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Wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten - Ausweisung! Es sei zu befürchten, dass der Kläger nach seiner Entlassung aus der Haft weiterhin Straftaten begehen werde. Er sei seit seinem 16. Lebensjahr permanent straffällig geworden und habe sich auch durch die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht davon abhalten lassen, serienweise Einbrüche zu begehen. Angesichts dessen müsse er aus der Haft heraus abgeschoben werden. Zwar lebe seine minderjährige Tochter in der Bundesrepublik Deutschland; das Interesse der Allgemeinheit, zu verhindern, dass er weitere schwere Straftaten begehe, überwiege aber sein Interesse daran, im Bundesgebiet zu bleiben, um den familiären Kontakt zu seiner Tochter zu halten. Zum Beitrag: rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3646-wegen-einer-vielzahl-schwerer-straftaten-ausweisung
Posted on: Tue, 13 Aug 2013 16:18:59 +0000

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