Strafrecht im Schnelldurchlauf Eine kurze Stichwortsammlung zum - TopicsExpress



          

Strafrecht im Schnelldurchlauf Eine kurze Stichwortsammlung zum Thema Strafrecht Vorwort des Stichwortsammelnden Autors 3 Strafrecht im Schnelldurchlauf Formelles und Materielles Strafrecht Strafrechtstheorien Warum soll der Staat bestrafen? Strafvollzug Allgemeiner Teil Vergehen und Verbrechen Unterlassungsstraftaten Vorsätzliches und Fahrlässiges Handeln Irrtum Versuchsstraftaten Rücktritt vom Versuch Täterschaft und Teilnahme Anstiftung Beihilfe Notwehr und Notstand Strafantrag Verjährung Besonderer Teil Eigentumsdelikte Erpressung Betrug Straftaten gegen das Leben Körperverletzung Brandstiftung Steuerstrafrecht Strafrecht, wo gibt es das noch? 37 Seefischereigesetz 37 Schlusswort 40 Vorwort des Stichwortsammelnden Autors Das vorliegende Bändchen ist das Vierte in der Reihe Im Schnelldurchlauf. Nach BGB im Schnelldurchlauf, Arbeitsrecht im Schnelldurchlauf und Medienrecht im Schnelldurchlauf kommt jetzt die Stichwortsammlung zum Thema Strafrecht. Auch für dieses Büchlein gilt, dass es weder Lehrbuch noch Kommentar sein möchte, es hat keinen wissenschaftlichen Anspruch und verletzt ganz bestimmt wieder einige wissenschaftliche Standards und wird vielen Großjuristen Schweißperlen auf die Stirn treiben, da hemmungslos Wikipedia zitiert wird und auch andere Quellen verwendet werden, welche den meisten Rechtswissenschaftlern beim bloßen Gedanken daran vermutlich schlaflose Nächte bereiten würden. Strafrecht im Schnelldurchlauf verzichtet, wie die vorangegangenen Büchlein aus der Reihe, auf ein Literaturverzeichnis. Alle Quellenangaben und Verweise finden sich entweder im Text oder in der Fußnote. Meist wird auf eine Fundstelle im Internet verwiesen. Das macht die Sache unwissenschaftlich, aber oftmals schnell nachvollziehbar. Wer mehr zum Thema wissen will, der sollte sich unbedingt ein Lehrbuch kaufen, denn mit diesem Büchlein kann höchstens Appetit auf Strafrecht gemacht werden, letzte Fragen werden hier genauso wenig beantwortet, wie andere vertiefende Fragestellungen. Wer aber schnell mal ein paar kurze Stichwörter nachlesen will, der kann das hier tun. Zur Vollständigkeit sei ganz deutlich gesagt: Strafrecht im Schnelldurchlauf ist unvollständig, die Auswahl der Themen wurde willkürlich vom Autor vorgenommen und entspricht eher den Vorlieben und Interessen des Autors (also den Vorlieben der Beschäftigung mit dem Thema, nicht den Vorlieben für Straftatbestände an sich). Genug der Vorrede, jetzt viel Spaß bei der Lektüre. Hattingen im April 2012 Daniel Poznanski Strafrecht im Schnelldurchlauf Einleitung Das Strafrecht, oft auch als „Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge 1 verknüpft werden“. Das Strafrecht umfasst damit die Gesamtheit aller Normen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Formelles und Materielles Strafrecht Man unterscheidet zwischen materiellem und formellem Strafrecht. „Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im 2 Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).“ Das materielle Strafrecht regelt also die „Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von 3 4 Straftaten. Es ist vom Grundsatz nulla poena sine lege geprägt.“ „Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Siehe: de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht 1 2 de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland) 3 Näheres zum Grundsatz „nulla poena sine lege“rechtslexikon- 4 rechtslexikon-online.de/Strafrecht.html 5 Gerichtsverfassungsgesetz).“ Formelles Strafrecht regelt also, wie eine 6 begangene Straftat zu ahnden ist. Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht -StGB -StPO -Kriminalstrafrecht -Gerichtsverfassungsgesetz -Strafbewehrte Normen anderer Gesetze (z.B. UrhG) Das wichtigste Gesetz des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es ist am 1. Januar 1872 in Kraft getreten, aber in der Folge immer wieder novelliert worden. Strafrechtstheorien Strafrechtstheorien sind „Ansichten, die man aufgestellt hat, um die Fragen nach dem Grund und Zweck der Strafe zu lösen; sie sind entweder absolute (Gerechtigkeits-, Vergeltungstheorien) oder relative 7 Nützlichkeitstheorien.