Unterhaltung 2. Oktober , 02.10.2013 03:09 Elçin Atlan - - TopicsExpress



          

Unterhaltung 2. Oktober , 02.10.2013 03:09 Elçin Atlan - Verbreiten Sie diese Kampagne! Machen Sie aus Ihrer eigenen Unterschrift hunderte ! Heute 15: 35 - Sonja Bergfeld Sonja & Markus Bergfeld Marsalforn Appatment, Flat 3, Xaghia Road MFN 1142 Marsalforn Gozo - Malta- Gozo, den 03.10.2013 Sehr geehrter Landrat und Vorsitzender des Petitionsausschusses, als Stiftungsgründer und Eltern von 5 Kindern, habe ich mittlerweile genug Beweise und Urteile gesehen, die sich haarsträubend gegen unsere Grundrechte sowie gegen die Deutsche Verfassung, gesetzeswidrig verhalten. Da es aber offensichtlich keinen interessiert, wie Eltern und Kinder um Hilfe schreien und in Deutschland menschenunwürdig behandelt werden, meine Kinder hält eine Frau Pabst, (Amtsvormund im Jugendamt Sondershausen) als Geisel getrennt von einander fest, um uns mit den Kindern zu erpressen, dass wir wieder nach Deutschland kommen sollen. Wir haben unser Recht als Eu- Bürger wahrgenommen und sind aufgrund der schlechten Arbeit des Jugendamtes Sondershausen und Alsfeld vor über 1 Jahr ausgewandert, da man uns in Deutschland schon erpresst hat, wir sollen nach Thüringen genauer gesagt nach Bad Frankenhausen ziehen, um näher bei den Kindern zu sein, außerdem hat Thüringen sehr viele Arbeitslose, man könnte uns da besser unter Kontrolle kriegen. Da wir beide noch niemals erpressbar waren und auch keine Erpressung dulden, sind wir aus Deutschland geflüchtet, um unseren Kindern in Malta eine bessere Zukunft zu schenken .Da das Leben mit dem Deutschen Jugendamt und ohne unsere Kinder für uns unerträglich geworden ist,möchte ich so ein Land mit Sicherheit nicht finanzieren, und das geht nun wirklich nicht, in Deutschland leben und keinen Cent Steuern zu zahlen, essen muss man schließlich auch. Frau Pabst ist nun der Ansicht sie muss gar nix mehr arbeiten ,beantwortet Anträge über ein Jahr gar nicht und dann endlich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde, schreibt sie 1 Antrag zurück und meine Fragen beantwortet sie immer nur zur Hälfte. Im Alsfelder Jugendamt sieht es noch schlechter aus, da der Fall Manatscher, der offensichtlich für meine Kinder zuständig ist, anonym arbeiten möchte, jedenfalls bekomme ich den Namen des Sachbearbeiters nicht genannt, nur um sich an den Kindern zu bereichern. Aus diesem Grunde haben wir jetzt beschlossen eine Petition an alle Landtage, an den Bundestag sowie an alle Regierungsbehörden dieser Welt zu senden, und zwar werde ich Euch nun die gesamten Rechtsverstöße in Artikel auseinander legen, bis auch der Letzte von Euch begriffen hat, dass Kinder kein Staatseigentum sind und man mit Menschen nicht so umgehen darf. Selbstverständlich werde ich auch einen großen Pressebericht geben, wo wir allen Eltern von Deutschland empfehlen werden, Deutschland zu verlassen, um woanders ein neues und friedliches Leben in einer wahren Demokratie leben zu können, erst wenn Ihr Deutschen kein Volk mehr habt, wird man begreifen, was hier mit dem eigenen Volk angestellt wurde, doch dann ist es für Deutschland zu spät. Unsere Stiftung ist genau dafür da, dass Eltern Deutschland verlassen können, wir helfen in allen Lebenslagen. Basiert auf den Menschenrechten und der Würde und auch den Menschenpflichten untereinander.. Somit werde ich jeden strafrechtlich verfolgen, der hier Unterlassung der Hilfeleistung betreibt. PETITION Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die besten Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen. Begründung: Als Betroffene Eltern & Stiftungsgründer der Chalk - Circle Foundation sind wir stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen deutsche sowie ausländische Eltern im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren. 1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen. Beweis: das Antwortschreiben des deutschen Bundestages an Sonja & Markus Bergfeld. 2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt. 3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden. 4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht. 5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglich die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren. Beweis: etliche Schreiben der Eltern an die Landtage. 