Zinsverbot im Alten Testament Die hebräische Bibel („Altes - TopicsExpress



          

Zinsverbot im Alten Testament Die hebräische Bibel („Altes Testament“ bzw. Tanach) schreibt im Unterschied zum alt-babylonischen Recht ein Verbot des Zinsnehmens fest, und zwar in mehrfach belegten Varianten.[1] Der älteste Text entstammt dem sog. Bundesbuch. Hier findet sich die Forderung: „Falls du (einem aus) meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen“ (Ex 22,24 ELB). Die übliche Forschungsmeinung sieht hier eine Regelung, die ursprünglich auf "verelendete Verwandte und Nachbarn" bezogen war, nun aber durch den Einschub von "meinem Volk" ausgeweitet wurde.[2] Auch das sog. Heiligkeitsgesetz, nach verbreiteten Forschungshypothesen eine Rechtsschrift der sog. Priesterschrift, formuliert ein Zinsverbot: „Und wenn dein Bruder [d.i. ein Mitglied des Volksverbands] verarmt und seine Hand neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen wie den [landlosen] Fremden [hebr. ger] und Beisassen [hebr. toschab, d.h. ein nichtjüdischer Ortsansässiger], damit er neben dir leben kann. Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins [hebr. neshek, wörtlich Abbiss] geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag [hebr. marbit] geben. “ (Lev 25,36-37 ELB) Die bibelwissenschaftliche Forschung sieht hierbei eine Ausweitung solidarischer zinsfreier Kredite nicht nur für Verwandtschaft und Sippe, sondern das gesamte Gottesvolk wie auch "Fremde" und "Beisassen".[3] Das Zinsverbot steht im Buch Levitikus auch im Zusammenhang mit den Regeln zum Sabbatjahr und zum Schuldenerlass. Ein solcher Bezug nicht nur auf den Familienverband, sondern das gesamte Volk, wird im deuteronomischen Gesetzeswerk bereits vorausgesetzt: „Du sollst deinem Bruder keinen Zins [hebr. neshek] auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. Dem Fremden [hebr. nochri, d.h. einem Ausländer, der nur vorübergehend im Land weilt] magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.“ (Dtn 23,20-21 ELB) Während z.B. noch Max Weber in einer vielrezipierten Stellungnahme in der Sonderregelung für "Fremde" eine Unterscheidung von "Binnenmoral" und "Außenmoral" sah und damit antijüdischen Stereotypen entsprach,[4] sieht die bibelwissenschaftliche Forschung hier die Unterscheidung zweier Kreditarten, nämlich zinslosen Notkredit und bezinsbaren Handelskredit mit Gewinnabsicht, wie sie wohl "im kleinen Juda faktisch Sache von Ausländern waren".[5] Nicht nur im Pentateuch, auch in Schriften der alttestamentlichen Propheten findet sich das Verbot von Zinsen. So rechnet dies der Prophet Ezechiel zu jenen Sünden, die ein "Gerechter" unterlassen müsse, vgl. Ez 18,5-17 ELB, Ez 22,12 EU. Auch die Ketuvim enthalten Bezugnahmen auf ein Zinsverbot, so in Ps 15,5 ELB oder Spr 28,8 ELB. ff - de.wikipedia.org/wiki/Zinsverbot
Posted on: Mon, 19 Aug 2013 09:09:02 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015