“ Strafrechtstheorien befassen sich also mit „dem 8 . Es besteht hier aber keineigentlichen Grund und Zweck der Strafe“ 9 wissenschaftliche Übereinstimmung , was genau Strafzweck ist. Viel Theorie, machen wir es einfacher. de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland) 5 wikiweise.de/wiki/Strafrecht 6 koriath.jura.uni-saarland.de/textsammlung/pmwiki.php?n=Themen.Strafrechtstheorien 7 peter-hug.ch/lexikon/strafrechtstheorien 8 peter-hug.ch/lexikon/strafrechtstheorien 9 Warum soll der Staat bestrafen? - Vergeltung: die Strafe soll vergolten werden, Rachegedanken? - Theorie vom relativen Strafzweck: Erziehung, Besserung, Abschreckung (Generalprävention), 10 aber auch der Sühnegedanke -Schutz vor weiteren Straftaten Strafvollzug 11 Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) legt fest, wie die Strafe aussehen soll, hier lässt sich auch ableiten warum eine Strafe nach Ansicht des Gesetzgebers notwendig ist. § 2 StVollzG „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Näheres ist hier zu finden 10 de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorien#Die_relative_Straftheorie de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsgesetz_(Deutschland) 11 Nun aber zum Strafgesetzbuch (StGB) Das Strafgesetzbuch (StGB, bei erforderlicher Abgrenzung auch dStGB) „regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts. Das StGB ist in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil 12 gegliedert.“ Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches gilt für alle Straftaten und regelt die Allgemeinen Fragen des Strafrechts (Begriffe, versuchte Straftaten, Notwehr, Unterlassungsdelikte, Strafbemessung, Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verjährung etc.), der Besondere Teil des Strafgesetzbuches regelt die einzelnen Straftaten (Diebstahl, Raub, Mord, Vergewaltigung, Geiselnahme, Hochverrat etc.). Allgemeiner Teil „Der Allgemeine Teil vom Strafgesetzbuch enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, und allgemeine Vorschriften zur 13 Beurteilung der Straftat.“ Zu Beginn klären wir jetzt erst mal ein paar wichtige Begriffe aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Begriffsklärung ist hier sehr wichtig, da es beim Strafrecht auf genaue Abgrenzungen ankommt. Hier aber handelt es sich um eine Stichwortsammlung, deshalb können leider nicht alle Begriffe ausführlich erklärt werden. Einige Begriffe werden angerissen, bei anderen das Gesetz zitiert und wieder andere müssen wegfallen. Entweder weil sie nicht so wichtig sind oder weil der Autor sie vergessen hat. de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) 12 Vergehen und Verbrechen Geregelt in § 12 StGB Zum Thema Verbrechen gibt’s erst mal einen Literaturtipp: „Verbrechen: Stories“ von Ferdinand von Schirach, erschienen im Piper Verlag 14 München (2009). Infos dazu gibt es in der Fußnote. Für die Strafbarkeit spielt es eine wesentliche Rolle, ob der Täter ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen hat. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Unterlassungsstraftaten Im deutschen Strafrecht werden „zwei Arten von Unterlassungsdelikten unterschieden. Dieser Unterschied beruht auf der Systematik der Gesetzbücher. Echte Unterlassungsdelikte sind Tatbestände, die nur durch ein Unterlassen verwirklicht werden (Beispiele im deutschen Recht: § 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung, § 138 StGB - 15 Nichtanzeige geplanter Straftaten.“ „Bei unechten Unterlassungsdelikten ergibt sich die Strafbarkeit aus einem Zusammenwirken des Allgemeinen Teils des Strafrechts mit de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland)#Allgemeiner_Teil 13 perlentaucher.de/buch/32665.html 14 de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen 15 einem Tatbestand des Besonderen Teils: Im deutschen Recht zum Beispiel ist das Töten eines Menschen in § 212 StGB verboten. Dessen Wortlaut „wer einen anderen tötet, wird bestraft“ bezieht sich aber nur auf eine Handlung. In § 13 StGB wird nun das Unterlassen dem Handeln gleichgestellt. Beide Normen zusammengedacht ergäben folgenden Wortlaut: „Wer einen Menschen tötet oder nicht verhindert, dass ein 16 Mensch getötet wird, obwohl er dazu verpflichtet ist, wird bestraft“.“ Wir schauen uns jetzt mal § 13 StGB im Wortlaut an „Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. Die Strafe kann gemildert werden“ (soweit der Gesetzeswortlaut des § 13 StGB). Vorsätzliches und Fahrlässiges Handeln Nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn das Gesetz bedroht das fahrlässige Handeln ausdrücklich unter Strafe. „Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. 17 Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).“
Posted on: Sat, 23 Nov 2013 19:33:09 +0000

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