Zum Schulanfang: Tipps für Lehrer Land muss Kosten für Bücher - TopicsExpress



          

Zum Schulanfang: Tipps für Lehrer Land muss Kosten für Bücher und Ausflug erstatten Die mancherorts geübte Praxis, Schulausflüge nur zu genehmigen, wenn Lehrer im Vorfeld auf die Rückerstattung ihrer Reisekosten verzichten, hat das Bundesarbeitsgericht nun beendet: Es verpflichtet das Land als Arbeitgeber, den mitgereisten Lehrern als Aufsichtspersonen alle Kosten zu erstatten, die ihnen durch einen Schulausflug entstehen. Dies gilt trotz einer vor dem Ausflug eventuell schriftlich abgegebenen Verzichtserklärung. Das Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen Lehrkräften gegen Treu und Glauben, wenn es die Genehmigung schulischer Ausflüge von einem Erstattungsverzicht abhängig macht. Es stürzt die Lehrer in einen unzumutbaren Interessenwiderstreit, so das BAG. Darüber hinaus hat das Land auch die Kosten für Schulbücher zu tragen, deren Verwendung die Schulkonferenz beschlossen hat. Stellt der Dienstherr die benötigten Lehr- und Arbeitsbücher nicht rechtzeitig zur Verfügung, muss und darf ein Lehrer seine Arbeitsmittel selbstständig einkaufen und die ihm entstandenen Kosten vom Land zurückfordern.
Posted on: Thu, 05 Sep 2013 07:55:56 +0000

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