Ein Mann und zwei Frauen auf der Geschworenenbank weinten, als - TopicsExpress



          

Ein Mann und zwei Frauen auf der Geschworenenbank weinten, als sich Strafrichter Sir William Gorman - wie es für die Verkündung von Gerichtsurteilen vorgeschrieben ist - seine Perücke aufs Haupt stülpte. "Das Urteil des Gerichts über Sie lautet", verkündete er dem Angeklagten, "daß Sie in der vom Gesetz vorgeschriebenen Art den Tod erleiden. Möge Gott Ihrer Seele gnädig sein." Die Geschworenen hatten zwei Stunden und 40 Minuten gebraucht, um sich zu ihrem einstimmigen Schuldspruch durchzuringen. Das geschah Mitte März in Londons berühmtem Gericht Old Bailey. Ende der vorvergangenen Woche wurde nun das Urteil gegen den 25jährigen Vorarbeiter Ronald Marwood im Gefängnis Pentonville vollstreckt. Marwoods Berufung war abgewiesen worden, und Innenminister R. A. Butler hatte es trotz heftiger Proteste von Parlamentariern und Geistlichen abgelehnt, der Königin die Begnadigung zu empfehlen. Zum neunten Male mußte der Henker seines Amtes walten, seit im März 1957 jenes englische Gesetz in Kraft getreten ist, das die Todesstrafe nur noch für fünf "Kapitalverbrechen" vorsieht. Danach soll ein Mörder am Galgen für seine Tat büßen, wenn sie - während eines Diebstahls geschah, - mit einer Schußwaffe oder mit Sprengstoff ausgeführt wurde, - bei Widerstand gegen eine Verhaftung oder bei einem Fluchtversuch erfolgte, - an einem diensttuenden Polizisten oder Gefängnisbeamten verübt wurde oder - wenn es sich um einen zweiten Mord aus anderem Anlaß handelt. Den Gegnern der Todesstrafe, die seit Jahrzehnten für eine Reform des Strafrechts gekämpft hatten, erschien dieses Gesetz als ein Fortschritt, nachdem die vom Unterhaus zunächst beschlossene Abschaffung des Galgens am Widerspruch der Lords im Oberhaus gescheitert war. Die Hinrichtungen wurden seltener. War bisher seit Kriegsende durchschnittlich in jedem Monat ein Todesurteil vollstreckt worden, so wurde jetzt der Henker je Vierteljahr nur noch einmal beschäftigt. Wer andererseits an die abschreckende Wirkung der Todesstrafe glaubte, mochte zufrieden sein, weil zumindest nicht jeder Mörder der Schlinge entging. Der Fall Marwood war einer der fünf Sonderfälle; denn Marwood wurde für schuldig befunden, einen Polizisten, den dreiundzwanzigjährigen Raymond Summers, durch, einen Stich zwischen die Schulterblätter erdolcht zu haben. Er hatte sich in einer Winternacht kurz vor Weihnachten vorigen Jahres in eine Rauferei eingemischt, als Summers - unbewaffnet, wie alle britischen Polizisten - einen wütenden Streit zwischen zwei Rowdy -Banden im Londoner Stadtteil Islington hatte beenden wollen. Ob Marwood selbst zu einer der Banden gehörte, blieb umstritten. Fest stand, daß er in den Stunden vor der Tat zwanzig Glas Bier getrunken hatte, um, ohne seine junge Frau, den ersten Jahrestag seiner Hochzeit zu feiern. Der Hauptbeweis gegen ihn war sein Geständnis. Er hatte es, so behauptete der Ankläger, auf der Polizeiwache abgelegt und auch das Protokoll unterzeichnet. "Ich wußte nicht, daß ich ein Messer in der Hand hatte, als ich auf den Polizisten einhieb", soll Marwood zugegeben haben. Vor Richter Gorman leugnete er dieses Geständnis. Er habe zwar auf Summers eingedroschen, aber er habe kein Messer und auch keine andere Waffe bei sich gehabt. Auf die Frage, warum er das Polizeiprotokoll unterschrieben habe, erwiderte er: "Ich wußte nicht, was ich tat." Nachdem Marwoods Berufung abgewiesen war, wurden zwei Petitionen an Innenminister Butler gerichtet, um die Begnadigung des Todeskandidaten zu erwirken. Die eine kam von über zehntausend Bürgern des Stadtteils Islington, in dem Marwood aufgewachsen war, die andere von 150 Unterhaus-Abgeordneten, die zum größten Teil der Labour Party angehören. In beiden Petitionen wurde behauptet, es sei fragwürdig, einen Menschen nur aufgrund eines einmaligen, vor Gericht wieder abgestrittenen Geständnisses zum Tode zu verurteilen. Hinter diesem Argument stand jedoch die - unausgesprochene - Frage, welche Methoden die Polizei wohl angewandt habe, um den vermutlichen Mörder eines ihrer Kameraden zum Sprechen zu bringen. In der Öffentlichkeit aber tauchte noch eine andere Streitfrage auf. In England hatte es vor