6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fällen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst. 7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der, nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen), 8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl. 9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes. 10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden. 11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, sich in die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorga­ni­sa­tionen und Wohlfahrtsverbände einzumischen. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs-, Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle. 12. Die Jugendämter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen. 13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vom Familiengericht zu beteiligen und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen. Erschwerend kommt noch dazu, dass sich die Kinder im Heim tatsächlich in einer schwierigen Lebenslage befinden, und diese sogar zu Todessehnsucht und geistiger Verwirrung führen kann. Da die Kinder sich zumindestens im seelischen Wohlbefinden sich selbst überlassen sind. 14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die „gut gemeinten“ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft. 15. Die Jugendämter - als die einzige Institution. Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa - Sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Bundesdatenschutzgesetz. 16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes vorzunehmen. Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaßen zu deren Erfüllungsgehilfen. 17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihrer biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert es die Kinderheime und korrekte (jugendamtsabhängige) Pflegefamilien. Die Rechnungen für die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern. 18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen (außer Englisch und Französisch) wird behindert. Auch unseren Kindern ist es mitten in Deutschland im Jahre 2013 immer noch untersagt, Englisch in der Schule zu erlernen, Beweis Zeugnisse der Kinder. Von Bildungsfreiheit keine Spur. 19. Jeder der deutschen ( Ausgewanderten) und ausländischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitäten wird als ein potenzieller Verbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in die eigene Heimat außerhalb Deutschlands entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene( siehe Umweltdatenbanken) Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren. 20. In den binationalen, z.B. deutsch-ausländischen Ehen, fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung des Umgangs der Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter. 21. Die Jugendämter machen den Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die Herkunftssprache ... zu erlernen. Menschenwürde unantastbar ? Wunsch oder Wirklichkeit? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz wird oft und gern zitiert. Als Forderung, als Ermahnung, als Beweis unserer Kultur. Seit 1949 steht diese Aussage von der Unantastbarkeit der Menschenwürde an erster Stelle unseres Grundgesetzes, das ist wohl einmalig in der Welt. Es war eine Reaktion auf die Unmenschlichkeit im 3. Reich. Wie sieht es mit dieser Aussage in der Praxis aus? Wie oft wird sie täglich widerlegt! Liegt dies an der Form der Formulierung, die ja den Eindruck entstehen läßt, daß es so sei mit der Unantastbarkeit? Der Inhalt kann ja wohl nicht so falsch sein. Liegt es vielleicht an einem mangelnden inhaltlichen Verständnis des Begriffes? Was ist Würde? Fast alle wissen, was gemeint ist, aber kaum jemand kann es erklären. Woraus besteht sie, wie entsteht sie? Würde bedeutet Wertigkeit, Erhabenheit, Vornehmheit, Majestät, erhabene Gesinnung, Autonomie und sittliche Selbstgesetzgebung; dem Menschen innewohnender Wert und innerer Rang, Menschenwürde; innere Haltung, die durch das Bewußtsein vom eigenen Wert oder von einer geachteten Stellung bestimmt wird; Echtheit. Ähnlich wie bei der Identität enthält Würde Selbstbild, soziale Aufgabe und Anerkennung durch bedeutsame Bezugspersonen sowie Selbstverantwortung. Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung. (Friedrich Schiller) Würdigen bedeutet werten, anerkennen, achten, Achtung erweisen, respektieren, Respekt haben vor etwas, Respekt zollen, schätzen, hochschätzen, bewundern, von Bewunderung erfüllt sein für etwas, ehren, Ehrfurcht erweisen, in Ehren halten, Wert legen auf etwas. Weitere Begriffe, die damit in lockerem Zusammenhang stehen sind: Status, Ansehen, Bekanntheit, Beliebtheit, Berühmtheit, Namen, Popularität, Prestige, Renommee, Reputation, Ruf, Ruhm. Menschenwürde entsteht durch Anlage, Zuweisung oder Anspruch und Leistung oder Erfüllung, sie ist ein Teil menschlicher Identität, und zwar der Wesentliche, nämlich der Geistige, der Ideelle. Hier wird deutlich, wie wichtig eine ideelle Orientierung ist. Menschenwürde ist ein veränderlicher Teil des Menschen, ihre Beschaffenheit wird sowohl von der jeweiligen gesellschaftlichen Kultur, als auch von dem einzelnen Menschen selbst mitbestimmt. Die Anlage der Menschenwürde enthält zunächst die Daseinsform als Mensch sowie seine angeborenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Die Zuweisung enthält die sozialen Verhältnisse, in die der Mensch hineingeboren wurde sowie die Wertschätzung durch seine Mitwelt. Die Leistung besteht aus der eigenen Wertschätzung, der Entfaltung der Fähigkeiten sowie der ethischen Einstellung und der praktizierten Solidarität. Die Menschenwürde ist also keine feste Größe, sie ist abhängig von der allgemeinen Wertschätzung der jeweiligen gesellschaftlichen Gruppierungen, in denen sich der Einzelne bewegt, sowie von seinem allgemeinen und besonders von seinem ethischen Verhalten. Die Würde des Menschen ist unantastbar. So lauten die ersten Worte unseres Grundgesetzes in Artikel 1 der Grundrechte. Weiter heißt es in diesem Artikel: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Formulierung des ersten Satzes, der meist nur allein gebraucht wird, ist eine sehr verkürzte, subjektive; sie ist mißverständlich, fast könnte man sagen eine Selbsttäuschung, ein Wunsch, der eine Tatsache vortäuscht. Es stimmt leider so nicht, wie es in der Formulierung klingt, daß sie unantastbar ist, denn die Menschenwürde wird oft genug angetastet. Indem etwa Kinder zu früh zur Anpassung erzogen und meist auch in eine bestimmte ideologische Richtung gedrängt werden, wird die in Artikel 2 GG gewährte freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert und wird ihre Menschenwürde nachhaltig angetastet. Leider werden diese eigentlichen Ursachen späteren unwürdigen Verhaltens noch immer viel zu wenig beachtet. Nachfolgendes Gedicht drückt diesen Sachverhalt deutlich aus, wie es ja auch die zunehmende Jugendkriminalität bestätigt. Kinder und Eltern zu trennen und sogar pädagogische Kontaktsperren zu veranlassen ist Folter und gehört somit vors Internationale Strafgericht! In den Herzen der folgsamen Kinder nistet knisternd und raschelnd die Rache H.C. Flemming Dieses kleine Gedicht enthält die Folgen früher und anhaltender Verletzung der Menschenwürde, die bereits mit dem Mangel an einfühlender Achtung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit beginnt. Der Satz Die Würde des Menschen ist unantastbar bedeutet eigentlich: Die Würde des Menschen ist verletzlich, sie ist zu ermöglichen, zu achten, zu wahren und zu schützen. Dies sollte nicht nur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein, sondern auch aller elterlichen, schulischen, betrieblichen und sonstigen Gewalt oder besser: Verantwortlichkeit. Da das Grundgesetz nicht nur für den Staat gilt, müßten sich dessen Inhalte auch in allen außerstaatlichen Bereichen entsprechend wiederspiegeln, z.B. in wirtschaftlichen Bereichen im Betriebsverfassungsgesetz, in Schulischen in den Vorschriften der Kultusministerien und in Privaten in den religiösen Richtlinien, die jedoch entweder ethische Normen wie Artikel 1 GG nicht enthalten oder sogar gegen diese verstoßen. Fast immer liegt ein Verstoß gegen Artikel 1 und gegen Artikel 2 GG vor, wenn in Anwendung der Artikel 4 und 7 unter Gewährung ungestörter Religionsausübung Kinder in eine bestimmte ideologische Richtung erzogen werden, die sie von anderen Menschen abgrenzt. Artikel 4 und 7 wären zu ergänzen bzw. zu differenzieren, um die darin enthaltenen Möglichkeiten des Verstoßes gegen Art. 1 und 2 zu verhindern. Für Art.4 müßte es heißen: Die ungehinderte freie Entfaltung eines individuellen Glaubens ist durch Vermeidung jeglicher einseitigen Einflußnahme bis zum 18. Lebensjahre zu gewährleisten und durch Erschließung vieler, möglichst aller ethischen Orientierungen zu fördern. Für Art. 7 müßte es heißen: Religionsunterricht bedeutet unabhängige und gleichberechtigte Unterrichtung über alle vorhandenen Religionen, Weltanschauungen