Gibt es Fallgestaltungen, bei denen die Bankenfinanzierung durch - TopicsExpress



          

Gibt es Fallgestaltungen, bei denen die Bankenfinanzierung durch das EZB-System den Tatbestand des versuchten oder vollendeten Betruges entfaltet? Im Gegensatz zu vielen anderen, auch unter meinen FB-Freunden, habe ich mich nie darüber aufgeregt, dass bei einer Bankeninsolvenz auch die Einleger haften. Ich hege keinen Neid oder gar Hass gegen die Reichen. Aber ganz abgesehen davon, dass ich kein Geld habe, möchte ich definitiv NICHT als Steuerzahler für die Vermögenserhaltung der Geldbesitzer haften. Trotzdem breche ich hier eine Lanze für eine ganz bestimmte Gruppe von Kapitalbesitzern. Zum Verständnis hole ich ein wenig aus: Der Geschäftsführer einer eigentlich schon insolventen Firma begeht einen Betrug (Eingehungsbetrug - de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug) wenn er Waren bestellt oder Arbeitnehmer einstellt, welche die Fa. dann nicht mehr bezahlen kann. Die Europäische Zentralbank hat, wie alle Zentralbanken, die Funktion eines Geldverleihers der letzten Instanz (lender of last resort). Das ist dann legitim und ökonomisch sinnvoll, wenn es darum geht, eine (momentan) ZAHLUNGSUNFÄHIGE, ABER NICHT ÜBERSCHULDETE Bank zu retten. Wenn also die Einleger bei einer Bankpanik (bankrun) ihr Geld abziehen, obwohl die Bank wirtschaftlich gesund ist. Gesund heißt, dass die von der Bank vergebenen Kredite im Wesentlichen einziehbar sind (etwas Schwund ist immer; das müssen das Eigenkapital und die Gewinne abfangen können). Wenn das nicht mehr der Fall ist, ist eine Bank überschuldet und ohne Zufuhr von frischem Geld, und zwar von EIGENKAPITAL, nicht mehr zu retten. Jedenfalls nach deutschem Recht würde sich aus meiner Sicht ein Bankvorstand strafbar machen, wenn er diese Lage seiner Bank kennt, sie aber dennoch weiterbetreibt. Und das nicht nur wegen Insolvenzverschleppung. Vielmehr ist nach meiner Überzeugung bei richtiger Würdigung GEGENÜBER NEUEN EINLEGERN auch der Straftatbestand des EINGEHUNGSBETRUGES erfüllt. Beihilfe zum Betrug ist gleichfalls strafbar, und ebenso ein lediglich VERSUCHTER Betrug. Die Europäische Zentralbank hat mindestens über das sog. ELA-Instrument (Emergency liquidity assistance) mindestens in Zypern (aber mit Sicherheit auch anderswo, und noch jetzt) Banken Kredite gegeben, die bereits überschuldet waren. (Technisch läuft das wohl über die jeweilige nationale Zentralbank, aber die EZB muss dieser Unterstützung, die eine Form der Notenbank-Geldschöpfung ist, zustimmen.) Wer in Kenntnis der Überschuldungslage einer Bank a) diese weiterhin betreibt und insbesondere neue Kundeneinlagen einwirbt oder annimmt b) als Notenbank den (vorübergehenden) Fortbestand einer solchen Bank in Kenntnis der Überschuldung ermöglicht (und damit die Überschuldung verschleiern hilft) sowie c) als staatliches Aufsichtsorgan in Kenntnis der Überschuldung ein solches Geldinstitut nicht unverzüglich schließt macht sich m. E. a) des versuchten oder vollendeten Betruges schuldig b) der Beihilfe dazu und c) einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung, der nach meinem Verständnis jedenfalls in Deutschland (aber vermutlich ebenso in anderen Staaten) einen Schadenersatzanspruch (immer bezogen auf die NEU-Einleger!) gegen den Staat nach sich zieht. Bisher habe ich noch nicht gelesen, dass DIESER Aspekt (also die Folgen einer - vorübergehenden - Rettung überschuldeter Banken für NEUE Einleger) in der Debatte thematisiert worden wäre. Dieser Aspekt sollte aber m. E. sowohl in der wissenschaftlichen Debatte (Bank- und Rechtswissenschaft) wie natürlich ganz besonders auch auf der politischen Ebene massiv thematisiert werden. Es ist höchste Zeit, dass wir den EZB-Schwindel mit allen (legalen) Mitteln und auf allen Ebene enthüllen und ihn bekämpfen!
Posted on: Sat, 23 Nov 2013 10:25:29 +0000

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