu-fassen,1472596,3437898.html
Posted on: Sat, 29 Jun 2013 09:02:08 +0000

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