Wahlprüfsteine des Bundes der Szenografen e. V. im Mai - TopicsExpress



          

Wahlprüfsteine des Bundes der Szenografen e. V. im Mai 2013: Angefragt wurden CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie DIE LINKE. Die CDU/CSU hat bis zum 28. Juni 2013 keine Antworten geschickt. Frage 1: Welche Pläne hat Ihre Partei hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Bühnen- und Kostümbildnern an öffentlichen Theatern? Antwort Bündnis 90/ Die Grünen: Bündnis 90/ Die Grünen sind sich sowohl des Stellenwertes und der Qualität der künstlerischen Leistung der Bühnen- und Kostümbildner, als auch der mehrheitlich prekären Umstände ihrer Honorierung bewusst. Wir setzen uns kurzfristig für eine Klärung der offenen Steuerfragen ein und streben langfristig eine Gleichbehandlung der an öffentlichen Theatern urheberrechtschaffenden Kreativen an. Unser Ziel ist es, eine solidarische und faire Besteuerung aller Beschäftigten und Selbstständigen zu erreichen, deshalb werden wir auch über 90% der Einkommensteuerpflichtigen entlasten, wozu die überwiegende Mehrheit der selbstständigen Bühnenund Kostümbildner zählt. Antwort FDP: Die FDP möchte bestmögliche steuerliche Rahmenbedingungen für die darstellenden Künste schaffen. Allerdings würde eine Umsatzsteuerermäßigung die öffentlichen Haushalte belasten. Die Vorgaben unserer Verfassung aus der so genannten „Schuldenregel“ und der sich daraus ergebenden Haushaltskonsolidierung erfordern eine permanente Abwägung zwischen dem, was nötig und geboten erscheint und dem, was haushälterisch machbar ist. Dass der Weg zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten richtig ist, hat die Schuldenkrise im Euroraum gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist demgemäß jeder Bereich aufs Neue zu bewerten. Antwort DIE LINKE: Die LINKE hat sich lange für die Umsatzsteuerbefreiung der Bühnenregisseure, Choreographen, aber auch Bühnen- und Kostümbildner eingesetzt. Seitdem mit der Diskussion um das Jahressteuergesetz 2013 die Frage akut wurde, haben wir vehement für diese Umsatzsteuerbefreiung, die unserer Meinung nach nicht allein die Bühnenregisseure und Choreographen, sondern auch die Bühnen- und Kostümbildner umfassen sollte, gekämpft. Statt groß angekündigter Umsatzsteuerreform ist die Bundesregierung mit ihrem Jahressteuergesetz 2013 gescheitert. Erst kürzlich konnte endlich ein Kompromiss erzielt werden, der nun endlich auch die Umsatzsteuerbefreiung der Bühnenregisseure und Choreografen umfasst. Die Bühnen- und Kostümbildner waren von dieser Regelung bewusst außen vor gelassen worden, mit der Begründung der besseren Durchsetzungsfähigkeit für die Umsatzsteuerbefreiung der Bühnenregisseure. Doch auch für sie bedarf es dringend steuerlicher Neuregelungen. Auch für diese Berufsgruppe und entsprechend für die Finanzverwaltungen muss endlich Rechtssicherheit herbeigeführt werden. Wir werden uns in der kommenden Legislatur weiter für eine Umsatzsteuerbefreiung der Bühnen- und Kostümbildner einsetzen. Antwort SPD: Im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 war die Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen von Bühnenregisseuren und -Choreographen vorgesehen, die seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom Mai 2011 für ihre selbstständige Arbeit im Auftrag öffentlich-rechtlicher Theater und Opernhäuser die volle Umsatzsteuer zahlen mussten. Abgesehen von dem aus anderen Gründen geführten Streit um das Jahressteuergesetz, ist diese Regelung so nun endgültig verankert, d.h. Bühnenregisseuren und –Choreographen sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz war es die SPD, die darauf hingewiesen hat, dass es mit den Bühnen- und KostümbildnerInnen eine in ähnlicher Weise (und damit mit einer ähnlichen Begründung hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Sonderstellung) am Entstehen eines Werkes an der Bühne mitwirkenden Gruppe gibt. Die Bundesregierung in Person des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Bernd Neumann, hat dieses Problem als nicht relevant bezeichnet. Gleichwohl halten wir eine Prüfung für eine entsprechende Gleichstellung bzw. –behandlung Aller „am Entstehen eines Werkes der Darstellenden Kunst beteiligten Berufsgruppen“ bei der Umsatzsteuerbefreiung für notwendig.
Posted on: Tue, 09 Jul 2013 20:34:16 +0000

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