Rechtsprechung Sittenwidriger LohnPizza-Service muss - TopicsExpress



          

Rechtsprechung Sittenwidriger LohnPizza-Service muss Aufstockungsleistungen an Jobcenter zurückzahlen Ein Jobcenter hat erfolgreich gegen den Betreiber eines Pizza-Services geklagt; dieser muss nun rund 11 000 Euro Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen. Wie sich herausstellte, waren dessen Pizza-Fahrer für Stundenlöhne von unter drei Euro angestellt. Der Fall: Der Pizza-Service beschäftigt Arbeitnehmer, die nach Gerichtsangaben bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Außerdem seien dort Vollzeitkräfte tätig, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto erhalten. Der Betreiber des Pizza-Service zahle ihnen also Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Die Entscheidung: Das Arbeitsgericht Eberswalde hatte die Löhne als sittenwidrig erachtet. Das Gericht stellte fest, dass diese um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund: In Brandenburg sind nach Angaben des Arbeitsministeriums mehr als 64 000 Menschen trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte verdiene weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Quelle: ArbG Eberswalde , Urteil vom 10.09.2013 Aktenzeichen: 2 Ca 428/13 arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2013/09/11/sittenwidriger-lohn-pizza-service-muss-aufstockungsleistungen-an-jobcenter-zurueckzahlen.php?campaign=twitter https://beck-aktuell.beck.de/news/arbg-eberswalde-niedrigl-hne-bei-pizza-service-sittenwidrig
Posted on: Thu, 12 Sep 2013 09:02:27 +0000

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