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Zur Diskussion die Position des VCD auf Bundes- und Hannover-Ebene: *Mitschuld für Fahrradfahrer ohne Helm -- mögliche Folgen dieses Urteils* 1. Wie kommentiert der VCD das Urteil? Das Urteil sehen wir sehr kritisch, da es vor allem aus wirtschaftlichen Interessen versucht, Kosten auf Radfahrende abzuwälzen, auch wenn diese einen Unfall gar nicht hätten verhindern können. Diese Diskussion vermengt jetzt Sicherheitsfragen mit der Helmpflicht. 2. Welches Signal setzt das Urteil? Das Urteil setzt ein völlig falsches Signal: nämlich das, dass wir uns gegen jede mögliche Gefahr absichern und schützen müssen, weil wir sonst selbst schuld sind, wenn uns etwas zustößt. Damit wird übersehen, was die Ursachen für Unfälle sind. Bei einem Unfall: Auto -- Radfahrende/r geht die Gefährdung eindeutig vom Auto aus. Hauptunfallursache sind zu hohe Geschwindigkeiten. 3. Welche Position bezüglich einer Helmpflicht für Radfahrer vertritt der VCD? Der VCD spricht sich gegen die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Tragen von Fahrradhelmen aus. 4. Warum ist der VCD gegen eine Helmpflicht? Ein Helm verhindert keinen Unfall: Auch mit Helm sind Radfahrende nur unvollständig geschützt. Ein Helm kann keinen Unfall verhindern, sondern im besten Fall nur die Schwere von Kopfverletzungen verringern, sofern er richtig getragen wird. Gegen andere schwere oder sogar lebensgefährliche Verletzungen, zum Beispiel der Wirbelsäule, ist er wirkungslos. Vorschriften für Gefährder statt für Gefährdete: Eine Helmpflicht würde die Verantwortung für eine Verminderung von Unfallgefahren einseitig den Radfahrenden zuweisen. Vorschriften zum Selbstschutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer müssen nachrangig bleiben. *Wir sehen hier auch die Tendenz einer Überregulierung -- folgerichtig müsste man dann auch im Auto, auf der Treppe oder im Haushalt einen Helm tragen.* Der VCD hält unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für besser geeignet als eine Helmpflicht, um Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen: - *Infrastruktur an technischen Standard anpassen:* Nur die wenigsten Radwege entsprechen den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Viele Radverkehrsanlagen sind zu schmal, haben einen schlechten Belag oder eine gefährliche Wegeführung, bei der zum Beispiel Autofahrer den Radweg von der Fahrbahn nicht einsehen können. Hätte *es hier genügend Platz zu den parkenden Autos gegeben, wäre dieser Unfall nicht passiert.* - *Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts: *Aus Sicht des VCD eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Bei Tempo 30 kann der Radverkehr problemlos mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden. 5. In diesem Fall stellt sich die Frage, inwieweit jemand, der nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, haftbar für einen entstandenen Schaden ist. Wie beurteilen der VCD dieses Thema? Die Frau hatte keine Veranlassung, sich mit einem Helm schützen zu müssen. Dazu gibt es weder Gesetzesgrundlagen noch Haftpflicht-Klauseln seitens der Versicherer. Beim Abschluss einer Versicherung beispielsweise gegen Auto- oder Fahrraddiebstahl hätte sie einen Vertrag unterzeichnet und wäre im Bilde über ihre Rechte und Pflichten gewesen. Deswegen hinken solche Vergleiche, da sie keinen Vertrag unterschrieben hat, um die volle Leistung zu bekommen. [ --> Hintergrund: Schmerzensgeld wurde um 20 %b gekürzt, weil kein Helm getragen wurde]
Posted on: Wed, 19 Jun 2013 12:43:03 +0000

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