und ethischen Orientierungen ohne Bevorzugung einer bestimmten. Und Art.1 sollte ergänzt werden in: ... ist Verpflichtung aller Bürger und der staatlichen Verantwortlichkeit. Menschenwürde hängt ab von einem Menschenbild, dieses hängt mit einem Weltbild zusammen. Die Würde ist etwas, was dem Menschen zunächst als Möglichkeit gegeben ist, was ihm zusteht, was er aber auch erfüllen muß. Ein Mensch, der sich würdelos verhält, kann schwerlich erwarten, daß man ihn würdig behandelt. Ein Politiker beispielsweise, der seine politischen Gegner beschimpft und herabwürdigt, der verliert damit gleichzeitig an eigener Würde, zumindest bei denjenigen Wählern, denen Würde etwas bedeutet. Es ist demnach nützlich, den Begriff der Menschenwürde immer wieder zu hinterfragen und zu definieren, um dadurch auch die Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle zu fördern und sich der Beschaffenheit der eigenen Würde bewusst zu werden. Wenn dieses verstärkt geübt und praktiziert würde, käme es dazu, dass mehr Menschen als bisher in der Lage wären, das Verhältnis der egoistischen zu den altruistischen Anteilen der Antriebe des eigenen Handelns zu erkennen und zu steuern. Damit wären auch mehr Menschen in der Lage, Politiker auf ihre Wahrhaftigkeit hin einzuschätzen und vielleicht gerechter zu beurteilen. Die Politiker selbst würden dann vielleicht mehr als bisher bereit sein, sich selbst zu kontrollieren und Supervisionen zu unterziehen. Wenn beispielsweise Politiker den Eindruck erwecken, dass sie an ihrem Sessel kleben, dann geschieht da etwas, das ihre Würde antastet. Dann scheint der Egoismus im Vordergrund zu stehen, was negativ bewertet wird. Andererseits wird aber auch Durchsetzungsvermögen erwartet und geschätzt, was ohne egoistische Anteile kaum möglich ist. Würde kann erst dann annähernd unantastbar sein, wenn genügend Gespür in die eigene Befindlichkeit, in die eigenen wirklichen menschlichen Bedürfnisse und eine klare ethische Orientierung vorhanden sind, und wenn diese und vielleicht noch weitere Merkmale miteinander in ein gewünschtes Verhältnis gebracht werden können. Der Begriff unantastbar sagt ja eigentlich vom Begriff her, dass etwas nicht angetastet werden kann. Das ist aber in der Formulierung so gar nicht gemeint, denn es heißt ja weiter: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wenn etwas unantastbar wäre, müsste es nicht geschützt werden. Es ist also lediglich eine Verpflichtung und noch kein Ergebnis. Gemeint ist, dass die Menschenwürde nicht angetastet werden darf oder zumindest nicht soll. Es ist auch wichtig, zu wissen, dass sich die Verpflichtung in dem Artikel 1 lediglich auf das Verhalten des Staates gegenüber dem Volk bezieht. Da Menschenwürde selbst unbedingt etwas mit Wahrhaftigkeit sich selbst und anderen gegenüber zu tun hat, ist es schon bedeutsam, ja bedenklich, wenn in diesem Zusammenhang von einer Unantastbarkeit gesprochen wird. Das entwertet sowohl den Begriff, als auch die Absicht der Verwendung, und damit seine Wirksamkeit. Es kann so der unbewusste Eindruck entstehen, dass die Unantastbarkeit bereits gewährleistet sei. Besser, weil wahr-haftiger wäre wohl gewesen, anstatt von Unantastbarkeit von Verletzbarkeit oder Unverzichtbarkeit zu sprechen. Es hätte heißen müssen: Die Achtung und der Schutz der Würde des Menschen sind unverzichtbar oder Die verletzbare Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen, und zwar nicht nur von Gewaltausüben den Staatsbeamten und -angestellten, sondern auch von Eltern, Vorgesetzten, von Jedermann gegenüber Jedermann und -frau. Schließlich auch gegenüber der Natur, gegenüber Tier und Pflanze. Haben nicht auch Tiere ihre Würde? Wenn Menschen z.B. den von ihnen als König der Tiere eingestuften Löwen hinter Gittern dazu bringen, durch Männchen machen die Zuschauer zu unterhalten und zu belustigen, dann ist das nicht nur ein Antasten der Würde des Tieres, sondern auch ein unwürdiges Verhalten des Dompteurs und der Zuschauer dem Tier und den Mitmenschen gegenüber. Auch ist es einigen Nachdenkens wert, ob nicht bereits mit dem Beobachten von Tieren, besonders des Liebesspiels und -aktes, genaugenommen eine Verletzung von Würde gegeben ist - zumindest der Unsrigen. Wenn man hin und wieder in Fernseh-Berichten über Natur-Katastrophen sehen muß, in welch menschenunwürdiger Lage sich Menschen befinden, die versuchen, im überfluteten Ufergebiet eines Flusses ihr Leben zu retten, dann