VOLLKOMMENER ABLASS zum Jahr des Glaubens täglich zu erlangen! - TopicsExpress



          

VOLLKOMMENER ABLASS zum Jahr des Glaubens täglich zu erlangen! Vollkommener Ablass im Jahr des Glaubens Rom (kath.net/KAP) Papst Benedikt XVI. gewährt zum "Jahr des Glaubens" einen vollständigen Ablass aller zeitlichen Sündenstrafen. Er gilt von der Eröffnung des Themenjahres am 11. Oktober bis zu dessen Ende am 24. November 2013, wie der Vatikan am Freitag mitteilte. Erlangen kann den Ablass, • wer an einem hohen kirchlichen Feiertag einen Gottesdienst besucht. • Auch eine Pilgerfahrt zu einer päpstlichen Basilika, • einer christlichen Katakombe oder Kathedrale, • der Besuch eines Gottesdienstes an hohen kirchlichen Feiertagen • Diese Regelung gilt ebenso für andere zum Jahr des Glaubens speziell ausgewiesene Glaubensorte. • Einen Ablass erhält ferner, wer mindestens drei Predigten im Rahmen der besonderen Missionen im Jahr des Glaubens besucht • oder mindestens drei geistliche Betrachtungen über das Zweite Vatikanischen Konzil • oder den Katechismus der Katholischen Kirche besucht. • Weitere Möglichkeiten für einen Ablass im "Jahr des Glaubens" ist der Besuch der eigenen Taufkirche unter der Voraussetzung, dass das Taufversprechen erneuert wird. Voraussetzung ist, dass • zumindest eine Meditation oder ein Gebet erfolgt. • Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist. Zeichen der Gnade und Barmherzigkeit Der Ablass ist nach katholischem Verständnis ein Zeichen der Gnade, der den Menschen von "zeitlichen Sündenstrafen" befreit. Im Bußsakrament wird dem reuigen Sünder nach dem Bekenntnis die Sündenvergebung durch Gott zugesprochen. Der theologische Ausdruck von den "zeitlichen Sündenstrafen" meint in diesem Zusammenhang nicht, dass Gott zwar die Sünden vergibt, aber dann ähnlich einem weltlichen Gericht Strafen für Missetaten und Versäumnisse verhängt. Vielmehr sind damit die Nachwirkungen von Sünden gemeint, die zwar im Bußsakrament bereits vergeben wurden, aber deren Auswirkungen die Menschen weiter belasten. Das kirchenamtliche Wort für "Ablass", das lateinische "indulgentia", bedeutet ursprünglich Nachsicht, Güte und Zärtlichkeit. Es hat daher nichts mit einem mysteriösen Handel zu tun, sondern lenkt die Aufmerksamkeit der Gläubigen auf Gott und seinen barmherzigen Umgang mit fehlerhaften und sündigen Menschen. Wer sich um einen Ablass bemüht, darf sich nach Lehre der Kirche gewiss sein, der Nachsicht und Güte Gottes zu begegnen, um dadurch auch selbst nachsichtiger und gütiger zu werden.
Posted on: Thu, 18 Jul 2013 04:58:25 +0000

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