WARNUNG Mahnschreiben der U+C Rechtsanwälte: Forderungen aus - TopicsExpress



          

WARNUNG Mahnschreiben der U+C Rechtsanwälte: Forderungen aus angeblich telefonisch abgeschlossenen Verträgen Die Verbraucherzentrale rät, sich von derartigen Schreiben nicht einschüchtern zu lassen. Zahlen muss nur, wer einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Musterbrief hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. beschweren sich derzeit Verbraucher, die eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Urmann+Collegen aus Regensburg, auch bekannt unter U+C Rechtsanwälte, erhalten haben. Man schulde einer Firma aus der Türkei 147 Euro für ein Gewinnspielabonnement. Da die Verbraucher sich im Verzug befänden, müssen sie nun auch die durch die Tätigkeit der Rechtsanwälte entstandenen Gebühren erstatten und somit eine Gesamtsumme von 193,41 Euro zahlen. Der ursprüngliche Gläubiger soll die Firma PVZ Service gewesen sein, bei der man telefonisch bereits 2010 ein Abonnement für die Teilnahme an einem Gewinnspiel bestellt habe. Da keine Zahlung erfolgte und auch eine Abbuchung des Betrages vom Konto fehlgeschlagen sei, habe die PVZ Service die Forderung an die Callback Telecommunication Ordu Türkei abgetreten. In analogen Beschwerden berichteten Verbraucher, dass die Anwälte auch Forderungen aus einem vermeintlichen Zeitungsabonnement mit der PVZ Service nun für eine Firma PGZ Service Antalya anmahnen. Die angeschriebenen Verbraucher sind sich meist der behaupteten Vertragsschlüsse nicht bewusst. Die Verbraucherzentrale rät, sich von derartigen Zahlungsaufforderungen und Mahnung nicht einschüchtern zu lassen. Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde dieser durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. vzsa.de/mahnschreiben--u-c-rechtsanwaelte
Posted on: Thu, 01 Aug 2013 08:11:55 +0000

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