kann man Ureinwohner verstehen, die achtsam mit ihrer Umwelt umgehen und selbst Bäumen, Flüssen, Seen und Bergen eine Würde zugestehen. Vielleicht wird es eines Tages heißen: Die Würde von Mensch und Natur ist zu gewährleisten. (Man schlägt, schneidet oder beleidigt einen Fluß nicht, man umsorgt ihn wie ein lebendiges Wesen. Weisheit der Maori, Ureinwohner Neuseelands.) Es scheint jedenfalls dringend erforderlich, den Begriff Menschenwürde immer wieder ins Gespräch zu bringen, ihn zu hinterfragen und neu zu definieren, um ihn dadurch mehr als bisher zu verinnerlichen und anzuwenden. Auch ein Bekenntnis zum Humanismus kann zu einer stärkeren Beachtung der Menschenwürde beitragen, denn seine Definition lautet sehr konkret: Humanismus ist ein Denken und Handeln, das sich an der Würde des Menschen orientiert und dem Ziel menschenwürdiger Lebensverhältnisse dient. Aber der Mensch soll auch in den größten Tiefen seines äußerlichen Daseins die innere Würde seiner Natur nicht verlieren. Er ist durch diese Würde allein Mensch. Sie, diese Würde, ist das einzige Ziel der Menschenbildung und zugleich das erste Mittel für sie. Heinrich Pestalozzi in der Einleitung zur Wochenschrift zur Menschenbildung 1807 Menschenwürde heißt: Inkarnation all dessen, was den Menschen frei, groß und ewig macht, was in ihm, dem Weltgeschöpf, den schöpferischen Funken schürt und hütet. Carl Zuckmeyer, Aufruf zum Leben Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, Bewahret sie! Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben! Friedrich Schiller Die Würde des Menschen beginnt mit dem Bekenntnis zum Menschsein und den diesem innewohnenden, unendlichen Möglichkeiten wie sie der Begriff Humanismus in idealer Weise in sich vereint. Anbei möchten wir Euch noch darauf aufmerksam machen, dass Ihr Regierenden Menschen da oben Diener des Volkes seid, und somit will ich Euch auch noch schnell erinnern, dass Ihr nur dieses eine habt! Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht auf der Grundlage des §1666 wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzug die Kinder weg. Da dann die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht stattfinden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht, man entzieht Eltern jegliche Grundrechte. Es wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange Zwangstrennung als Strafe oder soll ich direkter sagen: Folter.) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes. Es reicht die Empfehlung des Jugendamtes gegenüber dem Gericht, Kinder den Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern. Und die erst recht unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtsbedingungen noch mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht entzogen werden, mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern liessen - mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben. Die Eltern müssen ein Recht auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine unschuldige Mutter, der man ihre 5 Kinder weggenommen hat bzw.nicht wiedergeben will, weil das Jugendamt der Meinung ist, ich wäre nicht erziehungsfähig! Ich bin verheiratet, mein Ehemann ist von Beruf Selbständig und wir haben 5 Kinder, denen das Recht verwehrt wird, mit ihren Geschwistern aufzuwachsen! Das Jugendamt versucht , mir die Kinder zu entfremden, und ich will hiermit mein Recht als Mutter erkämpfen und allen Müttern und Vätern Mut machen, es sind unsere Kinder und nicht ihre! Begründung: Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen, wie bei einem Strafprozess. Diese Rechte sind: s. Der Ankläger, in dem Fall das Jugendamt, muss die Straftat/das Vergehen beweisen. Im Zweifel für die angeklagten Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, könnte ja die Familie kontrolliert werden für maximal ein Jahr). Die Gerichte entscheiden meist zugunsten des Jugendamtes. Wir, die Eltern, haben kaum eine Chance! Dieses Problem betrifft die ganze Bevölkerung. Auch Enkelkinder, Nichten, Neffen, Cousinen und die Kinder Ihrer Freunde und Arbeitskollegen können jederzeit betroffen sein. Im Namen aller Unterzeichner/-innen. Malta-Gozo, Sonja & Markus Bergfeld   zur Petition PRO: Deutschland verletzte unsere Grund- und Menschenrechte Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (10 EcoSoC) EMRK Europäische MenshenRechtKonvence .
Posted on: Thu, 14 Nov 2013 00:39:35 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015