kurzem eine Reihe von Lustmorden an kleinen Mädchen gegeben. Die Täter waren noch nicht gefaßt, aber es war klar, daß sie nach dem Gesetz von 1957 mit dem Leben davonkommen würden. "Ist ein Gesetz logisch, das Marwood zum Tode verurteilt, Gift- und Lustmörder aber mit einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe davonkommen läßt?", fragte der liberale "News Chronicle". "Wenn wir die Begnadigung fordern", fuhr das Blatt fort, "bedeutet das nicht Mangel an Sympathie für die Polizisten. Man erwartet von ihnen, daß sie unbewaffnet mit Rüpeln fertigwerden, die sich einer Auswahl primitiver, aber gefährlicher Waffen rühmen. Benötigen sie aber stärkeren Gesetzesschutz als die Opfer eines vorsätzlichen Mordes?" Die parlamentarischen Unterzeichner der Petition zugunsten Marwoods fühlten sich auch durch neue Enthüllungen über einen anderen, bereits sechs Jahre zurückliegenden Mord an einem Polizisten ermutigt. 1953 war der 19jährige Derek Bentley hingerichtet worden. Er hatte sich zusammen mit einem Sechzehnjährigen gegen eine Verhaftung gewehrt. Nachdem er selbst überwältigt worden war, hatte sein Kumpan einen Polizisten erschossen. Der eigentliche Täter, mit seinen 16 Jahren strafrechtlich nicht voll verantwortlich, kam mit einer Gefängnisstrafe davon. Bentley aber wurde - als Mitschuldiger am Mord - nach dem damals geltenden englischen Recht zum Tode durch den Strang verurteilt. Seine Hinrichtung rief eine ungeheure Erregung hervor. Sie trug zur Verabschiedung jenes heute umstrittenen Gesetzes bei, das die Zahl der todeswürdigen Verbrechen beschränkt. Wie nunmehr Arthur Smith, ein hoher Beamter des Gerichts Old Bailey, in seinen Erinnerungen berichtet, rechnete damals sogar der harte Oberrichter Lord Goddard, vor dem der Prozeß stattgefunden hatte, mit einer Begnadigung. Er war "tief verstört", als Innenminister Maxwell Fyfe, heute Lordkanzler Lord Kilmuir, nichts dergleichen empfahl. Juristisch lag der Fall ded Polizisten -Mörders Marwood freilich anders, und Butler sprach von dem "wenig beneidenswerten Job des Innenministers", als er über Marwoods Schicksal zu entscheiden hatte. Das Urteil schien ihm nach genauer Prüfung korrekt. Der Innenminister gilt als humaner Mann, der den Galgen verabscheut. Wenn er aber bei der ersten Gelegenheit, bei der die Sonderklausel des Gesetzes von 1957 angewandt wurde, der Königin eine Begnadigung empfohlen hätte, so wäre er verdächtigt worden, die Todesstrafe auf kaltem Wege abzuschaffen. "Es ist mir nicht gelungen, genügend Grund (für eine Begnadigung) zu finden, und ich bin deshalb mit Bedauern zu dem Schluß gelangt, daß die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen muß", schrieb er daher an den Initiator der Abgeordneten-Petition. Damit war das Marwood-Drama freilich nicht abgeschlossen. Unmittelbar vor der Hinrichtung gerieten berittene Polizisten vor den Toren des Gefängnisses Pentonville, in dem der Verurteilte den Henker erwartete, mit tausend Demonstranten ins Handgemenge, die den Hütern der Ordnung. Schimpfworte ("Bestien!" - "Wilde!" - "Mörder!") zuschrien. Aus den Gefängniszellen dröhnte es im Chor: "Marwood darf nicht sterben - hängt Butler!" Der Delinquent, von dem es später in Pentonville hieß, er sei "wie ein General" zum Galgen geschritten, hörte den Tumult und sagte: "Ich weiß nicht, warum sie diesen Unfug machen. Sie können mir nicht helfen. Es ist niemand schuld!" Der "News Chronicle" allerdings gab dem unlogischen Gesetz die Schuld, das - ohne Rücksicht auf die Motive zur Tat - allein die Interessen der Gesellschaft schützt und dabei den Polizisten-Mord einer ungerechten Ausnahme-Regelung unterwirft. Das Blatt kam zu dem Schluß, daß die Todesstrafe nun endgültig abgeschafft werden müsse. Andere Zeitungen folgerten jedoch, sie müsse nun wieder - wie früher - auf jede Art von Mord angewandt werden. "Das Gesetz befriedigt niemanden", schrieb der konservative "Daily Telegraph", der für die Todesstrafe plädiert. "Früher oder später wird das Parlament sich zu vergewissern haben, ob die Wählerschaft die Todesstrafe abzuschaffen oder beizubehalten wünscht, und wird dann entsprechend handeln müssen."
Posted on: Thu, 08 Aug 2013 09:29:14 +0000

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